224 zufcrtigen und bei der Amtshanptmannschast in Döbeln einznreichcn, ehe noch die complicirten Jnrisdictionsverhältnisse mit ihrer Gcrichtshcrrschast geordnet wären, daß aber nach dem Sinne § 16. der Städtcordnung die Regulirung der Jnrisdictionsvcrwaltung, um die Grenzen der Justiz und Verwaltung gehörig erkennen zu können, vorausgchen müsse. Tas Petitum dieser Beschwerde ist aber dahin gerichtet: die Ständcversammlung wolle aussprechen, daß vor der definitiven Re gulirung der zwischen der Gcrichtshcrrschast und der Stadtgcmeinve zu Haiuichcu streitigen Puncte, ciu Localstatut nicht zu errichten scv, auch dem Königl. Mmisterio der Justiz und des Innern die endliche Rcgu- lirung dieser Verhältnisse anempfehlcn. 2.) in der ungezogenen Schrift, eingcreicht den 13. Februar 6. »., aber finden der Siadtrath nebst den Stadtverordneten zu Hainichen sich dadurch be schwert : daß man, ohne den Beschluß der Ständeversammlung in gedachter An gelegenheit abzuwarten, zur Einbringung von 70 Thlr. 24 ngr. — Strafe und Hosten mit der Auspfändung der sämmtlichen Nathsmit- glieder, vom Bürgermeister bis zum neuesten, erst im Januar e. n. installirtcu, Nathmanne, durch das Juftizamt Nossen verfahren sev, und cs bitten selbige in dieser Beziehung, die zweite Kammer wolle in Uebercinstimmnng mit der ersten Kammer bei der Staatsregierung dahin kräftigst sich verwenden, daß mit allen weiteren erecutivischcn Maaöregeln gegen die Mitglieder des Stadtrathes zu Hainichen, in Betreff des Localstatuts, insonderheit mit der Ver äusserung der abgepfändcten Mobilien, bis zu erfolgter Entschliessung der hohen Ständcversammlnng über deren Petition, Anstand genommen werde. Auch ist hierbei nicht unbemerkt zu lassen, daß nach einer rer zweiten Kam- mer zugekommciren Mitthcilung von dem Ministrrio des Innern, der Leipziger Kreisdircction die Weisung crthcilt worden ist: bis aus Weiteres mit ferneren erccutivischen Maasrcgeln gegen den Stadtrath zu Hainichen anzustehcn. Die vierte Deputation der zweiten Kammer hat nun in Beziehung auf beide Beschwerden ihren Antrag dahin gestellt: