werden, da die verschiedenen Classen der Bevölkerung auf einer sehr verschie denen Stufe der Bildung stünden. Hieraus folge die Eintheilung der Schulen 1 .) in niedere oder Volksschulen, deren Zweck die allgemeine Volksbil dung ist, 2 .) in Mittelschulen, deren Bestreben dahin gerichtet ist, den Schülern eine höhere, allgemeine wissenschaftliche Bildung, verbunden mit einer allgemeinen Vorbildung für das künftige Berufsfach derselben zu er- theilen und 3 .) in Hochschulen zur Erlangung der höchsten Gelehrtcnbildung in all gemeinen Wissenschaften, als Erfordcrniß für die, den gelehrten Be- rufsfächcrn stch widmenden jungen Männer. Hieran reihten sich nun noch die Bildungsanstalten für einen besonder» Berus oder die Fachschulen. Hierzu gehörten die niederen und höheren Gewcrbschulcn, die Kunstschulen, die Forst-, Berg-, Bau- und Militair-Aka demie, so wie die akademischen Fachfacultäten. Indem nun der Petent vorzüglich eine gewisse Elaste der Mittelschulen, nämlich die Realgymnasien in s Auge faßt, so setzt er seine Ansichten darüber in folgenden Abschnitten weiter auseinander: l.) über den Zweck Der Mittelschulen überhaupt und der Realgymna sien insbesondere, N ) über die Nothwendigkeit der Errichtung eines Realgvmnasiums, Hl.) daß ein solches auf Kosten des Staats errichtet werden müsse, IV.) auf welche Weise eine solche Anstalt zweckmäßig einzurichten sev und V.) der Kostenpunkt. Hierüber sagt derselbe ml I., > aus Dem Zweck der allgemeinen Bildungsanstalten erkenne man leicht, daß > es Die Mittelschulen sind, die denjenigen Jünglingen, deren einstiger Beruf in r Der Ucbernahme höherer Staatsdienste besteht, die für diesen Zweck nöthige > allgemeine wissenschaftliche Humanitäts- und die ihnen nützliche Realbilduug : zu ertheilen haben werden. Die wissenschaftlich gebildeten Staatsbürger oder l Die sogenannten Gelehrten könnten füglich in zwei Classen getheilt werden, i nämlich: