460 wissen Zeitpunkte auf ein Knie niederläßt, gleichviel, ob dasselbe aus Prote- ssanten oder Katholiken besteht. Noch niemals ist, soviel der Deputation bekannt, gegen diese Gewohn heit, welche schon seit langer Zeit besteht, von irgend einer Seite her Be schwerde geführt worden; und daraus darf man wohl den Schluß ziehen, daß die hierbei bctheiligten, der protestantischen Confesston angehörigen, Mili- tairpersonen solche, wie der Herr Kriegsminister angeführt hat, als reine Cere- monie, und als Commandosache, keinesweges als eine Verehrung, die sie emem fremden Cultus darbringen, betrachtet, und folglich darin etwas, was ihrer religiösen Ucbcrzeugung widerstritte, ihr Gewissen verletzte, nicht gefunden haben. Und so würde die besagte Gewohnheit wahrscheinlich noch lange fort gedauert haben, ohne daß von Seiten der Betheiligten etwas Bedenkliches und Beschwerendes darin gefunden worden wäre: weßhalb denn ein ausdrücklicher Antrag auf deren Abschaffung, wie die zweite Kammer ihn beschlossen hat, der unterzeichneten Deputation nicht genügend gerechtfertiget zu seyn scheint. Weil aber doch die Sache nun einmal zur Sprache gekommen ist, und ( gerade dadurch vielleicht Bedenken bei Denen erst hervorgerufen werden können, welche als Protestanten zur Theilnahme an jener Ceremonie künftig comman- dirt werden; so erscheint es allerdings auch der Deputation sehr wünschens- > werth, den fraglichen Gebrauch je eher je lieber aufgehoben zu sehen. Sie . ! glaubt aber auch die zuversichtliche Hoffnung aussprechen zu dürfen, daß, wenn i dieser Wunsch gegen die hohe Staatsregierung ausgesprochen wird, demselben, - , ohne daß Dem besondere Schwierigkeiten sich cntgegenstellen könnten, gewiß werde 2 entsprochen werden, um auch in dem hier angeregten Punkte jeden Anlaß zu 1 Gewiffcnszweifelu und zur Unzufriedenheit baldthunlichst zu beseitigen. Demnach geht denn das Gutachten der Deputation dahin, daß das hier 1 in Rede stehende Anliegen zwar nicht, wie die zweite Kammer beschlossen hat, , als förmlicher Antrag an die Staatsregierung zu bringen, wohl aber gegen dieselbe der angelegentliche Wunsch auszusprechen sey, daß künf- » tig keine evangelisch-protestantischen Militairs mehr zur Kniebeugung x in die katholische Kirche commandirt werden mögen. Nachdem nun die Deputation die ihr aufgetragene Begutachtung aller, theils in der Großmannschen Petition enthaltenen, thcils von der zweiten Kam- . mer beschlossenen Anträge in der vorliegenden Angelegenheit hiermit beendigt h hat; so ist von ihr nur noch die Bemerkung hinzuzufügen, daß die Deputa- - non der zweiten Kammer jS. 683 ihres Berichts) die von dem Pfarrer U. Kalb zu Wechselburg bei der Ständeversammlung eingereichte Petition sür,