548 Kammerverhandlung gleichzeitig abgegebene, Erklärung zuverlässig die freudigste Beruhigung gewähren; nämlich: „die Staatsregierung sey gern bereit von dem Satze der 9 Pf. auf — — 8 Pf. pro Steuereinheit zurückzugehen, wenn sich in der laufenden Finanzperiode wirklich Kasscnübcrschüfse bilden, und auf solche nachhaltig zu rechuen sevu werde, und wenn mit einem derartigen Steuererlasse zugleich auch eiue verhältnißmäßige Erleich terung für die von der Gewerb- und Personalsteuer Betroffenen verbunden werden könne." Dieser Erklärung ist die Bemerkung beigefügt worden, daß cs möglich erscheine noch im letzten 8taäio der laufenden Finanzperiode unter obstehen- veu Voraussetzungen mit Zustimmung der Stände nach Befinden einen Grund steuererlaß eiutreten zu lassen, da inan, — wie bereits im allerhöchsten De- crcte vom 20. November 1842 (Landt.-Act. 1., 1. S. 319) eröffnet wor- ven ist, — die Abficht habe, die nächste Ständevcrsammlung im letzten Jahre zeitiger als bis jetzt gewöhnlich gewesen, einzuberufen. Hiermit in Verbindung hat der Herr Finanzministcr den Antrag in Vorschlag gebracht: „Die Kammer wolle zwar neun Pfennige an Grundsteuer von jeder Steuereinheit auf jedes der Jahre 1844 und 1845 bewilligen, zu gleich aber die hohe Staatsregiernug ersuchen, gleich zu Anfang des nächsten Landtags den Ständen darüber Mittheilung zu machen, wie weit die Grundsteuer in Verbindung mit der Gewerb- und Perso- nalsteuer mit Rückficht auf die etwa erlangten oder ferner mit Nach- halt zu erwartenden Kassenüberschüsse herabgesetzt werden könne." Mit überwiegender Stimmenmehrheit (59 : 9) ist dieser Antrag von ver zweiten Kammer angenommen worden und die Unterzeichneten empfehlen ven Beitritt. Dresden am 15. August 1843. Die zweite Deputation der ersten Kammer. Hübler. Schill. I) Crusius, Referent. Frhr. von Welck. von Watzdorf.