60 forsten und bei dem Baue der sächsisch - baierschen Eisenbahn, der hart betroffe nen Bevölkerung eröffnet worden. Auch haben der Kammer, so viel die Straßenbaue betrifft, die Uebersichten der sunfzehn Tratte bereits Vorgelegen, welche das Ministerium der Finanzen zum Theil lediglich aus Rücksicht sür den eingctrctenen Nothstaud und zu dessen möglichster Abhülfe, im Laufe dieses Jahres in Angriff zu nehmen beschlossen hat. (Landt. Act. HI. Abth. 1. Bd. Seite 411.) Zu Deckung dieser ausserordentlichen Hülfsleistung beansprucht die Staats- regicrung in dem vorliegenden allerhöchsten Dccrete ein Berechnungsgeld von 65,000 Thlr. aus den verfügbaren Kassenbeständen, nnd zwar in der Maase, daß hiervon 15,000 Thlr. — — nach Verhältnis; des Bedarfs, insonderheit zu Gewährung der obgcdachten un mittelbaren Unterstützung an Brod nnd Saamenkartoffeln, zur Verfügung des Ministeriums des Innern, 50,000 Thlr. — — aber, znr Disposition des Finanzministeriums, zu Ausführung derjenigen Stra ßenbaue gestellt werden sollen, welche in der Absicht, auf diese Weise, mittel bar, den Bewohnern jener Landestheilc durch Verschaffung von Arbeitsverdienst aufzuhelfen, angcordneNworden und beziehendlich noch angeordnet werden dürften. Seiten der zweiten Kammer, an welche das allerhöchste Decrct verfassungs mäßig zuerst gelangt war, hat man beschlossen: die Staatsregierung, im Verein mit der diesseitigen Kammer zu er mächtigen, aus den disponiblen Kassenbeständen eine Summe von 65,000 Thlr. — — als ausserordentliche Unterstützung sür die in mehreren Landcsthcilen von dem herrschenden Nothstande bedrängten Einwohner dergestalt zu verwenden, daß nach Massgabe des wirklichen Bedürfnisses 15,000 Thlr. für gedachten Zweck, zur Verfü gung des Ministern des Innern gestellt, 50,000 Thlr. hingegen zu solchen, unter Leitung des Finanzministeriums auszuführenden Stra- ßenbauen bestimmt werden mögen, wodurch die zunächst von der Ka lamität betroffenen Ortschaften Gelegenheit zu einstweiligem Arbeits verdienste erhalten. Bei der Notorietät des ausserordentlichen Nothstandes, welcher die im Ein gänge gedachten Gegenden des Erzgebirges, des Voigtlandes und der Obcrlausitz, als Folge des vorjährigen trocknen Sommers und der durch allgemeine Geschäfts- stockung eingetretenen Nahrungslosigkeit auf bedauerliche Weise betroffen, bei