Suche löschen...
Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 5. Wahlper. 3.1930/33=59/87
- Erscheinungsdatum
- [1932]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 690-1931/32,59/87
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id30567014Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id30567014Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-30567014Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1930-07-10 - 1933-02-21
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1932-07-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 5. Wahlper. 3.1930/33=59/87 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis IV
- Protokoll59. Sitzung 2493
- Protokoll60. Sitzung 2505
- Protokoll61. Sitzung 2529
- Protokoll62. Sitzung 2593
- Protokoll63. Sitzung 2655
- Protokoll64. Sitzung 2691
- Protokoll65. Sitzung 2729
- Protokoll66. Sitzung 2769
- Protokoll67. Sitzung 2819
- Protokoll68. Sitzung 2853
- Protokoll69. Sitzung 2903
- Protokoll70. Sitzung 2967
- Protokoll71. Sitzung 3009
- Protokoll72. Sitzung 3063
- Protokoll73. Sitzung 3123
- Protokoll74. Sitzung 3177
- Protokoll75. Sitzung 3229
- Protokoll76. Sitzung 3269
- Protokoll77. Sitzung 3315
- Protokoll78. Sitzung 3373
- Protokoll79. Sitzung 3389
- Protokoll80. Sitzung 3443
- Protokoll81. Sitzung 3479
- Protokoll82. Sitzung 3509
- Protokoll83. Sitzung 3569
- Protokoll84. Sitzung 3629
- Protokoll85. Sitzung 3717
- Protokoll86. Sitzung 3797
- Protokoll87. Sitzung 3839
- BandBand 5. Wahlper. 3.1930/33=59/87 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
3708 84. Sitzung. Dienstag, den 5. Juli 1932 (Präsident) Arbeitsstellen, Erhöhung des Prozentsatzes der Einstellungspflicht Schwerkriegsbeschädig ter auf 5 Proz. der Betriebsbelegschaft, Garantie des Tariflohns, Aufhebung der Befreiung vom Einstellungszwang und Durch führung der vierteljährlichen Prüfung der Betriebe; Siegel, Sindermann. V. die Regierung zu ersuchen: I. bei der Reichsregierung nachdrücklich dahin zu wirken, daß 1. die großen Härten des Fristablaufes der Elternversorgung dadurch gemildert wer den, daß Elternversorgung auch dann ge währt wird, wenn die "Voraussetzungen erst später eingetreten sind, besonders dann, wenn der Verlust mehrerer Söhne in Frage kommt; 2. die Notlage der kapitalabgefundenen Siedler durch Milderung der Renten ruhensbestimmungen beseitigt wird und daß, sobald es die Lage gestattet, Mittel für Kapitalabfindungen wieder bereit gestellt werden; 3. die Gesamtverforgung der Kriegsopfer im Reichshaushaltplan stets gesichert wird und Einsparungen zur Verbesserung der Kriegsopferversorgung weiter verwendet werden dürfen; II. 1. bei der Verteilung von Reichsmitteln für Randsiedlungen Kriegsbeschädigte und Kriegerhinterbliebene besonders zu be rücksichtigen; 2. die nach den Reichsgrundsätzen den Kriegs opfern zustehende gehobene Fürsorge im Freistaat Sachsen aufrechtzuerhalten; III. 1. zur Verfügung zu stellen: 300 000 RM zur Durchführung der Be rufsfürsorge für die Kinder Schwer beschädigter, 100 000 RM. für Kriegsblinde, Kriegs sieche und Schwerlungenkranke, 600 000 RM zur ergänzenden Fürsorge für besondere Fälle. Die Verwaltung dieser Gelder wird der Hauptfürsorgestelle sür Kriegsbeschädigte und Kriegerhinterbliebene beim Arbeits und Wohlfahrtsministerium übertragen. Die Hauptfürsorgestelle hat im Einver nehmen mit den Bezirksfürsorgeverbänden für die Durchführung zu sorgen; 2. die Beschlüsse des Reichstags, entsprechend dem kommunistischen Antrag vom 24. Fe bruar 1932, der da lautet: Es dürfen keinerlei Maßnahmen ge troffen werden, die die Lebenslage der werktätigen Bevölkerung weiter ver- fchlechtern, wie die geplante sogenannte neue Reform der Sozialversicherung usw. in Sachsen durchzuführen; 6. die Eingaben: 1. Nr 1905 und 1907 (Prüfungsausschuß) des Reichsbunds der Kriegsbeschädigten, Kriegs teilnehmer und Kriegerhinterbliebenen, Dres den, der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen; 2. Nr. 61 (Prüfungsausschuß) des Reichsverbands Deutscher Kriegsbeschädigter und Krieger hinterbliebener, Kreis Dresden, der Regierung als Material zu überweisen; 3. Nr. 84, 85, 86 (Prüfungsausschuß) des Reichs bunds der Kriegsbeschädigten, Kriegsteil nehmer und Kriegerhinterbliebenen, Gau Freistaat Sachsen, Dresden, 4. Nr. 1906 (Prüfungsausschuß) des Reichsbunds der Kriegsbeschädigten, Kriegsteilnehmer und Kriegerhinterbliebenen, Dresden, für erledigt zu erklären. Den Antrag auf Drucksache Nr. 49 s. 6. Sitzung Zur Drucks ache Nr. 938 liegt noch folgender Zusatz- antrag des Äbg. Renner und Gen. vor: Der Landtag wolle beschließen: Ziff. 7 — Minderheitsantrag Siegel, Sindermann — ist folgender Zufatz anzufügen: Mittel für die Berufsfürsorge, für die Kinder Schwer beschädigter, für Kriegsblinde, Kriegssieche und Schwerlungenkranke, zur ergänzenden Fürsorge und für die Fortzahlung der Renten in der Höhe vor Erlaß der Notverordnung zur Verfügung zu stellen.Z Berichterstatterin Abgeordnete Frau Schlag: Sehr verehrte Herren Abgeordnete! Der Antrag Nr. 49 der Sozialdemokratischen Fraktion hat ein eigen-(v) artiges Schicksal gehabt. Die verschiedenartigen Notverordnungen haben ihn in seiner ursprüng ¬ lichen Gestalt derart verändern lassen, wie er Ihnen jetzt unter Drucksache Nr. 938 vorliegt. Ich will ihn nicht wörtlich vorlesen. Die Herrschaften haben ihn ja alle hier und können sich von dem Inhalte der gewiß sehr wichtigen Materie in Kenntnis setzen. Aber auch heute müssen wir wieder einen Abänderungsantrag dazu ein- bringen und den Ausschußantrag verbessern insofern, als die Regierung der Nationalsozialisten, die Papen-Regie rung, wieder mit einer Verordnung der Kriegsopfer versorgung aufgetreten ist und wiederum 30 000 000 ein gespart hat, und zwar in diesem Falle durch die Kürzung der Gebührnisse der unverehelichten Leichtbeschädigten und die Herabsetzung der Altersgrenze für die Kinder zulagen und Waisenrenten. Wir müssen jetzt dem Antrag eine neue Fassung geben, und ich bitte, davon Kenntnis zu nehmen. Er lautet jetzt: den Antrag Drucksache Nr. 938 unter 1.^4. 1.) in folgender Fassung anzunehmen: Aufhebung der durch die Zweite Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirt schaft und Finanzen vom 5. Juni 1931, der Vier ten Verordnung des Reichspräsidenten zur Siche rung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens vom 8. Dezember 1931 so wie der Verordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialversicherung sowie zur Erleichterung der Wohlfahrtslasten der Gemeinden vom 14. Juni 1932 geschaffenen Härten, insbesondere (folgt a), b) und o).
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder