192 nur durch gänzliche Erneuung zu verbessernde Construction der dritten Etage und über die großen Nachtheile, welche das Palais in seinen äussern Fronten bereits durch die bisher zu Ableitung der Wässer in den Kellern angebrachten Pumpwerke erlitten, sehr umständlich aus und bezeichnen alle diese Uebelstände als solche, denen ohne Gefahr für die Erhaltung des Palais, durch Palliativ- mittel ferner nicht abzühelfen seh. Die Nothwendigkeit des Baues möchte sonach einem Zweifel nicht unter liegen und ist dabei nur noch zu erwähnen, daß die Anschlagssummen, nach deren Prüfung durch den Landbaumeister, sehr mäßig befunden worden. Diese Nothwendigkeit vorausgesetzt, würde sich die Deputation zunächst mit der Frage zu beschäftigen gehabt haben, ob und inwieweit der fragliche Bau in die Kategorie der Neubaue oder der Reparatur - und Untcrhaltungsbaue ge höre, da verfassungsmäßig nur bei ersteren eine Verpflichtung der Staatskasse cintritt, während die letztem von der Civilliste aus dem dazu angewiesenen Un- terhaltungsfonds zu bestreiten sind. Die Deputation hat jedoch, wenn schon, ihrer Ucberzeugung nach, der Ausbau neuer Etagen und die Aussetzung eines neuen Dachstuhls den Reparatur - und Unterhaltungsbauen wohl schwerlich bei zuzählen sehn möchte, eines weitern Eingehens in jene Frage sich darum billig enthalten müssen, weil die Staatsregicrung selbst, absehcnd von einem ihr deß halb zur Seite stehenden Rechte, die fragliche Bewilligung lediglich auf Grund ver Unmöglichkeit, den Aufwand aus dem bezüglichen Fonds der Civilliste zu bestreiten, vertrauensvoll in Anspruch genommen hat. Beruhet es nun in der Wahrheit, daß der seit dem Jahre 1832 von der Civilliste bestrittene Aufwand für die zum Hofhalte gehörigen Schlösser und Gebäude, die etatmäßigen Fonds durchschnittlich bedeutend überschritten, liegt es aus der Hand, daß ein so großes, nach sehr mäßiger Berechnung auf35,000Tha ler veranschlagtes Bauunternehmen, wie das vorliegende, durch ciucn Fonds, ver bisher unzureichend gewesen, die Zwecke allseitig zu erfüllen, für die er an gewiesen, unmöglich noch nebenbei gedeckt werden kann nnd findet die Besorg niß, daß eine aus Mangel an Mitteln jetzt unterlassene gründliche Abhülfe der baulichen Mängel im Prinzenvalais die Staatskasse in kurzer Zeit mit einem ungleich höhern Aufwande bedrohen dürfte, in dem Gutachten der Bauverstän- vigen eine beachtenswerthe Stütze; so wird, sehe man selbst theilweise den Bau für einen Unterhaltungsbau an, auch ohne Hinweisung auf die im jenseitigen Deputationsberichtc Seite 305 angedeuteten Gründe, der Vorschlag der Depu tation fich rechtfertigen :