212 richtet, und dort ebenfalls an die dritte Deputation zur Begutachtung verwiesen worden ist. Jene Petition ist allgemeinem Inhalts, und es muß daher bei deren Be- rathung der Gegenstand der hier vorliegenden jedenfalls mit zur Sprache kom men. Es erscheint daher der unterzeichneten Deputation zweckmäßig, mit wei terem Eingehen auf letztere Anstand zu nehmen, bis der Beschluß der zweiten Kammer über die vorbesagte Blechschmidt'sehe Petition an die erste Kammer gelangen, oder, dafern es hierzu nicht kommen sollte, bis wenigstens die zweite Kammer über jene Petition Beschluß gefaßt haben wird. Wenn indessen die oben geschilderte, aus der seit mehren Jahren eingetre tenen großen Anhäufung der Rechtscandidaten entspringende bedrängte Lage der letzteren bei der Deputation den lebhaften Wunsch erzeugt hat, daß es möglich seyn möchte, derselben baldigst einigermaaßen abzuhelfen; so hat sie ein Mittel hierzu darin zu finden geglaubt, wenn, wie es früher in ähnlichen Fällen be reits öfter der Fall gewesen ist, jetzt einmal wieder eine ausserordentliche Ad mission der Rechtscandidaten zur Sachwalterpraxis vorgenommen würde. Indem sie nun gleiche Theilnahme für die Petenten auch bei ihrer geehrten Kammer voraussetzen zu dürfen glaubt, demnächst aber der Ansicht ist, daß nur vie Staatsregierung von ihrem Standpunkte aus zu beurtheilen vermöge, ob und in wie weit die vorerwähnte Maasregel thunlich sey, und daß daher die Ständc- versammlung sich eines bestimmteren Antrages hierunter zu enthalten habe, schlägt vie Deputation vor: die Kammer möge, in Vereinigung mit der anderen Kammer, an die Staatsregierung den Antrag richten: daß dieselbe, ob und in wie weit, zu Erleichterung der dermaligen bedrängten Lage der vorhandenen Rechtscandidaten, eine ausserordent liche Admission derselben zur Advocatur thunlich sey, in Erwägung ziehen, und, insoweit solche thunlich befunden werde, sie baldmög lichst eintreten lassen wolle. Dresden, am 2. Februar 1843. Die dritte Deputation der ersten Kammer. Ernst Gustav von Gersdorf. Paul August Ritterstädt, Referent. Curt Ernst von Posern. Ernst Gottlob von Heynitz. Carl Friedrich Allton Graf von Hohenthal.