268 ist, Venn es beträgt dasselbe lt. Bit. 37. ^ct. no. 11392. in Marienberg für 5 Schichten 1 Thlr. , in Geyer für 6 Schichten 1 Thlr. , in Schneeberg und Johanngeorgenstadt für 6 Schichten 1 Thlr. 3 gr. —, in Annaberg resp. für 5 Schichten 1 Thlr. und für 6 Schichten 1 Thlr. 3 gr. — und zwar inclusive, nicht, wie die Beschwerdeführer angegeben, exclusive des Geleuchtes. Wenn übrigens die Beschwerdeführer als Gegensatz noch anführen: das Lohn der Steiger und der Gehalt der Geschworncn und anderer Vorgesetzten seh mit der Zeit immer gewachsen, indem ersteres vor etwa 100 Jahren 6A bis 8 Thaler in 14 Tagen, jetzt bis zu 12 und 18 Thlr neben freier Wohnung auf den Huthäusern, letzte rer sonst 250 Thlr., jetzt 750 Thlr. betrage, so bemerkt hiergegen das Bergamt Freiberg zuvörderst Blt. 36 ibiä., das Lohn sey „gewiß bei keinem Obersteiger bis auf 18 Thlr." erhöht worden; dann muß man aber hierbei auch berücksichtigen, daß ein Zahlenvergleich zwischen dem Bergmanns- und Steigerlohne nicht statthaft ist, thcils weil der Bergmann nur für seine Schicht gebunden, der Steiger aber Tag und Nacht im Dienste ist, und keinen Nebenverdienst hat, theils weil die Leistungen des Bergmanns haupt sächlich physischer, die des Steigers aber wesentlich intellektueller Natur sind. Der Vergleich mit den Geschworenen re. aber ist, da diese vom Staate besoldet werden, nicht an seiner Stelle; er ist aber auch unhaltbar, weil die Geschworenen früher neben dem Gehalte von 250 Thlr. — — mancherlei Accidcnzien hatten, jetzt aber nicht 75OTHlr. sondern 650 Thlr. Gehalt beziehen, abgesehen davon, daß auch auf sie von dem gegen früher nam haft vermehrten Geschäfte des Bcrgamts ein vermehrter Antheil kommt. Auch unter den sonstigen Vorgesetzten der Bergleute finden sich schwerlich solche, über deren unverhältnißmäßig hohe Bezahlung eine gegründete Ausstellung zu machen seyn möchte. Im Allgemeinen bemerken endlich die Beschwerdeführer noch 10., dem Bergmann würde zuweilen von seinen Vorgesetzten, besonders den Grubenvorstehern und Obersteigern, eine höchst unglimpfliche, ja mehr sklavische Behandlung; es würde mit ihm oft ganz nach Willkühr verfahren; schon mehrmals sey von den Bergleuten in früheren Bitt schriften ihre Noth dem Oberbergamte und dem Bergamte vorgestellt und um Abhülfe gebeten worden; allein aus keine Weise hätten diese Behörden des Bergmanns oft traurige Lage verbessert, auf keine Weise