ll. Bericht der dritten Deputation der ersten Kammer über die Petition der Besitzer der Bade- und Barbierstubengerechtig keiten zu Zittau, Benjamin Leberecht Jockisch und Genossen. Eingegangen am 22. Febmar 1843. (Bericht der dritten Deputation der zweiten Kammer, Beil, zur III. Abth. S. 417 flg. Protokoll der zweiten Kammer, Abth. III. S. 246 flg.) Die Besitzer der sechs Bade- und Barbierstubengerechtigkeiten zu Zittau, Ben jamin Leberecht Jockisch und Genossen, hatten während der gegenwärtigen Stän deversammlung bei der zweiten Kammer eine Petition cingereicht, und in sel biger den Antrag gestellt, besagte Kammer möge sich bei der Staatsregierung für eine Modifikation des § 2. des Mandats vom 30. Januar 1819 in der Maase verwenden, daß Barbier- und Badestubengerechtigkeiten an Barbiergesellen verkauft werden dürften, dafern die letzteren sich verbindlich machten, sich blos mit Barbieren und einigen niederen chirurgischen Verrichtungen nach ärztlicher Anordnung zu beschäftigen. Diese Petition hatte der Abgeordnete Herr Püschel zu der seinigen gemacht, und sie war daher von der zweiten Kammer an ihre dritte Deputation verwie sen worden, welche sich in ihrem Berichte zwar nicht für das Gesuch der Pe tenten seinem ganzen Inhalte nach, wohl aber dafür ausgesprochen hatte: daß den letzteren, soweit als jetzt nöthig, die Veräusserung ihrer Ba der- und Barbierstubengerechtigkeiten an solche Personen, welche nicht als Wundärzte wissenschaftlich gebildet, mithin vorzugsweise an Bar- bicrgesellen unter der ausdrücklichen Beschränkung, daß sie sich aller chirurgischen Verrichtungen zu enthalten und sich auf das Barbierge werbe im engsten Sinne zu beschränken haben, gestattet werden möge. Beilage zur zweiten Abtheilung.