297 werden muffe, — in der Wirklichkeit einen Grund haben. Denn erstlich ist es gewiß, daß durch die Kreditanstalten das wirkliche Bedürfniß und Verlangen des Grundbesitzes nach Darlehuen nicht vermehrt, nur aber leichter befriedigt werden soll, und nicht die Absicht dieser Anstalten, die Schuldeumasse des Grund besitzes zu vermehren, sondern vielmehr sic zu vermindern. Dann aber behalten Vic Spccialhypothckcn schon durch den hohem Zinsfuß einen Vorzug vor den Pfandbriefen, obgleich diese bei niedrigem Zinsfuß allerdings wieder den Vor theil der leichtern Disponibilität geniessen, und es wird daher immer viele Ka pitalisten geben, welche gegen den bisherigen Zins lieber auf Spccialhypothck ausleiheu, als Pfandbriefe kaufen, so wie auch Viele, welche einem Crcvüver- eine bcitrcten könnten, dieses wahrscheinlich nicht thun, sondern es um grösserer Unabhängigkeit wegen verziehen werden, mit einem Gläubiger ein Privatdarlchns- geschäft zu machen und ihm ihr Guth zu verpfänden. Ist es nun wahr, daß ein wohlorganisirtes und fortwährend gut verwal tetes Kreditinstitut eine Wohlthat für den ländlichen Grundbesitz ist, ist es fer ner wahr, daß cs dem, welcher einmal eines Darlehns nicht entbehren kann, grössere Vortheile darbietet, als ein anderer Gläubiger solches vermag, so dürste auch mit der Begründung eines solchen Institutes, besonders, wenn von den da bei Betheiligten ein lebhaftes Verlangen darnach zu erkennen gegeben wird, nicht zu zögern seyn. Welch eine Zeit aber dürfte geeigneter seyn, um ein solches, allgemein ge fühltes Bedürfniß zu befriedigen, als die Zeit des allgemeinen Friedens, die Zeit der Ruhe, der gesetzliche» Ordnung und des allgemeinen Credits, in wel cher Sachsen sich gerade jetzt glücklich genug befindet. Die Deputation hat daher, schon durch vorstehende Betrachtungen bewogen, um so weniger über die große Nützlichkeit eines Kreditsystems für Sachsen in Zweifel seyn können, als auch die in der Beilage «ub 0. für die Kreditinsti tute angeführten Gründe, die Gründe, welche gegen dieselben in Betracht ge kommen sind, bedeutend zu überwiegen scheinen. Vortheilhaftcr dürfte kein Zcugniß für das schlesische Kreditsystem seyn kön nen, als die S. 495 ersichtliche Bemerkung, daß das unter so bedenklichen Umständen in's Leben getretene System bald durch seine eigne Kraft erstarkt sey und das Urtheil S. 502 daß, insofern es darauf angekommen, den wan kenden Credit der grösseren Grundbesitzer zu stützen und vop völliger Zerrüttung zu bewahren, es seine Aufgabe in dieser Hinsicht befriedigend gelößt habe, daß endlich die finanzielle Lage jener Classe dadurch eine gesicherte Basis gewonnen und daß 400 der angesehensten Familien ihre Erhaltung jener heilsamen Maas regel schuldig gewesen seyn, daß aber überhaupt das System in den betreffenden