462 auf den gegenwärtigen Landtag wohl allgemeiner Zustimmung zu erfreuen Haden. Ebenso kann es wohl kaum einem Zweifel unterliegen, daß. namentlich al len Besitzern von Landgütern, kleineren sowohl, wie grösseren, dringend wün- schenswerth scyn müsse, nach einer schon mehrere Monate dauernden Abwesen heit von ihren Besitzungen, hauptsächlich einige Sommermonate auf selbigen zubringcn, um dort ihre wirthschaftlichen Angelegenheiten ordnen zu können. Und da nun der bei Weitern grössere Theil der Mitglieder der Ständeversamm lung aus Landwirthcn besteht; so würde die unterzeichnete Deputation wohl glauben, daß eine billige Rücksicht auf diese Verhältnisse es zu rechtfertigen ver möchte, wenn man, dem Wunsche der Antragsteller entsprechend, dafern nicht eine bedeutende Abkürzung des Landtages zu ermöglichen sehn sollte, während der Sommermonate eine Vertagung der Ständcvcrsammlung eintrcten ließ, so-' bald einer solchen nur nicht andere, höher stehende Rücksichten hindernd entge gen treten. Ob Letzteres der Fall scy, bedürfte daher nun einer genaueren Er wägung. Die Antragsteller bemerken selbst in ihrer Eingabe, daß eine Vertagung mit eintretendem Frühjahr, wie sic für sie am ersprießlichsten seyn würde, um deßwillcn äusser den Grenzen der Möglichkeit liege, weil, wenn das neue Grund steuersystem mit nächstem Jahre zur Ausführung kommen solle, die Stäudevcr- sammlung sich nicht eher trennen könne, als bis sie ihre Erklärung über den dießfallsigen Gesetz-Entwurf an die Staatsregicrung abgegeben habe. Auch werde die letztere vielleicht für nothwendig halten, daß vorher noch das Luckjet bera- then sey. Derselben Ansicht ist auch die unterzeichnete Deputation. Sie fügt Dem aber noch hinzu: daß mit dem Gesetze über das neue Grundsteuersystem noch zwei andere Regierungsvorlagen in unzertrennlicher Verbindung stehen. Es sind dieß: der Gesetz-Entwurf wegen Ausführung der Bestimmung in-8 3. des er sten Theiles der Ordonnanz vom 7. Dccembcr 1837 (s. Landt.-Actcn, Abth. I. Bd. 2, S. 161 und 168 unten) und das Decrct, die Gewerbe- und Perso nalsteuer betreffend, vom 11. Mürz d. I. js. Landt.-Acten, Abth. I. Ed. 2. S. 283): zwei Gegenstände, welche ebenfalls ziemlich umfängliche Debatten ver anlassen dürften, und gleichwohl vor Einführung des neuen Grundsteuersystems noch geordnet scyn müssen. Ist man nun darüber einverstanden, daß alle diese Gegenstände erst völlig beseitigt seyn müßten, bevor eine Vertagung der Ständeversammlung, dafcrn dieselbe überhaupt allseitige Genehmigung fände, eintreten könnte; erwägt man, daß die Verhandlungen darüber wohl kaum in einem kürzeren Zeiträume,