734 1840, eki. S. 359 Landt. Act. I. Abth. 2 Bd. v. 1.18^A, zur Kennt- niß der hohen Staatsregierung gebracht worden waren. Es waren folgende: 1 .) (zu Position 44.) die hohe Staatsrcgierung wolle die Militair-Apothekenvcrwaltung einer speciellen Revision unterwerfen, um durch genaue Prüfung der Ein richtung und der Bedürfnisse, jeder unnöthigen und überflüssigen Aus gabe vorzubeugen. 2 .) (zu Position 45.) die hohe Staatsregicrung möge in Erwägung ziehen, ob nicht ein Theil der in Friedcnszeiten nicht ausreichend beschäftigten Militair- ärzte, in einzelnen Theilen des Landes, wo es an Acrzten mangelt, verwendet werden könne? 3 .) (zu Position 53.) Es möge die Unterofsiziersschule, nach Beendigung des gegenwär tigen Lehrcurses, aufgehoben, zugleich aber die Einrichtung getroffen werden, daß die ausgezeichneten Unteroffiziers der Armee, welche für den Offiziersstand sich zu befähigen wünschen, an dem Unterrichte der Zöglinge der Militairbildungsanstalt ganz unter denjenigen Begünsti gungen, welche die Unterofsiziersschule ihnen bis jetzt gewährt hat, Theil nehmen können und dieselben in jeder Beziehung, namentlich auch in ihrem Avancement, den Eleven der Militairbildungsanstalt gleichgestellt werden. 4 .) (zu Position 54.) Es möchten in das Soldatcnkinderinstitut zu Struppen, mindestens zum 3ten Theile, Waisenknaben aus dem Civilstande ausgenommen werden. In Verfolg des Isten dieser Anträge, hat die hohe Staatsregierung Landt. Act. I. Abth. 1. Bd. S. 306. Beil, zur III. Abth. 2. Samml. S. 363. den Ansatz zu Hospitalbedürfniffen in Position 44. versuchsweise um 500 Thlr. vermindert, und in Bezug auf den 2ten Antrag, theilt Dieselbe mit: (ekr. Landt. Act. I. Abth. 1. Bd. S. 306)