205 q. Beiträge zu den Ausgaben der deutschen Centralgewalt. Eingegangm den 22. Januar 1851. sTecrcl an die Stände, die Budgetvorlage für 18§f betreffend, Landt. Acten I. Abch. S. 1. Aufstellung der Positionen, Abtheilung 1., Beiträge zu den Ausgaben der deut schen Cmtralgcwalt Pos. 75. g, d, o, 6. cbenvas. S- 12. 13. Erläuterungen zum Staatsbudget der Finanzperiode 18Z^, ebendas. S. 69 u. 70 Bericht der zweiten Kammer, Beilage zur UI. Abtheilung 2. Band, S. 385 flg Protokolle der zweiten Kammer, Ul. Abth. S. 281. Mittheilungcn der zweiten Kammer, Nr. 53. S. 1125 flg.) Pos. 7 5. s, beträgt 41,199 Thlr. matricularmäßigcr Beitrag zum Bau der Bundes festungen Ulm und Rastatt. Aus den der Deputation vorliegenden Unterlagen geht hervor, und zwar aus ven Protokollen der Bundesversammlung vom Jabre 1843, in welcher Weise die von den einzelnen Regierungen 10 Jahre hindurch zu leistenden Matricularbei- träge durch Bundesbcschluß repartier worden sind. Die für das Königreich Sach sen, in Folge jener Beschlüsse, ausgcworsene Quote beträgt alljährlich 7 2,09 7 Fl. 40 Xr. — 411 99 Thlr. — —. Nach den vorgelegtcn Originalquittun gen sind von der Staatsrcgierung die Zahlungen sür die Jahre 1 8^A bereits nach der angegebenen Höhe des Betrages geleistet worden. Die Deputation erkennt die Verpflichtung für das Königreich Sachsen zu Zahlung des Matricularbcitrages zu dem angegebenen Zwecke, vollkommen an. Nach den der Deputation vorliegenden Nachweisungen befinden sich jedoch mehrere deutsche Regierungen mit den matricularmäßigen Beiträgen im Rückstände und Beilage zur zweiten Abtheilung. 2. Bd. ZZ