44 die zweite Frage, ob sie den ersten Zuschlag nur in der Höhe von 1 Ngr. 5 Pf. statt 2^ Ngr. zu dem ordentlichen Stempel von 2^ Ngr. verwillige, bejahte die Kammer gegen 11 Stimmen; die dritte Frage, ob sie mit der Wortfassung des letzten Satzes des Paragraphen: „Es ist daher zu allen Schriften, zu welchen zeither der ordentliche Schriftenstempel von 2^ Ngr. zu nehmen gewesen, künftig über haupt 4 Ngr.-Stempelpapier zu verwenden w. w." einverstanden sei, beantwortete sie bejahend gegen 6 Stimmen, und die vierte Frage, ob sie 8 1- mit diesen Modifikationen annehme, beantwortete fie ebenfalls bejahend gegen 7 Stimmen. Zu dem Gutachten der Majorität der Deputation nä § 2. des Gesetzentwurfs stellte Herr Secretair Kasten die unter 6. und I). angefügten Anträge, die zahl reiche Unterstützung von Seiten der Kammer fanden. Den Antrag unter 6. erklärte der Herr Negierungscommissar Opelt für unbedenklich; dagegen hielt er den unter I). für zu weit greifend und mit dem Zwecke des Gesetzes für unverträglich. In gleichem Sinne sprachen sich aus die Herren Vicepräsideut von Criegeru und von der Planitz und Rittner. Bei der Abstimmung wurde n) der Kasten'sche Antrag unter 6. einstimmig angenommen, h) der Antrag unter I). gegen 11 Stimmen abgelehnt und e) 8 2. des Gesetzentwurfs mit der Kasten'schen Modifikation einstimmig angenommen. 8 3. des Gesetzentwurfs wurde, nachdem Herr Abgeordneter Naundorf da gegen, die Herren Haußmann und Thiermann aber dafür sich erklärt hatten, von der Kammer gegen 2 Stimmen angenommen. Zu 8 4. entspann sich eine Diskussion, bei welcher der Unterzeichnete die Statthaftigkeit des Kalenderstempels nach der zur Zeit noch bestehenden Gesetzgebung in Abrede stellte, in welcher Ansicht ihm jedoch der Herr Regierungscommissar Opelt, ob gleich derselbe ebenfalls, wenn auch aus andern Gründen, das Majoritätsgutachten bestritt, so wie die Herren Vicepräsident von Criegern, Rittner, von der Planitz, Unger nicht beipflichteten.