594 Existenz solcher Verbrecher vielleicht durch den ersten begangenen Fehltritt in der Regel vernichtet wurde, andern Theils die Bestraften selbst in Folge der Ge meinschaft in welche sie mit den größten und verdorbensten Verbrechern gesetzt wurden, auf eine Stufe der Immoralität herabsankcn, von welcher sie nur in seltenen Fällen sich wieder erheben konnten. Diesen sonach bei Begründung des Arbeitshauses vorliegenden Motiven würde es nun offenbar zuwider laufen, wenn man die gröbsten und gefährlichsten Verbrecher, z. B. Mörder, Räuber, die gefährlichsten Diebe nach Verbüßung der verwirkten Zuchthausstrafen wegen concurrirender Verbrechen noch auf längere Zeit in das Arbeitshaus bringen wollte. Denn ist vielleicht auch zuzugeben, daß bei nicht wenigen der im Ar beitshause detinirten Verbrecher nicht gerade ein geringerer Grad von Immora lität vorhanven ist, als bei den Sträflingen des Zuchthauses, so gilt dieses doch gewiß nicht allgemein, und nicht selten sind selbst bedeutendere Eigenthums- verbrechen mehr durch Leichtsinn, augenblickliches Bedürfniß, ja wohl durch irrige Ansicht über die Beschaffenheit einer unternommenen Handlung als-durch wirkliche Verdorbenheit des Charakters veranlaßt, und es kann wohl nur von nachtheiligcn Folgen sein, solche Individuen mit Verbrechern der oben bezeich neten Art in Verbindung und Gemeinschaft zu bringen, was nicht zu vermei den sein dürfte, so lange nicht das pensylvanische Jsolirungssystem in unsern Strafanstalten in volle Anwendung gebracht wird, über dessen günstigen oder ungünstigen Einfluß auf die Bestraften jedoch immer noch sehr verschiedene An sichten sich kund geben. Nun ist aber diese durch die gemeinschaftliche Deten- tion der Verbrecher herbeigeführte gegenseitige Bekanntschaft derselben unter ein ander unstreitig einer der größten Nachthelle der Strafanstalten, denn sie führt entweder dazu, daß die gröbern Verbrecher die weniger verdorbenen für ihre Zwecke und für eine nach der Entlassung aus der Strafanstalt fortzusetzende Verbindung zu gewinnen wissen, oder daß, was namentlich bei manchen Sträf- lingen des Arbeitshauses der Fall sein würde, die vielleicht in ein früheres besseres bürgerliches Derhältniß zurückgetretenen Entlassenen den Zudringlichkei ten und Concussionen anderer Entlassener ausgesetzt sind. Es ist aber hierbei noch außerdem zu erwägen, daß in derselben Localität, welche das Arbeits haus für Männer einschließt, auch das Correctionshaus für solche männliche Personen sich befindet, welche nicht wegen eigentlicher Verbrechen zu bestrafen find, sondern wegen Vagabondirens, Liederlichkeit, Arbeitsscheu oder Trunken heit zur temporären Aufbewahrung in einem Befferungshause geeignet erschei nen, und da schwerlich weder die Räumlichkeiten noch die Beschäftigungen genug geschieden werden können, um alle Berührung der Sträflinge mit den sogenann-.