10 Die Frage, ob die Regierung anzugehen sei, für ihre Rechnung Getraide- und Kartoffeleinkäufe im Auslande zu machen, um dem hierländischen Bedürf nisse zu Hülfe zu kommen, ist auch bei der Deputation Gegenstand vielseitiger Besprechung und Vernehmung mit sachkundigen Männern gewesen. Einver standen hat man denn doch schließlich mit der Vorlage sein müssen, daß es nicht Sache der Regierung sein könne, die Versorgung des hierländischen Bedürfnisses bezüglich jener beiden Gegenstände zu übernehmen, da hierzu Mittel gehören, in deren Besitz der Staat sich gar nicht befindet und auf dem jetzigen Standpunkte der Verkehrsverhältnisse die commercielle Spekulation am natürlichsten und sicher sten die Anschaffung des Bedürfnisses vermitteln wird, wogegen die Negierung, wenn sie sich herbeilaffen sollte, mercantilische Operationen zu dem gedachten Zweck zu machen, bei. allen gutgemeinten Absichten, höchst wahrscheinlich, ja jedenfalls den Gegenstand derselben vertheuern und dem Publicum, so wie der Staatskasse einen gleich großen Nachtheil zufügen würde. Dieß schließt jedoch keineswegs aus, daß Seiten der Staatsregierung an einzelnen Orten des Landes, wo ein momentanes dringendes Bedürfniß sich zeigt, zu Abhülfe desselben die in der Decretbeilage angedeuteten Maaßregeln ergreife. Was die Geldmittel anlangt, um Seiten der Regierung in dieser Hinsicht die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um also je nach den Umständen Beihülfen in Geld oder Naturalien zu gewähren, so wird hier der Ort sein, darüber einiges zu bemerken und die Deputation findet sich um so mehr verpflichtet, dieß zu thun, als sie der Vorwurf treffen könnte, daß sie diesen Punkt nicht in Erwägung gezogen hätte. Die Regierung bemerkt selbst, daß die Höhe des künftigen Be darfs zu sehr von Umständen und dem ungewissen Gange der Verhältnisse ab hängig sei und zur Zeit noch so wenig sich übersehen lasse, als daß es thunlich und rathsam wäre, denselben zu einer bestimmten Summe zu veranschlagen und die ständische Ermächtigung zu deren Verwendung zu beantragen; sie hat sich also darauf beschränkt, auf den muthmaaßlich bevorstehenden außerordentlichen Aufwand vorläufig hinzuweisen und die nähere Nachweisung desselben, so wie die Stellung eines die Deckung desselben bezweckenden Postulats einer an die nächste ordentliche Ständeversammlung zu machenden Eröffnung vorzubehalten. Nach der Ansicht der Deputation läßt sich dagegen bei dem Stande der Dinge nichts erinnern. Daß die Verhältnisse der Art sind, daß sie zu den Maaßregeln auffordern, wie sie oben erwähnt worden sind, daß sich der Um fang dieser Maaßregeln im Augenblicke nicht übersehen läßt, weil mit Gewiß- , heit sich nicht bestimmen läßt, wie die Verhältnisse in der nächsten Zukunft sich gestalten, leuchtet gewiß Jedermann ein. Gewiß ist es ferner, daß eine Seiten der Stände ertheilte Ermächtigung zu Verwendung einer bestimmten Summe