A. Bericht der ersten Deputation der zweiten Kammer über das allerhöchste Decret vom 22. Januar dieses Jahres, die Nahrungsverhältnisse betreffend. Eingegangen am 11. Februar 1847. Mittelst allerhöchsten Decrets vom 22. Januar dieses Jahres ist der Stände versammlung mitgetheilt worden, wie sich die Nahrungsverhältnisse des Landes in Folge des minder ergiebigen Ausfalls der letzten Erndte gestaltet haben und was Seiten der Staatsregierung zu Minderung und Erleichterung der durch den hohen Stand der Preise der unentbehrlichsten Lebensbedürfnisse für die minder bemittelten Klassen hie und da herbeigeführten Bedrängniß theils bereits gesche hen, thcils eingeleitet worden ist. Die Staatsregierung hofft, daß auch ferner ein größerer, außerordentliche Maaßregeln und Veranstaltungen erheischender Nothstand von dem Lande werde abgewendet werden. Ein besonderes Postulat wird, weil sich nach dem gegenwärtigen Stande der Dinge nicht mit Sicherheit übersehen lasse, in welchem Umfange es der Durchführung der eingeleiteten Maaß regeln, sowie einer Verwendung von Staatsmitteln dazu bedürfen werde, von der Regierung nicht gestellt und nur so viel wird bemerkt, daß der Aufwand, welcher durch die in der Decretsbeilage erwähnten und nach Befinden sonst durch die Umstände gebotenen Veranstaltungen erwachsen werde, einstweilen aus der Staats kasse entnommen, wegen nachträglicher Bewilligung desselben aber das Erforder liche an die nächste ordentliche Stäudeversammlung gebracht werden solle. Ist daher eine Erklärung der Ständeversammlung über das Decret und dessen Beilage gar nicht gefordert worden, so könnte die Frage entstehen, ob es nicht angemessener sei, von einer Berathung des Gegenstandes jetzt ganz abzusehen und vielmehr der nächsten ordentlichen Ständeversammlung über die von dieser zu erwartende Regierungsvorlage die Berathung und Beschlußnahme zu überlassen. NeNiixe rur üritteo ^dtNeilunx.