135 ganze Brandcaffenverwaltungsgeschäft wesentlich vereinfacht und erleichtert werden würde. Soll nun aber mit der Zeit ein stabiler Satz erreicht werden, was der Depu tation aus den angegebenen Gründen zweckmäßig erscheint, so kann dies aber nur durch die allmählige Bildung eines Reservcfond geschehen. Die Deputation darf daher hoffen, daß die Staatsregierung diesen Gegenstand in nähere Erwägung ziehen werde. Dresden, den 29. Zanuar 1852. Die erste Deputation der ersten Kammer. Johann, Herzog zu Sachsen. Hennig, Berichterstatter. Freiherr v. Welck. v. König. v Bülau.