269 Auch hier ist in materieller Beziehung durch die veränderte, in sprachlicher Beziehung untadelhaftc Fassung etwas nicht geändert und die unterzeichnete De putation findet sich daher veranlaßt, der geehrten Kammer auch hier den Beitritt zu dem jenseitigen Beschlusse anzurathen. 18. Schlüßlich ist von der zweiten Kammer beschlossen worden, in der ständischen Schrift die von der Deputation anempfohlenc Erwartung auszusprcchen, daß für einen neuen übersichtlichen Abdruck der sämmtlichen das Heimatbwesen betreffen den Gesetze gesorgt werden solle. Die unterzeichnete Deputation empfiehlt, auch diesem Beschlusse beizurreten und setzt dabei voraus, daß der in Ausficht gestellte Abdruck auch die betreffenden Verordnungen und namentlich die zu den gegenwärtigen Gesetzen zu erlassende Ausführungsverordnung mit umfassen werde. Dresden, den 27. März 1852. Die erste Deputation der ersten Kammer. Johann, Herzog zu Täcksen. Freiherr v. Welck. Hennig. v. König, Referent. v. Bülan.