273 werde, die nöthigen Mittel dazu, sowie zur Einrichtung und Unterhaltung dieser Anstalt, „durch die christliche Liebe der Menschen" zu erlangen. Zu diesem Ende hat er sich nun auch bereits an die Königlichen Ministerien des Innern und des Cultus gewendet mit der Bitte um Unterstützung seines Unter nehmens. Und obschon er nicht zweifelt, daß sie Erhörung finden werde, da sol ches der allgemeinen Wchlsahrt auch in materieller Hinsicht insofern gelte, als dadurch die Zahl der Bettler, Vagabunden und Verbrecher sich verringern und in demselben Maaße der Aufwand für die Eorrections- und Strafanstalten sich ab mindern werde; so glaubt er doch, daß der Staatsregicrung die Bevorwortung seines Gesuchs durch die Ständeversammlung nur erwünscht sein werve und bittet: „Die hohe erste Kammer wolle — nach ihrem weiseren Ermessen sür sich allein oder in Vereinigung mit der hohen zweiten Kammer — sein Ge such um gnädige Unterstützung zur Herstellung, Einrichtung und Unter haltung der zu gründenden Armenkinder- und Waisen-Erziehungs- und Rettungsanstalt bei Waldkirchen der hohen Staatsregierung zur Be rücksichtigung anempfehlen." Die vierte Deputation, welcher diese Petition zur Begutachtung überwiesen worden, hat bei aller Anerkennung, die sie den aufopfernden verdienstlichen Be strebungen des Herrn Petenten zollt, doch nicht dazu gelangen können, dessen Ge such zur Berücksichtigung zu empfehlen. Nach der ausdrücklichen Erklärung desselben soll die zu gründende Anstalt eine Privatanstalt bleiben; sie soll zunächst sür die Amtslandschast Augustus burg begründet werden und einem dort gefühlten Bedürfnis abhelfen. Während von ihm anerkannt wird, „daß die Versorgung der Armuth, wo sie nöthig ist, alle zeit Sache der einzelnen Gemeinden werde bleiben müssen," nimmt er neben der Woblthätigkeit der Bewohnerschaft im gedachten Amtsbezirke auch zugleich die Privatwohlthätigkeit in weiteren Kreisen und die Unterstützung des Staates für sein Unternehmen in Anspruch. Die Deputation fürchtet nun aber, gewiß mit vollem Grunde, daß, wenn die Gründung und Unterhaltung jener Anstalt durch Staatsmittel gefördert werden soll, dieselbe bald aufhören werde, Privatanstalt zu sein, vielmehr bald ein Zuwachs für die bestehenden ähnlichen Landesaustalten werden dürfte. Jede Sache hat in den Augen des sie Besitzenden einen größeren Werth und erhält das Interesse für sich reger, wenn deren Erwerbung und Er haltung mit verhältnißmäßigen Opfern erkauft wird. So lange die in Frage befangene Anstalt, die doch lediglich im Interesse der Wohlfahrt der Augustus burger Amtslandschast gegründet werden soll, die Mittel deren Bewohner in An spruch nimmt, so lange wird auch deren Interesse sür dieselbe ein reges, lebendiges bleiben und es werden ihr die zu ihrem Bestehen ersorderlichcn Mittel niemals 40*