die noch vorhandenen milden Beiträge anlangt, es nicht nn Sinne der Geber sein möchte, sie unmittelbar der Staatscaffe zufließen zn lassen, und beabsichtigt, die 3,350 THIr. — — und 3,7 85 THIr. 11 Ngr. 6 Pf. zu einein Fond zu asserviren, welcher bestimmt ist, bei vorkommenden ähnlichen Zuständen mit ver wendet zu werden und hierdurch indirect die Staatscaffe zu unterstützen. In der zweiten Kammer hat man sich mit den Anträgen und Vorschlägen der Regierung einverstanden erklärt. Die unterzeichnete Deputation mnß den Beitritt hierzu anempsehlen und räth daher der Kammer an, die Verschreibung u) der bei Position 22. postulirten 175,172 Thlr. zur Abhülse des Nothstandes im Jahre 1847, so wie b) der ebendaselbst postulirten 11,729 Thlr. 10 Ngr. 7 Pf. als Aus wand zur Abhülse des Nothstandes im Jahre 1848, nachträglich zu genehmigen, und endlich 6) die Verwendung des Baarbestandes an 3,7 85 Thlr. 11 Ngr. 6 Pf. unter Hinzufügung der allmälig eingehenden Rückzahlungen auf die annoch 3,350 THIr. betragenden Vorschüsse zu Bildung eines Fonds sür ähnliche Zwecke zu genehmigen, in Bezug aus diesen Fond aber die ständische Cognition über Statt gefundene Verwendung sich vorzubehalten. Zum Schluß hat die Deputation nur noch darauf aufmerksam zu machen, daß in der Zusammenstellung der nach Seite 139 flg. verausgabten Summen mehrere Rechnungsfehler vorkommen. Sie sind jedoch auf das Resultat ohne Einfluß und haben in der Beilage zu dem Berichte der zweiten Kammer sub D Seiten der Staatsregierung selbst ihre Berichtigung gefunden. Dresden, den 14. Mai 1852. Die zweite Deputation der ersten Kammer. von Römer. von Wahdorf. Löhr. von Erkmannsdorf. v. Zebmen. Hennig, Berichterstatter.