kl'. Bericht der ersten Deputation der ersten Kammer ü über den Entwurf eines Gesetzes wegen der Entschädigung der frü- herhin zur Ausübung der Jagd auf fremdem Grund und Boden Berechtigten. Eingcgangen dm 19. Mai 1852. (Dccret nebst Gesetzentwurf Landt-Actm 1. Abthcil. 1. Bd. S. 251 sig. Bericht der zweiten Kammer, Landt.-Acten Beilage zur III. Abthcil. 1. Bd. S. 359 flg. Protokolle der zweiten Kammer, vom 7. u. 8. Mai 1852. Mitlhcilungen derselben, S. 1473 flg.) EÄöegen der durch Publikation der Grundrechte erfolgten Aufhebung der Jagd juv auf fremdem Grund und Boden waren bei der ersten Kammer verschiedene, an Mdie Ständeversammlung im Allgemeinen gerichtete Petitionen eingegangen und nckder dritten Deputation zur Begutachtung überwiesen worden. Letztere erstattete msthierüber Bericht und in der 13. Sitzung faßte die erste Kammer auf Anrathen nsttihrer Deputation mit großer Majorität den Beschluß: „in Verbindung mit der zweiten Kammer an die hohe Staatsregierung den Antrag zu stellen: noch auf vem jetzigen Landtage ein Gesetz vorzulegen, durch welches denen, welchen die Jagdbefugnisse in Folge der Publikation der Grundrechte des deutschen Volks entzogen worden sind, zurückgege ben, zugleich aber auch den Eigenthümern der belasteten Flur.n nicht blos ausreichende Garantie wegen Schadloshaltung bei entstehenden Wildschäden gewährt, sondern auch das Recht, zu jeder Zeit auf Ablösung der Jagdgerechtsame mittelst Stimmenmehrheit provociren S Beilage zur zweiten Abtheilung. 1. Bd. 06