Indem wir Ew. K. M. ehrerbietigst bitten, diese fernere einstweilige Ausleihung von Geldern aus den Bestanden des Steuer-Aerariums allergnädigst zu genehmigen, verhar ren wir in der tiefsten Ehrfurcht Ew. K. M. Dresden, am 27sten April 1830- rc. sämmtliche anwesende alterbländische Stande von Ritterschaft und Städten. ./V 108. Schrift den Eintritt der vier Vorsitzenden Städte in die Schranken bei Er öffnung von Landtags-Propositionen und Abschieden betreffend- Allerdurchlauchtigster rc. Ew. K. M. geruhten in dem Decrete vom 7ten Januar 1830. Allerhöchstihre Geneh migung zu erklären, daß bei Eröffnung der Propositionen und der Abschiede bei den Landtagen vier Deputaten der vier Vorsitzenden Städte der Eintritt in die Schranken gestartet werde. Es enthielt jedoch jenes allerhöchste Decret zugleich den Befehl an uns, über die hiernach für die Zukunft zu treffende Einrichtung der Platze innerhalb der Schranken, gutachtliche, auf dem Einverständnisse derjenigen ständischen Corpora- tionen, welche zeither schon Platze innerhalb der Schranken einnahmen, beruhende Vor schläge unterthänigst zu eröffnen. Nach unserm unvorgreiflichsten Dafürhalten dürfte es das den örtlichen und sonsti gen Verhältnissen Angemessenste seyn, daß die zwei Stühle für die Deputaten der Uni versität Leipzig, welche zeither von Allerhöchstderofelben Throne aus rechts, innerhalb der Schranken zunächst an diesen standen, in eine Linie mit den Stühlen für den Abgeord neten des Hochstifts Meißen und für den Decan des Domstifts St. Petri zu Vudissin gestellt; hiernächst dem Landtagsmarschall und den fünf ritterschaftlichen Deputieren an der Stelle, welche bisher die Universitäts-Deputaten einnahmen, Plätze angewiesen; für die Abgeordneten der Vorsitzenden Städte aber auf der linken Seite von Ew. K. M. Throne aus, innerhalb der Schranken zunächst bei denselben, wo noch bei Eröff nung der neusten Landtags-Proposition die Stühle des Landtags-Marschalls und der ritterschaftlichen Deputaten sich befanden, vier Stühle gesetzt würden. Weil aber ans der rechten Seite an Statt, wie bisher, zwei, nach der vorgeschlagenen Einrichtung Zweiter Band. 100