^>5 118. Decret an die Landstände. Den beigehenden Entwurf eines Gesetzes über den Civilprozeß betr. Eingegangen den 24. Mai 1830. -<^ie getreuen Stande werden des Antrags erinnert seyn, welcher von ihnen in der Pra- liminarschrift vom 22sten Novr. 1817. dahin geschehen war, daß, wegen des noch immer viele Zeit und Erörterungen erfordernden Entwurfs einer neuen Gerichtsordnung, vorerst die beabsichtigte Verbesserung des gerichtlichen Verfahrens auf eine zweckmäsige Combi nation der Alten und Erläuterten Prozeß-Ordnung beschränkt, die hierauf gerichteten Ar beiten einer Revision unterworfen und das Resultat zum gerichtlichen Gebrauche bekannt gemacht werden möchte. Obwohl der Ausführung dieses Antrags, über dessen Thunlichkeit zuvörderst die Ju stiz-Collegien zu hören gewesen sind, wegen mehrerer demselben entgegengesetzten erhebli- Zweiter Band. 105 833 gen Allerhöchstdiesclben hierauf, daß den zu gedachter Casse verordneten landschaftlichen Deputirten, wegen der über die altern sowohl als die neuen Schulden auf die Jahre 1822. bis mit 1828. vorgelegten und von der Ober-Rechnungs-Deputation justisicir- ten Rechnungen gewöhnliche Quittung von den getreuen Ständen ausgestellet, diese Quittung auch auf die Rechnungen über die Stift Merseburgischen Parcellen-Schul den und auf die Rechnung wegen des Jahres 1821. über die altern Steuer-Schulden mit erstreckt werde. Wegen Verbrennung der zu den justificirtcn Rechnungen gehörigen Belege wird die in Antrag gebrachte Verfügung ergehen. Jhro K. M. bleiben der getreuen Landschaft mit Huld und Gnaden jederzeit wohl beigethan. Dresden, den 24sten Mai 1830. Anton. Gottlob Adolf Ernst Nostitz und Jänckrndorf. o. Johann Daniel Merbach.