S74 und Guß, sowie bei den hohen Abgaben, die nach den in den Beilagen enthaltenen Angaben 43 Thlr. 23 Gr. 3 Pf. für ein halbes Gebräude von 24 Scheffeln Schutt und 16 Faß Guß und mithin ohne die Nahrungsquatember in Anschlag zu bringen, über 1^ Pfennige voll Einer Kanne betragen, Bier ohne Verlust nicht gebraut werden kann. Da die Brauer hierauf erklärten, daß sie nicht im Stande wären, nach einer so niedrigen Taxe zu brauen, so ward hierauf mittelst Rescripts Allerhöchstdero Landes regierung vom Listen September 1826. die einstweilige Suspension des Bierzwangs und die freie Einbringung fremden Bieres in die Stadt und die deren Bierzwange unterworfenen Ortschaften, vor der Hand auf 3 Monate, und dann bis auf weitere Anordnung, anbefohlen, und ungeachtet der dagegen vom Stadtmagistrat und Bürgerschaft geschehenen Pro- testarion und Vorschläge sogleich in Vollzug gesetzt, und die den Commun- und Stiftungs- Cassen der Stadt Dresden verfassungsmäßig zustehenden Stadtabgaben auf fremdes hier eingcschrotenes Bier an 2 Thlr. 16 Gr. — - vom Faß ausgehoben, auch die Accise des Dorfbieres von 2 Thlr. 12 Gr. — - vom Faß auf — - 20 Gr. - - herabgesetzt. Durch diese Begünstigung, welche den umliegenden Landbrauereien auf Kosten der Stadt-Cassen und der Stadtbrauereien, denen zwar das Fortbrauen ohne Tape gestat tet blieb, jedoch ohne ihnen an den hohen Accis-Abgaben das Geringste zu erlassen, gewährt wurde, sank der bis dahin im Steigen gewesene Braubetrieb der hiesigen Stadtbrauereien, welche bei dem bedeutend vermehrten Einbringen des fremden Bieres, auf welchem an Steuern und Abgaben nur 1 Pf. per Kn. zu entrichten sind, keine Concurrenz halten konnten, in solcher Maße, daß statt der vorher abgebrauten 18,301 Faß Bier, im Jahr 1827. nur 16,186 Faß, im Jahre 1828- nur 13,736 Faß, im Jahre 1829. nur 11,376 Faß; mithin im Ganzen: 13,705 Faß weniger abgebrauet worden sind. Hierdurch haben nun nicht nur die Commun und Stiftungs-Cassen der Stadt Dresden, welchen die auf das Einbringen des fremden Bieres ruhenden und in der Verfassung begründeten Abgaben, sowie die von dem hier gebraueten Biere zu ent richtenden Stadt-Anlagen zugewiesen sind, einen sehr beträchtlichen voll den Landtags- Abgeordneten der Stadt Dresden in der Beilage «ud auf gemeinjährig über 2,000 Thlr. —- —- angegebenen Verlust erlitten, sondern auch das Steuer-Aerarium hat dadurch eine Einnahme von mehr als 18,000 Thlr. —, — - an Tranksteuer verloren, da die zunächst liegenden Landbrauereien, deren Biervertrieb in die Stadt und die zwangspflichtigen Dörfer durch diese Maßregel sich sehr vermehrt hat, firirt sind, und bekanntlich die Malzsteuer wegen der fast allgemein gewordenen Hinterziehung, wie wir bereits in der allerunterthänigstcn Schrift über die Tranksteuer vom 3ten Mai d. I. bemerkt, als gar keine Controlle mehr angesehen werden kann. Demnächst hat aber auch Allerhöchstdero Fiscus hierdurch eine bedeutende, das Land doch wenigstens mittelbar treffende, Einbuße, theils durch jene Herabsetzung der Accis-Abgabe, thcils dadurch gehabt, daß man sich gendthigt sah allen um Dresden herum liegenden Schankwirth-