984 tionen herbeiführen und zwar die Zahl der gangbaren Schocke in den Catastern steigern, aber, da die Einbringung derselben unmöglich sei, eben so die Reste vermehren und einen ungünstigen Eindruck und Mißmuth bei den Contribuenten erregen würde, wenn sie von einer Zeit zur andern die Erhöhung ihrer Realabgaben, ohne daß eine äußere dringende Veranlassung vorhanden sei, wahrnehmen. Auch haben selbst die beiden Creis-Einnah men, welche sich für diese Erörterung erklärt haben, sich nur auf die Geschichte der Ent stehung der decrementen Schocke in und nach dem 30jährigen Kriege und auf die im 2ten Mouitum zu dem mittelst Befehls vom IZten März 1705. ertheilten Schema eines neuen Schocksteuer-Catasters enthaltene Disposition berufen können, daß die decremen ten Schocke solche sind, welche wegen befundener Nothwendigkeit und anhaltender Um stände moderirt und zu derselben Erhebung in die Gangbarkeit keine Hoffnung vorhan den und daher den moderirten gleich zu achten; ein Befehl, der jedoch, wie wir bereits oben gedacht, nebst den spätem Anordnungen dieser Art durch die Gewährung der dieß- falsigen ständischen Anträge durch die Resolution auf die Präliminarschrift v. 1.1742. §. 6. aufgehoben worden ist; und es dürfte selbst die von ihnen angeführte höchste Re solution und Erklärung vom Zten December 1647., daß nämlich die Schocke von denen in Decrement gerathenen Häusern und Gütern auf ein Gewisses zu setzen, und danach die Steuer-Register einzurichten nicht für ihre Meinung, sondern eher gegen dieselbe auszulegen seyn, indem es allerdings den Anschein gewinnt, als sei dadurch für jene Git ter in Hinsicht der decrementen Schocke ein Normalsatz ausgesprochen worden, was sich selbst mit der später statt gefundenen Annahme des Catasters von 1628. als Normal- Cataster für die vollen Schocke fehr wohl vereinigen läßt, und durch die Bestimmung des Befehls vom 18ten August 1711. die Moderationes, fo auf die Bewilligungen re- stringirt, zu sondern und in eine besondere Classe zu setzen, unterstützt wird. Indem wir die zuversichtliche Hoffnung aussprechcn, daß Ew. K. M. unsere auf Erleichterung des Landes gerichteten ehrerbietigsten Anträge huldreichst gewähren werden, verharren wir in der tiefsten Ehrfurcht Ew. K. M. Dresden, am 14een Juni 1830. rc. sämmtliche anwesende alterbländische Stande von Ritterschaft und Städten.