131 Proceß- und außergerichtlichen Angelegenheiten, sowie der Notare bei der Staatsregierung zu bevorworten. Die Kammer hat auf den Antrag der vierten Deputation, an welche viese Petition abgegeben worden war, beschlossen, dieselbe an die unterzeichnete De putation zu verweisen. Wenn nun, insofern überhaupt eine Revision der Tarordnung in Straf sachen nothwendig wird, auch eine Revision der Tarordnung wegen der Advo- catengebühren in Strafsachen sich als wünschenswerth und nothwendig darftellt, so beantragt die Deputation, die obige Ermächtigung der Regierung mit dem gleichen Vorbehalt auch auf den provisorischen Erlaß einer Gebührentarc für Advocate» und Anwälte in Strafsachen auszudehnen, endlich aber die fragliche Petition, rücksichtlich ihres übrigen Inhalts, der Staats regierung zur Erwägung zu übergeben. Dresden, den 8. December 1854. Die außerordentliche Deputation der zweiten Kammer. Di-. Haase. von Erlegern. Haberkorn. Anton. Georgi. Scheibner, Referent. Kasten. vr. Hertel. vr. Wahle.