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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.06.1853
- Erscheinungsdatum
- 1853-06-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185306263
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18530626
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18530626
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1853
- Monat1853-06
- Tag1853-06-26
- Monat1853-06
- Jahr1853
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.06.1853
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Leipziger Tageblatt und Anzeiger. ^ 177. Sonntag den 26. Juni. I85L. Bekanntmachung. Eine Partie Hauspähne, in Klaftern gesetzt, soll Donnerstag den SO. d. M. von früh 9 Uhr an beim städtischen Lagerhofe vor dem Halle'schen Thore meistbietend und gegen baare Zahlung ver kauft werden. Leipzig, den 25. Juni 18LL. Des Raths der Stadt Leipzig Baudeputation. Bekanntmachung. Uugifähr 99 bis 190 Klaftern alte- und zwar «Heils weiches, theils harte- Bauholz sollen im städtischen Bauhofe in der Johanni-Vorstadt Freitag den L. Juli d. I. von früh 9 Uhr an meistbietend und gegen baare Zahlung verkauft werden. Leipzig, den 25. Juni 18LS. Des Raths der Stadt Leipzig Baudeputation. ms, Sparkassen,Nrnten-,Lapitai'U. Lebensversicherungen. (Eiftgesendel.) III. Et würde zu weit führen und kann deshalb nicht der Zweck dleser Aufsätze lein, durch einzelne Beispiele zu zeigen, auf welche Art in jedem Fake die „Teutonia" Versicherungen abschließt, wa- in jedem einzelnen Falle von den Versichernden verlangt wird und was die „Teutonia" dagegen gewährt. Die Absicht des Einsenders ist nur die, die allgemeinen Grund- züae dieser neuen Dersicherungsbank zu besprechen und hierdurch auf eine Anstalt aufmerksam zu machen, welche bei der großen Mannichfaltigkeit der Versicherungsverträge, welche sie in sich ver eint, und der Sicherheit, die sie bietet, unzweifelhaft bald einen sehr großm Wirkungskreis erlangen wird, und welche eben durch die große Mannichfaltigkeit, die sie vor allen ähnlichen Anstalten auszeichnet, und durch die geringen Beträge, bl- zu welchen herab sie Versicherungen annimmt, gewiß Jedem die sicherste und beste Gelegenheit giebt, mit Vortheil für sich oder die Seinen zu sorgen. Was nun die von der „Teutonia" beabsichtigten Verstcherungs- arten anlangt, und zwar zuerst die auf Renten, so können dies entweder Leibrenten oder UeberlebenSrenten sein. Erstere können wiederum entweder sofort, von Einzahlung des von dem Versichernden zu gewährmden Capital-, angetreten werden (Leib renten mit unmittelbarem Genuß) oder sie können erst nach Abttmf eine- gewissen Zeitraumes beginnen (aufgeschobene Leibrenten). Alle Versicherungen dieser Art nehmen, sobald sie für da- ganze Leben avaeschloffe« find, nach Ablauf de- fünften Jahre- von der abgeschlossenen Versicherung an gerechnet, Theil an der Dividende der Dank; die Dividende wird dann zugleich mit der Rente von der Bank berichtigt. Die Versicherungen auf Leibrenten bieten Allen denen, die vsn ihrem Vermögen leben Müssen, dessen Zinsenertrag jedoch nicht für sie ausreicht, so wie Allen denen, welche Vermögen, aber keine erwünschten Eichen haben, oder welche bei Lebzeiten über ihr Vermöge» di-p-Niren, aber sich zugleich selbst vor Mangel im Alter ficherfieilen wollen, die Gelegenheit zur vortheilhasten Anlegung von EapKWtzn, Sie könne« sehr zweckmäßig von Amern benutzt werdm, MA ihre Kinder bei ihren Ledzekte» zu etablirrn oder dieselben aus- zustatte« ober «euch sonst ihre Kinder mit Capital zu unterstützen, wen» diese vielleicht in die traurige Lage verseht sind, mit ihren Gläubigern accordiren zu müssen, und zwar dies Alle-, ohne sich selbstfür ihre späteren LebenStage Entbehrungen auferlegen zu müssen. Wer Verbindlichkeiten zur Alimentation eines Kinde- hat, wer für ein Kind Schulgeld, da- Geld zur Erlernung einer Kunst oder eine- Handwerks mit den wenigsten Opfern erlangen will, der kann dies durch eine solche Leibrente auf Zeit erreichen, eben so wie auf diese Art die so lästigen Auszüge beseitigt, Lasten aller Art adgelöst, Käufe gegen Leibrente abgeschlossen werden können. Eheleuten oder anderen durch die Bande der Liebe verbundenen Personen kann wohl mit vollem Rechte die Versicherung auf Leib renten mit unmittelbarem Genuß empfohlen werden, welche die „Teutonia" so lange zahlt, als entweder zwei bezeichnete versicherte Personen leben oder noch eine von beiden. Die UeberlebenSrenten eignen sich vornehmlich zur Ver sorgung von Wittwen und Waisen, so wie alter treuer Diener, deren Zukunft durch den Tod ihre- zeitherigen Erhalter- gefährdet erscheint; auch dem, welcher gern für seine alten Aeltern für den Fall sorgen möchte, daß er eher als diese versterben sollte, bietet die „Teutonia" hierzu die beste Gelegenheit. Bei Erwähnung dieser verschiedenen Renten-Versi'cherungen kann eS nicht unberücksichtigt gelassen werden, daß die „Teutonia" auf geschobene Leibrenten gegen einen entsprechenden Abzug schon früher, als ursprünglich angenommen worden, antreten läßt, daß alle Renten nach Uebereinkunst in jährlichen, halbjährlichen, ja sogar monat lichen Raten erhoben werden können, daß die Bank gestattet, daß Renten auf andere Personen übertragen, also verkauft, verpfändet oder cedkrt werden können, und daß sie sogar Umwandlungen von Leibrenten in Versicherungen auf von ihr zu zahlendes Capital Nicht von der Hand weist. Von den Versicherungen auf Capital dürfte wohl die Sparkasse, al- die bekannteste, zuerst zu erwähnen sein. Diese Sparcassen - Versicherung unterscheidet sich von dm in Sachsen in vielen einzelnen Ortschaften bereits bestehenden Gpar- cassenanstalten vornehmlich dadurch, daß sie nicht, wie diese, noth- wendig in ihrer Thätigkeit auf einen kleinen Umkreis und dessen Bewohner beschränkt ist, sondern überall da in da- Leben tritt, wo die „Teutonia" durch ihre zahlreichen Agenten vertreten ist, also eine allgemeine Sparkasse ist; sie ist aber auch nicht in bet Höhe der Summe, die ihr Jemand anvertrauen kann, auf dk engen Grenzen beschränkt, der die städtischen Sparkassen unterworfen sein müssen, wenn sie nicht zu ihrem Nachtheile ihren eigentliche» Zwlck, den, den Unvermögenden ekne Gelegenheit zu geben, ihre
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