Leipziger Tageblatt und Anzeiger. 262. Montag dm 19. September. 1853. Bekanntmachung. Wir haben beschlossen, die reithengen polizeilichen Bestimmungen über die Beaufsichtigung und Lei tuna der Fuhrwerke in hiesiger Stadt versuchsweise und blS auf Weiteres in einigen Beziehungen abzuändern und machen demgemäß Folgendes zu Jedermanns Nachachtung hlermrt bekannt: 1) ES wird den Führern solcher Fuhrwerke, welche ruhige, an da- Stillstehen gewöhnte Pferde haben, nachgelassen, sich behufs kurzer, mit der Verwendung der Fuhrwerke unmittelbar zusammen hängender Verrichtungen auf so lange von denselben zu entfernen, als dies unumgänglich nöthiq ist, jedoch nur insoweit, als dadurch der Verkehr auf den Straßen nicht wesentliche Störungen erleidet. 2) DaS Fuhrwerk muß stets an den Häusern oder Lokalitäten, wo der Führer Besorgungen hat, so nahe Vorfahren, al» dies die Umstände gestatten. 3) Die Abwesenheit deS Führers darf in keinem Falle länger als Zehn Minuten dauern. 4) Bor der Entfernung des Führers sind die Zügel oder Leitseile an das Fuhrwerk kurz anzuhängen und bei Einspännern mit Gabel beide, bei Pferden an der Stange aber die inner» Stränge auszuspannen L) Bespannte Schleifen oder Schlitten dürfen niemals ohne Aufsicht bleiben. 6) Pferde oder andere Zugthiere auf den Stro-an zu tränken oder ihnen anders als in angehängten Futterbeuteln , Lutter daselbst zu reichen, bleibt nach wie vor verboten. 7) Die Umschrift, daß die Pferde voo Rollwagen und Schleifen am kurzen Zügel zu führen sind, kommt ferner nicht mehr zur Anwendung. 8) ES dlckdl, wie Mtzer, verboten, Zughunde i« ««eiche der «habt ohne besondere Erlaubmß anzuspannrn oder dieselbe» auf den Straßen ohne Aussicht zu lassen. Wer diesen Vorschriften -uwiderhandelt, hat sich einer Geldbuße bi- zu L Ehlrn. zu gewärtigen, für deren Bezahlung die Dienstherren subsidiarisch zu haften haben. Ist indeß auch oben unter 1. das dieSfallsige bisherige verbot aufgehoben worden, so werden deshalb doch die Wagenführer oder deren Dienstherren von der Verantwortltchkeit nicht entbunden, welche für sie erwächst, wenn allein gelassene Pferde irgend welchen Schaden anrichten, oder das Publicum belästigen. Insbesondere wird eS gegen dieselben Mt Seid- oder Gefängnisstrafe geahndet werden, wenn die von ihren Führern sich selbst überlassenen Pferde seitwärts oder rückwärts treten, beißen oder schlagen, oder sonst irgend wie für da- Publicum belästigend, oder gefahrbringend werden. UebrigenS machen wir darauf aufmerksam, daß nach Obige« deu Geschitnführeen keineswegs erlaubt ist, das Fuhr werk irgendwo auf der Straße aufzuftellen und von da sich an verschiedene mehr oder minder entfernte Orte zu begeben, oder ihre Geschirre auf der Straße stehen zu lasse«, wähoend sie indosso» l» Schank- ober Gastwirthfthaftrn einkehren, oder Geschäfte besorgen, welche mit der in Frage stehenden LranSportführung Nicht in unmittelbarem Zusammenhänge stehen, sondern von den Wagenführern nur nebenbei mit besorgt werden. Leipzig- den 12. September 18bDb Der dkchth der Stadt Leipzig. Koch. r. u. M Tageskalender. Lidßndrtea VON GeilpgiG aoo4: NaGWsNtt«, iugl» nach Frankfurt a./O. und nach Stettin, (L) -Ser ESttzear a) Mrgns 5 U. Schnellzug; N) Nach«. ^ . »« DWG. Nabuborl; (») uver vrobßrchUr.H) Wtrans L. und Nachm. »»/, U. ll.aip»ig-vr---»br Neckch.1 Nach Dresden und beziehendl. nach Chvünitz, über Mesa. tngl. »ach V-rlitz uud Breslau, auch Zittau, »eyfo nach Prag and Wie»: 1) Mrgns SU., »tt Uebernachta» in Owg; R) Sana W»^ «tt Uebernachte» iu G-rlttz; t) Mach«. Lb/^U.; 4) Abd« U. tzchd Nachts 10U Neck«.) Nach Frankfurt a.,M^, ister.Halle, Erfurt, Eisenach und uugeu (gnch Gsffel): I) Mrgns ^ U. ohne Unterbrechung: »N U.,«E ueSernachNea in Sunlersbausen; S) Racht- btrset, lblas in Mageuclaffe l. und ll. ft.vip»ig- lV. Rach Pvf, über Attmburg, mal. nach Nürnberg u. München: ») Mrgns « U.; N) Bon». 11»/, U.; S) Abds 5 U. mit Ueber- uachten in Plauen; 4) Nachts 10'/,U. (SLeb»i««rk-v»7or»ek.vLkllk.) V. Rach Magdeburg, über Halle und Eüthen, iugl. nach Bernburg, ebenso nach Halberstadt, Braunschweig, Hannover. Bre men, ESl», Parts und London, auch nach Mecklenburg, Lübeck, Hamburg uud Kiel: liWrgns 7 U., von Magdeburg ab uur in «ageuclaffe k. u. ll.. ohne Unterbrechung; L) Mrgns 7»/,U. (Güter,.); S) Mttgs l««., «it Lebernachteu in Uelzen, t» Hauuover und in «tttenberar; 4) «bds. S»/, U., mit Ueber- nach ten in Magdeburg; L) «bds 6'/, U. (Süterz.), mit Ueber- aachten in «Sitzen; ») Nachts 10 U. ohne Unterbrechung. Naggad. Nabab.) 2>/, M» von Dn*»« «ach Mrißen und an d«n AdmdM, «ach