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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.11.1853
- Erscheinungsdatum
- 1853-11-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185311155
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18531115
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18531115
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1853
- Monat1853-11
- Tag1853-11-15
- Monat1853-11
- Jahr1853
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.11.1853
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und Anzeiger. 319. Dienstag den 15. November. 1853. > I > — , II-iRMMsWAI Si> » >» I !>> > I Bekanntmachung. Nachstehende der hiesigen Stadt gehörige Wiesen: 1) 3 Acker 108 Ruthen heilige Wiese, Abth. 0. vor dem Frankfurter Ehore, 2) 2 Acker Connewitzer Bauerwiese, Abth. Nr. 21, 3) 9 Acker 150 Ruthen verschlossene Wiese beim Kuhthurm, 4) 10 Acker 42 Ruthen Füllweide ebendaselbst, sollen von und mit dem Jahre 1854 anderweit verpachtet werden. Pachtlustige haben sich zu diesem Behufe Dienstags den LS. d. M. Vormittags 11 Uhr bei der Rathsstube einzusinden und können über die Lage der Wiesen und die Pachtbedingungen nähere Auskunft in der Marstallserpedilion erhalten. Leipzig, den 12. November 1853. Des Raths der Stadt Leipzig Deputation zu dem Lekouomiewesen. Vie Ehe und der Lhcscheidungsproccß. Veranlaßt durch den Aufsatz in Nr. 315 des hiesigen-Tageblatts erlaub« ich mir nur einige Bemerkungen zu machen, zu denen lang jährige theoretische sowohl als praktische Studien der Rechtsmaterie d« Ohr «rb des EhoscheibunqSprocesseS mich zu berechtigen gnig- «t sind. Der EhescheidungSproceß, wie et in Sachsen gesetzlich imgeordnet ist und namentlich in Leipzig von Seiten des hohen D-nigl. AppellationSgerichts betrieben wird, laßt gewiß wenig zu wünschen übrig, denn er ist gerade derjenige, durch welchen großen- theitt die Wünsche beider Parteien zur Erfüllung gebracht werden, wa< in der Natur der Sache ruht, wenn beide ekn lästiges Band abßeftrelst wissen wollen, waS schon lange locker oder faktisch schon zettWm ist. ES wird aber auch keineswegs leicht hin die Ehe ge trennt, ohne zureichenden, bewiesenen oder eingestandenen ScheidungS- grund und im letzteren Falle selbst noch auf einen BestärkungSeid erkannt, der nicht ohne zureichende Admonition geleistet wird. Nur höchst selten sind daher die Falle, wo ein EhescheidungSproceß ohne Beweisführung über ein Jahr und mit dieser über zwei Jahre an dauert, und dauem sie länger, so ist entweder nur ein ttuger und widerspenstiger Ehegatte oder einer der Sachwalter daran schuld, der möglichst viel bei dem Proceffe verdimen will, welche Beispiele aber glücklicherweise selten Vorkommen, zumal da fast die Mehlzahl der Gatteim daS Armmrecht gmießen. ES ist aber auch gut und recht. Daß die EtzeschelbvnaSproceffe nicht übermäßig erschwert werden, da »egel»Lßiß daS heilige Band der Ehe, «aS in der Ueberzeuqung! Her EhelMte »oa ihrem gegenseitigen Werthe und von der Wich-1 tigkeit d«S Ehestandes beruhen muß, bei solchen Leuten entweder schon bei -er Schließung nicht beachtet ober nachmals leichtsinnig faktisch getrennt worden ist und daher zur Zeit der rechtlich aus gesprochenen Scheidung schon lange nicht mehr bestanden hat. Es ist daher die Ehescheidung in den meisten Fällen für beide Theile eine erwünschte Erlösung von lästigen Fesseln, die nur der Form nach noch bestehen, ohne alle- geistige Leben. Die Ehe soll aber »eit höhere Bedeutung haben; sie soll die zwei Hälften zu einem und zwar zu einem vollkommenen Menschen erheben, wa- jedoch weiter auSzufÜLren der Raum dieser Blätter nicht gestattet und wesbalb ich aus daS kostbare Buch verweise, waS alle, die sich verehelichen wallen, nicht blo- durchtesen, sondern durchstudiren soll ten : ,F>ie Ehe, dargestellt von Jörg und Tzschimer," Leipzig ISIS, in der Baumgärtnerschen Buchhandlung. Würden mit solchen Vor- kmMntffen versehen, mit Uederzengung und mit dem besten Willen i« Sinne beß genannrm BucheS wenigstens in der Mehrzahl die Ehen geschloffen, so würde es auch weit weniger unglückliche Ehen geben und die Ehetrennungen bald zur Seltenheit werden. Hier auf kann aber wieder nur durch sittliche Belehrung, durch strengere Handhabung der Zucht und Sitte in dem Hauswesen und beson der- durch Erschwerung der leichtsinnigen Eingehung der Ehen ge wirkt werden. Mögen die Herren Pfarrer sich- ernstlicher angelegen sein lassen, die vollständige, unzweideutige Einwilligung der Aeltern zu verlangen, die doch selten da- verweigern, was ihren Kindern wahrhaft nützt, und wo solche Einwilligung nicht ganz in Ord nung, der höheren Behörde behusige Anzeige lieber machen als den Aeltern Zureden. Mögen die Gerichtsbehörden, so weit ihr Einfluß irgend reicht, namentlich solche Ehen erschweren und verwehren, die nur als Mittel zum Zwecke dienen sollen, wie daS in Leipzig so häufig geschieht, um auSgewiesene Dirnen in die Stadt herein zu bürgern, die in kurzer Zeit wieder auf Ehescheidungen antragen, wovon ich in letzterer Zeit allein ein« beträchtliche Anzahl unglück licher Beispiele erlebt habe. Damit wird zugleich der Verarmung und allen den Übeln Folgen für die Sittlichkeit und für die Ge meinden vorgebeugt. Weitere Ausführung bin ich mündlich oder öffentlich zu geben erbötig. Adv. vr. A. W. Schmidt. Noch etwas über das Settelwesen. (Eingesentet.) Der sehr beherzigenSwerthe, mit — y— Unterzeichnete Artikel „Bettelei" in Nr. 315 de- Tageblattes hat, wie jede- gute Wort, auch seinen guten Ort gerade in derselbm Nummer gefunden, und kann man der Redaction nur dankbar für die bedeutsame Zusammen stellung sein; — während — y — auf da- Unheil de- urthrilS- und gedankenlosen GeldalmosenS hinweiset und sehr richtig bemerkt, daß nur diese-, d. h. die Grldgaden ohne alle Prüfung, die Bettelei wenn nicht hervorruft, doch steigert, einträglich, ja zum regelmäßigen Gewerbe macht — und daß, wenn e- Pflicht eine- jeden Bemittelten sei, die Bedürftigen zu unterstützen, eS noch bei Weitem höhere Pflicht sei, vor dem Geben zu prüfen — weiset der in dersel ben Nummer befindliche Monatsbericht der Sparkasse und de- Leihhauses vom Oktober diese- Jahre- nach, daß in der ersten über 10,000 Thaler und bei dem zweiten nahe an 8000 Thaler mehr eingelegt als entnommen, mit anderen Motten: daß von der Gesammthelt der Benutzer beider Anstalten im letzten Monat ca. 18,000 Lhlr. mehr producirt als consumirt worden sind. — Man sollte meinen, solch« Zahlen sprächen klar und laut
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