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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.10.1847
- Erscheinungsdatum
- 1847-10-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-184710172
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18471017
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18471017
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1847
- Monat1847-10
- Tag1847-10-17
- Monat1847-10
- Jahr1847
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.10.1847
- Autor
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mtb Anzeiger. ^ 29«. Sonntag, den 17. Oktober. 1847. Bekanntmachung. Vom Iv. October dieses Jahres an wird die Personenpost zwischen Leipzig und Düben, bis auf Weiteres, nur zwei Mnl wöchentlich gehen, und zwar Dienstags und Sonnabends aus Leipzig Nachmittags 4 Uhr, aus Düben 5*/, Uhr früh. Die hiesige Aufgabe zu dieser Post ist für Briefe auf 4 Uhr, für Packereien auf 3 Uhr Nach mittags festgesetzt. Das correspondirende und reisende Publicum wird andurch hiervon in Kenntniß gesetzt. - r Leipzig, den 15. Octbr. 1847. Königliche Ober-Post-Direction. von Hüttner. —- - — - - — > — — — , —> ...... - —- -,, Bekanntmachung. u Alle diejenigen, welche im Laufe jetzigen JahreS das hiesige Bürgerrecht erlangt haben, pdev als Schutzverwandte aus genommen worden sind, ohne noch der ihnen resp. Seiten des Stadtraths gewordenen Weisung, bei unS zum Eintritte in die Communalgarde sich zu melden, nachgekommen zu sein, werden hiermit aufgefordert, nächsten Dienstag den Lv d. M. Nachmittags S Uhr im Burean des Ausschusses in der ersten Etage des Gebäudes der alten Waage sich persönlich zum Eintritte in die Communalgarde zu melden und den erforderlichen Handschlag zu leisten. Etwaige Reclamationen gegen diesen Eintritt aber find guter gesetzlicher Begründung v v r owemerktem Tage in den gewöhnlichen Expeditionsstünden bei dem mit Unterzeichneten Protokollanten anzubringe». . Die Außenbleibenden haben sich weiterer gesetzlicher Maßnehmung zu gewärtigen. Leipzig, den 12. October 1847. Der Communalaarden-Ausschrrß. ^ H. W. Neumeister, Commandant. Adv. HermSdorf, Prot. Heber tzie sittliche Hebung der Dienstboten. I dauerte, wogegen diese Fälle jetzt zu den Außerordentlichkeiten Ohne die in Nr. 28L d. Bl. gemachten Vorschläge zu gehören und mit Prämien bezahlt werden. Hebung der Sittlichkeit der Dienstboten zu verwerfen, dürste Sehen wir auf die jetzigen Verhältnisse der Dienstboten, es aber doch noch geeignetere Mittel geben, dies auf eine so dürfen wir uns nur wundern, daß sich dieselben nicht leichtere und sicherere Art zu bewirken. Die Ursachen des oft noch trauriger gestalten, als die Wirklichkeit zeigt. Der gerügten Nebels möchten wohl weniger in der rohen Erzie- Dienstbote ist, wie der Verfasser des angezogenen Aufsatzes hung und mangelhaften Bildung derselben liegen, — denn sagt, eine Maschine zur Ausführung der Arbeiten, deren sich trotzdem, daß diese früher viel mehr vernachlässigt war, so Madam und Fräulein Töchter schämen, sein einzige- Asyl hatte man dennoch bessere Dienstboten —, als vielmehr in ist die Küche und höchstens seine (Boden-) Kammer; dort der Stellung, welche jetzt die Herrschaft ihrem Dienstbar durchlebt er seine Freuden (?) und Leiden; dort ist sein Putz ten gegenüber einnimmt. Früher gehörte der Dienstbote zur! Zimmer, wenn der Sonntag kömmt, an welchem dem Die- Familie, namentlich in den Mittlern Claffen; derselbe aß und nenden einige Stunden zu freier Benutzung gestattet wer trank mit der Familie an einem Tische und wenn seine Ar-1 den; dort führt das fleißige Dienstmädchen bei spärlicher beit draußen vollendet war, scheute man sich nicht, demselben Lampe im Winter mit frierendem Finger die Nadel, um ihre in der Familien st ube nützliche Beschäftigungen theilS für im Dienste der Herrschaft zerrissenen Kleider wieder noth- sich, theils für die Herrschaft anzuweisen oder zuzulaffen. dürftig herzustellen. Darf eS uns da wundern, wenn das Dies hatte zur unmittelbaren Folge, daß beide Lheile zur! junge Mädchen, der junge Mensch im blühendsten LebenS- gegenseitigen Hebung angeregt wurden, denn in Gegenwart alter stehend, wo das jugendliche Blut auch manchmal eine des Dienstboten ließ eS sich eine ordentliche Familie gewiß I Freude verlangt, wenn er sieht, daß die Kinder der Familie angelegen sein, einen gewissen Takt zu behaupten und man-! spielend im Vergnügen groß wachsen, darf es unS da wuü- cheS in neuer Zeit beliebte „sich gehen lassen" fand schon I dern, wenn der Dienstbote alSdann in der Wahl seiner Freu- von selbst nicht statt; auf der andern Seite war es sehr na-1 den nicht sehr scrupulöS ist, wenn er die Freude erfaßt, wo türlich, daß sich jeder, wenn auch nicht gebildete Dienstbotel er dieselbe am leichtesten findet? Wenn das Mädchen hastig bestrebte, sich das ganze Wesen der Familie zu eigen zu machen, l nach dem lärmenden Tanzboden eilet, um dort im Vergessen um sich dadurch der Lveilnahme an dem Familienleben wür-1 ihrer Verhältnisse einige Stunden zu durchtoben, wenn eS dig zu -eigen und sich eine längere Stellung zu sichern. I sich dann von dem ertanzten ephemeren Geliebten nach Hause Deswegen gehörte es nicht zu den Seltenheiten, wenn der I begleiten läßt, und gern verspricht, das gehabte Vergnügen erste Dienst eines Dienstboten auch der letzte war und diSlbald, möglichst bald zu wiederholen; daher diese frühzeitigen zu seiner «erheirathung, wohl gar bis zu seinem Lebensende I unbedachten'sogenannten Liebschaften, daher da- moralische
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