V. Abschnitt. ß ewegliche Brücke n. Man kann die gesammten beweglichen Brücken in nenn Arten theilen, und zwar in Zugbrücken, Klappenbrücken, Hubbrücken, Krahnbrücken, Rollbrücken, in Drehbrücken, in Schiffbrücken, in fliegende Brücken und in Trajecte. I. Capitel. Zugbrücken. Das Criterium einer Zugbrücke liegt im Aufziehen der Brücke, also in der Anwendung von Seil oder Kette. Die Be wegung der Brückenbahn erfolgt um eine horizontale Achse. Das System der Zugbrücken, wesentlich cultivirt im Mittel- alter zum Zwecke der Absperrung fester Plätze, ist in die Neu zeit durch die Bedingung herübergetragen worden, Canäle für die Schifffahrt an den Kreuzungsstellen der Strassen offen zu halten. Man unterscheidet: a) Schlagbalk enbriicken (mit einem oder zwei Armen), bei denen die Brücke unter Zuhilfenahme von Schlag bäumen und Gewichten aufgezogen wird, zum Beispiel: Die drei zweiflügeligen Zugbrücken am Canal St. Denis ä 7.5 Meter Lichtweite, erbaut 1799; die zweiflügelige Zugbrücke von Dünkirchen, 16 Meter weit, 4 Meter breit, erbaut vor 1824; das 14 3 / 4 Fuss breite und 32*/ t Fuss lange von G. Weishaupt nach einem Stettiner Muster erbaute Oderbrücken feld zu Schwedt und die 1855 in Hamburg errichtete dies- fällige Brücke.