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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.04.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-04-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185204055
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520405
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520405
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-04
- Tag1852-04-05
- Monat1852-04
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.04.1852
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UN- Anzeiger. ^-9«. Montag den 5. April. 1852. 1. Bekanntmachung. DaS vte Stück des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend Rr 28. Verordnung, daS verbotswidrige Gebühren mit K. K. Oesterreichischer Scheidemünze betreffend; vöm 27. März 1852. Rr. 2V. Gesetz, die Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes über die Pensionen der Miütairpersonen und deren Hinterinffenen vom 17. Decrmber 1837 betreffend; vom 24. März L8L2. ist bei unS eingegangen und wird bbS zum 18. d. M. auf hiesigem RathhauSsaale zur Kenntnißnahme öffentlich auShängen. Leipzig den 2. April L8K2. Der Rath der Stadt Leipzig. ^ / ' - ' . .. ' ; Berger. ^ Erinnerung an Abentrichtung der Jmmobiliarbrandcaffen-Beiträge. Den 1. April d. I. find die für den Isten halbjährigen Termin labenden Jahres gefälligen Beiträge zu der Landes- JmmvbiliarbrandvrrsicherungS - Anstatt und zwar nach 7 Pfennigen von i^dcn 25 Thalern Versicherung zu entrichten. Die hiesigen Hausbesitzer werden daher hierdurch aufgesordert, ihre Bcrnäge vom obgedachten Tage an und läng stens diZrasp LA Tage« zu bezahlen, indem nach Ablauf dieser Frist, gesetzlicher Vorschrift gemäß, sofort executivische M«ßrr-e<« gegen die Säumigen eintreteu müssen. Leipzig du» LS. Mäitz WM Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. .l. lW 1,.. » ..... . .> «». ^ .... . Landtag. Erste Kammer. <29. öffentliche Sitzung den 3. April.) Tagesordnung: Die Berachung eines anderweiten Berichts der ersten Deputation über de« Gesetzentwurf über Erwerbung und Vertust deS Nnterthanenrechts rc. Sämmtliche An träge der Deputation werden von der Kammer genehmigt. Diesem folgt ei« Bericht der vierten Deputation, die Petition der Gemeinde Lhammenhnin bei Wurzen betreffend. Von den S verschiedenen Punkten stndet nur der 4.: „den Gemeinden die Besorgung der Landgemeindewahlen selbst zu überlasten" dahin Beachtung, daß VetsLbe da Neuerung zur Erwägung zu empfeh len stl, und «vnr gegen den Wunsch der Petenten, damit nicht HW ParteieinstüsseN wieder Spielraum gegeben werbe. Die übri gen ließ man gam auf sich beruhen. Hievauf erstritt Herr v. Metz sch RamenS der vierten Depu tation über eine Petition mehrerer Gemeinden der OderlaUsttz um Abänderung von L. 21 de4 Etemrntarvolrsschutge- seheS VM» a. MNi I^UK. Auf Vorschlag ihrer Deputation trat dp Oommer dem Beschlüsse der zweiten Kammer bei, welcher dahin geht, die Petition auf sich beruhen zu lassen. Dmselben Beschkrß sttzßte die^ KaHmor in Bezug einer Petition Barthe'S zu Oppitz, Löhnungsrückftändtz betreffmd, überwelche Herr v. ErdmanckSdoef eefttiwe. Den Schluß machte rin Vortrag desselben Referenten über Fim PrtipW HW Superintindme» Martini zu Radederg, ,die ArWe«stift«Mg de- dvrpg« August«-bade- betreff«-. 'Der Antrag der Deputation timtet: die Petition an die StaatS- regömmy »dzugeb«, Mit -er Vista» gemeinnützigen Unter nehme, atz mögliche Pachtung und Aufmerksamkeit zu lgem HA» ,ssm. Der Deputa- ^ MkdüNttff?§uNä zu Thell werden ziHa—. . — LvnOlMtWg wird in stimm erst«, Thette angttwmmen) im zweiten TWlr Er Wit IS gegen 1s Etimmen abgelehnt. Zweite Kammer. Aus der gestrigen Sitzung haben wir die Berathung de- Bericht- der vierten Deputation über drei Pe titionen, den Feld- und Forstschutz betreffend, nachzutragen. Bei der Ständeversammlung sind eingegangen: 1) eine Petition des Rittergutsbesitzers Thümmler zu Costewitz und Genossen, welche die Schlußbitte ausspricht: „die zweite Kammer wolle im Verein mit der ersten und der Staatsregierung ein den Verhältnissen an gemessenes Feld- und Fortzolizeigesetz berathen und Ln da- Land ergehen lassen." 2) eine Petition des landwirthschaftlichen Ver eines zu Schneeberg, worin ein kräftigerer Feld- und Forstschutz verlangt und gebeten wird: „die Kammern wollen det der StaatS- regierung beantragen, daß baldmöglichst ein dieSfallsigek Gesetzent wurf an die Kammern gebracht werde;" und endlich 3) eine Pe tition Karl Friedrich Bauers zu Plohn und Genossen, deren Ge such dahin geht; „die Kammer wolle bei der StaatSregievung dm Gemeinden des Landes unen<geldlicher Forsi- und Flurschuh ge währt und daß die dazu c-ßwu-ubitte» Sßlduten gleichzeitig mögen angewiesen werden, auf die überhandnehmenden Bettler und Vaga bunden ein strenges Augenmerk z« richten." Die Deputation beantragt, die gedachten Petitionen an die Stkutt-reoirrung obzpgebm, wogegen sie der Vorlage hes ftaglichen Gesetzes schon für den nächsten außerordentlichen Landtag nicht be- vorworten kann. Für die in der Petition ZU. ausgstproi um Gewährung eines unentgeltlichen Forst - und KurenschtztztS bat sich die Deputation auch nicht zu verwenden vermocht uNp^ratGt daher an, die Petition IN. in diesem Punkte auf sich HNMhen z« laffm. Der DeputationSdmicht fast in d« Mottvirung unter Ander» : „Wirft hlevnachst die Deputation ei Blick auf die Strafartm, so hat sie -u b-meqken, Gaß Pies genwättig bei uns in Geld-, Arbeits- und Freiheitssiraf hm, während die Strafe der körperlichen Züchtigung avdöl ist. Unv Vdch ist e- gerade diese, wstche nach eWrmmitzer
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