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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.05.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-05-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185205147
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520514
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520514
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-05
- Tag1852-05-14
- Monat1852-05
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.05.1852
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Leipziger Tageblatt und Anzeiger. ^ iss. Freitag den 14. Mai. I8S2. Bekanntmachung, das Einpacke» der Waare» in Meßdnde« dekeffend. Dir in unserer Bekanntmachung vom 29. April 1850 getroffene Bestimmung, wonach am spätesten- bis NachmitlngS 4 11b? das Empacken der Waaren in den Buden beendigt und letztere selbst völlig geräumt sein müssen, bringen w»r hiermit zur Nachachtung in dieser Messe mit dem m Erinnerung, daß Zuwider Handlungen gegen diese im wohlfahrtspolizeilichen Interesse gebotene Vorschrift unnaArchtlich werd^i ^straft werden. Leipzig, ^n 12. Mai 1852. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Bekanntmachung und Erinnerung. Di» von Grundstücken, Miethen und verschiedenen Lurusgegenständen zum hiesigen Stadtschulden-Li^ungs-Fonds zu entrichtenden Abgaben sind auf den jetzigen Maitermi« ebenfalls nur nach dem bisherigen Verhältnisse abzuführen. Wie wir daher erwarten können, daß die Entrichtung derselben ohne allen Rückstand erfolgen werde, so haben wir zugleich die unverweilte Berichtigung der noch ausstehenden Reste hierdurch in Erinnerung zu bringen, indem unter bleibenden Falls gegen die Restanten nunmehr die vorgeschriebenen erecutivischen Maßregeln in Anwendung kommen müßten. Leipzig, den 8. Mai I8L2. Der Rath der Stadt Leipzig. ..v 1. Bekanntmachung. ijentgen, Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntmß, daß künftig allen Denjenigen, welche mit Hpndessereer im Rück stände geblieben find oder bleiben werden, ihre Hunde durch die Cavillerknechte weggenommen und getödtet werden sollen. Auch wird ferner keinem derartigen Restanten vor vollständiger Berichtigung der Reste ein Steuerzeichen verabreicht rverden. Wir fordern daher Alle, welche es angeht, hierdurch auf, ihre Reste bei Vermeidung obgedachter Maaßnahmen sofort zu berichtigen. Leipzig, den 10. Mai 1852. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Schleißner. Landtag. Erste Kammer. (48. öffentliche Sitzung am 12. Mai.) Auf der Registrande befand sich ein königl. Decret vom 10. Mai, dm Schluß de- dermaligen Landtags zum 2t. d. M. betreffend. Zur Tagesordnung übergegangen referirt Herr Bürgermeister Wimmer Namens der vierten Deputation über eme Petition der Gvpeinde Nieder-Eula, erhöhte Vergütung für Militairlei- stungen betreffend. Der Antrag der Deputation acht dahin: „diese Petition der Staatsregierung zur Erwägung zu uberaeben." Der Antrag der Deputation wird von der Kammer einstimmig angmommen. Diesem folgt die Berathung des Bericht- der dritten Deputa tion Über dm Antrag des Atzg. Oehmichen au- Choren, eine Abänderung de- tz. 152 der LandtaaSordnuna betreffend. Die zweite Kammer bat in diesem Betreff zwei Anträge be- schloffm. Der erste derselben geht dahin, an die Stelle de- 8.152 der provisorischen Landtag-ordauua folgend« Bestimmungen treten zu lassen: „Die Vertagung de- Landtag- ordnet der König mit telst Decret- an. Dieft- wird in jeder der beiden Kammem von einem königl. Commlffar vorgeiesen, welcher sodann aus »rund desselben die Sltzuua I« Namen de- König- für geschlossen erklärt. ^Vertagung d«ff nicht ützr sech« Monate dauern. Während der Vertagung können auf Beschluß der Kammern und mit Ge nehmigung de- Königs die Deputationen oder ein Theil derselben in LHLtlgkrtt bleidm." ^ Die diesseitige Deputation räch der Kammer an, diesem Be schlüsse beizutretm. Der zweite Antrag der jenseitigen Kammer ist auf definitive Feststellung der Landtagsordnung gerichtet und wird von der dies seitigen Deputation in folgender veränderter Fassung zur Annahme empfohlen: „im Vereine mit der zweiten Kammer bei der Staats regierung zu beantragen, daß dieselbe bereit- der im Laufe des Jahre- einzuberufenden Zwischendeputation, oder insofern hierzu nicht zu gelangen sein sollte, der nächsten außerordentlichen Stän- deversammlung den Entwurf einer definitiven Landtagsordnung vorlegen möge." Zu diesen Anträgen der Deputation brachte beim Beginn der Debatte Herr v. Metzsch noch ein Amendement des Inhalts ein: „Die StaatSregierung wolle bei Revision der provisorischen Land- tagsordnung auch die Frage einer Erwägung mit unterziehen, wie die zeltherlgen immer so zeittaubenden Budgetberathungen, ohne ihrer Gründlichkeit zu nahe zu treten, abgekürzt werden können." Nachdem jedoch von mehreren Selten mehrfache Bedenken gegen diese- Amendement erhoben und namentlich bemerkt worden war, daß gerade die anerkenmn-werthe große Durchsichtigkeit unseres Staat-Hau-Hatte- ei« Ruhm der sächsischen Regierung sei und da- Vertrauen zu derselben nur Heden könne, findet sich Herr v. Metzsch veranlaßt, dasselbe mit Genehmigung der Kammer zu- rückzuüehen, worauf die obigen Anträge der Deputation einstim mige Annahme finden. Aweite Kammer. (71. öffentliche Sitzung am 12. Mai.) Erster Gegenstand der Tagesordnung war die fortgesetzte Berathung über den Gesetzentwurf, einige Abänderungen des Gesetzes
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