Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.06.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-06-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185206046
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520604
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520604
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-06
- Tag1852-06-04
- Monat1852-06
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.06.1852
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
und Anzeiger. - - .n -l. — - - .... - »W-ME»»- - -, -- . . ... - ^ 156. Freitag den 4. Juni. 1852. Das neue ÄustiMbäude. Noch immer schwebt die Frage, wohin in Leipzig das neue Justizgebäude werde gestellt werden. Obwohl nun in d. Bl. be reit- mit Emst und Laune verschiedene Vorschläge gemacht worden sind und man eigentlich annehmen könnte, es sei diese Frage zur Genüge erörtert worden, so ist die Sache doch zu wichtig, als daß es nicht gerechtfertigt erscheinen sollte, wenn wir darauf jetzt noch einmal zurückkommen. Wmn auch Zweifel darüber obzuwalten scheinen, ob überhaupt noch die beabsichtigte neue Einrichtung, die Organisirung der großen Bezirksgerichte, die Trennung der Justizpflege von der Verwaltung wenigstens vei den unterm Behörden durchgeführt werden wird, und zugegeben selbst, daß weder eine dringende Nothwendigkeit für diese neue kostspielige und nicht durchweg zweckentsprechende Einrichtung vorhanden ist, noch durch sie die Wohlfahrt der Staatsangehörigen wesentlich gefördert werden wird, so steht doch so viel fest, daß die neuen Justizgebäude dermalen hergestellt werden. Geschieht dies aber, so kann ganz erklärlich Leipzig nicht Zurückbleiben, es muß auch seinen Tempel der ThemiS haben. — Unter allen Vorschlägen, welche nun in dieser Beziehung ge macht worben find, war jedenfalls der der beste, daß man dazu daS jetzige Rathhaus selbst wählen solle, und über diesen Plan wolle« wir noch Einige- sagen. ES wirb wohl Niemand bestreiten, daß der Platz, auf welchem da- jetzige RathhauS steht, der geeignetste ist, eben weil er so aanz im Herzen de- HauptverkehreS liegt, und es giebt gar viele Grunde, welche für diesen Plan sprechen. Wir wollm deren nur einige anführen. 1) ES kann, wenn man da- alte Haus abträgt, ein neues (einschließlich des Parterre-), wenigstens vier Etagen hohes Gebäude aufbaut und dieses um so viel erweitert, als jetzt die Verkaufsläden (sogen. Bühnm) vorstehen, damit ein rentables Geschäft verbunden werden. 2) Ein Hau- von der nur angegebenen Größe und paffender innerer Einrichtung wird nicht nur die städtischen Behörden bergen können, sondem auch Raum für die neuen Gerichte gewähren. 3) E- wird insofern billiger gebaut werden können, als das Gefangenhaus femer in Benutzung bleiben kann, die Par terreräume nach dem Naschmarkte zu Raum für das zu er weiternde Polizeiamt und für da- Criminalamt geben. 4) Ety Hof für die Gefangenen ist hier zu erlangen, wenigstens so M die- in einer großen Stadt geht. ü) Es würde dann^ wenn die Gerichtsbarkeit künftig wieder, an die Stadt zurückgegeben werden sollte, sicher von großer Be deutung sein, da- GerichtShauS auf der eigentlichen Stelle, wohin eS gehört, zu besitzen, und 6) endlich würde rin wirklich großartig erbautes Haus, mitten in der Stadt am Markte, der Stadt selbst zur größten Zierde gereichen. ES kann nicht unsere Absicht sein, alle diese und andere Gründe bi- zur Ermüdung weitläufig zu besprechen, doch aber müssen wir noch etniK Bemerkungen bemrgen. Daß jwrckentshrechende Baue in Leipzig gut rentirm, ist eine bekannte Sache, und dm besten Beweis liefert da- Mauricianum. Denkt man gn die erbärmlichen Colonnaden zurück und betrachtet jetzt das stattliche Gebäude, welches deren Stelle eingenommen hat, so kann man sich nur über den glücklichen Gedanken freuen, welcher das fragliche Gebäude geschaffen hat. Ganz so ist'- mit den Bühnen am Rathhause. Will man dort VerkaufSläoen gestatten, so gehören dahin großartige Gewölbe, für welche sich schon gegen guten Zins Abnehmer finden werden. Wir denken unS die Ein richtung de- Hause- so. DaS Parterre wird an der Marktseite zu großen Verkaufsgewölben eingerichtet. Die Parterreräume nach dem verschlossenen Naschmarkte können mit dem Eingänge aus der Hausflur entweder Locale für die Polizei und das Criminalamt sammt der Wache, oder für Cassen werden. Kann die Börse nicht auf dem Naschmarkte stehen bleiben, weil dieser am Salzgäßchen und an der Grimma'schen Straße geschlossen werden muß, so kann für die Börse ein paffendes Local im Parterre des RathhaufeS an der Ecke des Salzga'ßchens mit eingebaut werden. Die Cassen, welche jetzt in der Börse sich befinden, können, wenn man da- Gebäude überhaupt stehen laßt und nur einen Eingang vom Salz gäßchen herstellt, dort verbleiben, oder auch mit in'S RathhauS verlegt werden. Im ersten Stock kann der Stadtrath residiren, denn dahin gehört er, es kann auch ein großer Saal für die Sitzungen der Stadtverordneten so wie für andere öffentliche Verhandlungen mit eingebaut werden. In das zweite Stock wird da- Stadtgericht und ins dritte Stock das Landgericht gelegt. Das Gebäude bleibt Eigenthum der Stadt und der Staat zahlt für seine Gerichte im zweiten und dritten Stock MiethzinS. So sind alle Behördm beisammen, waS auch für die Geschäfte selbst eine große Erleichterung so wie in mancher Beziehung Zeit- und Geldersparniffe gewähren müßte. Kür eine Stadt wie Leipzig dürfte es von großer Bedeutung sein, wenn sie Besitzerin de- wich tigsten Gebäudes der Stadt bleibt und der Staat ihr Mierhmann wird. Hierzu kommt, wie bereits erwähnt, daß die Zeit denkbar ist, wo man die jetzt ft angefeindete Patrimonialgerichtsbarkeit wieder einführen wird. Möge man sich nur daran erinnern, daß der Rath zu Leipzig einst die Gerichtsbarkeit für wenige hundert Thaler vom Landesfürsten auf dessen Anerbieten erkauft hat. Wie nun, wenn man sich von der Unzweckmäßigkeit der Vereinigung aller Gerichtsbarkeit in die Hände deS Staat- überzeugt, wenn man die großen Gerichtsbezirke wieder aufgeben muß und unsere Nachkommen zu der alten Einrichtung zurückkehren? — wird es dann nicht höchst zweckmäßig sein, sofort auch die nöthigen Räume zu besitzen? Man fürchte nicht, daß die neuprojectirten dann zu groß sein werden; man erwäge, daß Leipzig auch größer wird und daß es bei den erweiterten Aollverhältniffm, bei der künftigen Han delsfreiheit nicht nur seine Messen behält,- sondern diese sich noch viel großartiger gestalten müssen, trotz der Eifersucht anderer Städte, welche sich zu einem Meßplatze nicht so gut eignen als gerade un sere Stadt. Seit Leipzig die erste Eisenbahn erhielt, war sein Geschick und mit ihm seine künftige Größe gesichert. Man blicke in die Zukunft, nehme dafür den größten Maßstab und handle darnach. Der Geldpunct für die Gegenwart angeschlagen darf hier nicht allein den Ausschlag geben, man möchte sich sonst verrech nen. — Sind eS auch dte Landstände gewesen, welche zu der neuen Gerichtsverfassung gedrängt haben, ft steht doch zu erwarten, daß schon die nächste Versammlung der Vertreter des Lande- Vor schläge machen wird, welche man als Rückschritte zur alten (jetzi gen) Verfassung betrachten kann. Die Sache fleht in der Theorie /
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite