t l N Md Anzeiger. zz«. ---- ------- Mittwoch den 1. December. 1852. Verordnung, die Ermäßigung der Gebühren für die telegraphische Korrespondenz innechalb Sachsens betreffend. - In der Absicht, das Institut der Staatstelegraphen so gemeinnützig als möglich zu machen und in der Voraus setzung, daß die dermaligen Telegraphenleitungen eine noch ausgedehntere Benutzung zulasten werden, hat, mit Sr. Königs. Majestät Allerhöchster Genehmigung, das Finanz - Ministerium die dermaligen, mittelst Allerhöchster Verordnung vom 14. September 1850, h. 24 (Gesetz- und Verordn.-Bl. deffelb. I. S. 232) festgesetzten Gebühren für die telegraphische (Korrespondenz innerhalb Sachsens versuchsweise zu ermäßigen und dieselben festzusetzen beschlossen, wie folgt: 1. ^ Die gegenwärtige Bemessung und Steigerung der Lelegraphengebühr nach der Entfernung der Aufgabe - und'Be stimmungs-Station findet für die Correspondenz innerhalb Sachsens nicht mehr Statt. «Die Gebühr für jede Depesche zwischen den Stationen Dresden, Leipzig, Chemnitz, Riesa und der demnächst zu eröffnenden Station Zwickau beträgt ohne Unterschied: bis zu 20 Worten einschließlich — ^ 20 N-s — von 21 - - 50 - - I ^ 10 N-s — «X, - 51 - .ISO - 2 — N-5 — und für je 50 Worte ^ 20 N-s — mehr. 3. Die Bestimmungen für die noch in der Einrichtung begriffene Benutzung des Betriebstelegraphen zwischen Dresden und Bautzen für die allgemeine telegraphische Correspondenz werden seiner Zeit besonders veröffentlicht werden. 4. Im Uebriaen bleiben alle wegen der telegraphischen Correspondenz ertheilten, insbesondere die mittelst der oben ange zogenen Allerhöchsten Verordnung, so wie mittelst der Bekanntmachung vom 29. Februar d. I. (Gesetz- und Verordn.- Bl. S. 38) veröffentlichten Bestimmungen in Kraft. 5. Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem 1. December d. I. in Wirksamkeit. Dresden, am 27. November 1852. Finanz-Ministerium. - Behr. ' Opelt, S.' — »> —— - - . - ... . . . _ . — _ Bekanntmachung. Da zu der Erneuerung de- Collegiums der Herren Stadtverordneten und Ersatzmänner allhier eine Wahl zu veran stalten ist, so wird die angefertigte und gedruckte Wahlliste von heute an vierzehn Luge lang aus dem Saale und im Durchgänge des Rathhauses öffentlich aushängen, auch in der erst» Etage de- vormaligen Waagegebtudes am Markte zu JedermqnnS Einsicht bereit liegen, überdies auch den stimm berechtigte» Bürgern besarderS zugeßellt werden. Zur Abgabe der Stimmzettel, Behufs der Erwählung von 208 Wahlmännern sind -er LEK, 14. und Ist. Peeember dieses Jahres Vormittag- von 0 bis 12*/, und Nachmittag- von 3 dih 0 Uhr festgesetzt worden, und es haben sich die Abstimmenden innerhalb dieser Zeit vor der Wahldeputation l» der ersten Stage der alten Waage bei Verlust ihres Stimmrechts für die diesjährige Wahl in Person ein-ufinden und ihre Stimmzettel abzugeben. lieber da- weitere Verfahren enthält die Bekanntmachung vom 20. November d. I., welche an den oben erwähnten Orten eiuzusehen ist und von welcher überdies jedem Stimmberechtigten ein Abdruck zuaestellt werden soll, das Nähere. Einwendungen gegen die Wahlliste find spätestens acht Lage vor der Wahl und längstens bis mit dem 0. December l. I. zur Kenntniß und Entscheidung des Stadtraths zu bringen, widrigenfalls solche bei der diesjährigen Wahl nicht berücksichtigt werden können. Leipzig, den 27. November 1852. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. . ^-»7^ -