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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.10.1854
- Erscheinungsdatum
- 1854-10-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185410268
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18541026
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18541026
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1854
- Monat1854-10
- Tag1854-10-26
- Monat1854-10
- Jahr1854
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.10.1854
- Autor
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Leipziger Tageblatt und Anzeiger. ^ 299. Donnerstag den 26. Oktober. 1854. Bekanntmachung. Es ist von uns für angemessen befunden worden, daß die Thomasschüler, welche bei Beerdigungen auf dem neuen Friedhöfe singen, der Zeitersparnis halber hinführo nach demselben hin und wieder zurück gefahren werden, was wir hier durch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß bringen, daß dies auf Kosten derjenigen, welche für den Begräbniß- aufwand zu sorgen haben, zu geschehen hat. Leipzig, den 23. Oktober 1854. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Bekanntmachung, die Herstellung von Privat-Gasröhrenlcitungen betreffend. Unter Aufhebung der bisher wegen Herstellung von Gasröhrenleitungen für Privaten geltenden Bestimmungen haben wir, nachdem zur Erlangung möglichst niedriger Preise sowohl für Material als Arbeit eine Concurrenz von uns ver anstaltet worden, folgende Anordnungen getroffen: 1) Bon und mit dem 1. December d. I. an führt die Gasanstalt bis aus Weiteres alle in tzh 1, 4, 8 und 9 de- Abonnements-Contracts gedachte Privatgasanlagen aus eigenen Mitteln, für eigene Rechnung und unter eigener Verantwortlichkeit aus. 2) Alle hierauf bezügliche Bestellungen sind daher in der Expedition der GaSanstM, wMe von unS zur Er- ttzrikmg jeder gewünschten, mit den Bestellungen selbst im Zusammenhänge stehenden Auskunft an-ewiesen ist, zu machen. In derselben liegen die vollständigen PreiS-Courante nebst Mustern von allen BeleuchtungS- requifiten zur Ein- und Ansicht der Besteller bereit. 3) Zahlungen für gelieferte Privat-Gaseinrichtungen find an die Gasanstalt zu leisten, und nur deren Quittungen gelten als Belege über geleistete Zahlung. 4) Die Anfertigung der erforderlichen Schlofferarbeiten wird bis auf Weiteres von der Gasanstalt an drei dazu von uns unter den Concurrenten ausgewählte hiesige Schlossermeister dergestalt übertragen, daß die Besteller auS denselben einen Meister nach freier Entschließung zu bestimmen haben. Wird diese Bestimmung der Gas anstalt vom Besteller überlassen, so ist von dieser die Arbeit dem Mister zu übertragen, welcher zur betreffenden Zeit die wenigsten Aufträge in PrivatgaSeinrichtungen auszuführen hat. 5) Aenderungen und Reparaturen an Privat - Gasleitungen, welche ebenfalls stets bei der Gasanstalt anzumelden sind, können nur von dem Meister ausgeführt werden, der die erste Einrichtung hergestellt hat. Leipzig, den 16. Oktober 1854. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Landtagsmittheitungen. Vierte öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 24. Oktober. Nachdem die zweite Kammer den Beitritt zu dem Beschlüsse der ersten Kammer vom 17. d. M., die Staatsregierung zu er suchen, mehrere den Awischendeputationen vorgelegte Gesetzentwürfe für den dermaligen außerordentlichen Landtag zurückziehen zu wollen, abgelehnt hat, hat die erste Kammer in der heutigen Sitzung be schlossen, diesem ihren Beschlüsse keine weitere Folge zu geben, sondern nunmehr nach den Vorschlägen der Majorität ihrer Awischen- deputation in die Berathung der betreffenden Gesetzentwürfe ein- zutreten. Ein Eelreidehandelsmagazirr in Leipzig. Bei einer Bettachtung, welche wir über die Zweckmäßigkeit und Ausführbarkeit von Handelsmagazinen als vorbeugende Hütfsan- stalte» gegen Mangel und Uederfiuß »ur Fernhaltung allzuhoher wie aüumiedriger Kornpreise durch Actrengesellschasten unter Auf sicht städtischer Behörden und der Regierung anstellen, ist es vor allen Dingen nöthig, daß wir erwägen: 1) Worauf beruht die eigentliche Grundlage der Wohlfahrt eines LandeS und seiner Bewohner. 2) Welche Ursachen sind eS, so diese Wohlfahrt hindern. 3) Welche Mittel befördern dieselbe, und endlich: 4) Auf welche Art und Weise muß die Anwendung dieser Mittel in Berücksichtigung der Bedürfnisse und Eigenthümlichkeiten der Zeit und der Oertlichkeit stattfinderi. Indem wir die Handelsmagazine in dieser vierfachen Rücksicht betrachten, wollen wir ihre Zweckmäßigkeit und Ausführbarkeit außer Zweifel zu stellen suchen. Zur Sache nun bemerken wir und zwar zu 1) Die eigentliche Grundlage der Wohlfahrt eine- LandeS und seiner Bewohner liegt in der Ueberzeugung jede- Einzelnm, zu wissen, daß seine nothwendigsten Lebensbedürfnisse gesichert sind. In wie weit zu dieser vollkommenen Ueberzeugung moralischer Ein fluß nöthig ist, wollen wir jetzt nicht untersuchen, sondern nur in materieller Hinsicht uns an das halten, waS nach den allgemeinen Lebenserfahrungen diese Sicherheit gewährt. Es gelten nämlich in dieser Beziehung die Erfahrungssätze: „Wer da säet, der wird ern ten"; „kaufet m der Zeit, so habt ihr in der Noth"; „wo nicht gesLet wird, da kann auch nicht geerntet werden." So richtig und klar diese Erfahrungen find, so werden sie doch noch zu wenig benutzt und ihre Wichtigkeit nicht genug erkannt.
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