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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.01.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-01-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185801274
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18580127
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18580127
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1858
- Monat1858-01
- Tag1858-01-27
- Monat1858-01
- Jahr1858
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.01.1858
- Autor
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Leipziger Tageblatt und Anzeiger. 27. Mittwoch den 27. Januar. 1858. Bekanntmachung. Zu Deckung des Bedarfs für die bevorstehende Kriegsschulden-Tilgung ist die Einziehung der rückständigen Beiträge von Grundstücken, Miethen und LuruSgegenständen auf den vorjährigen RDvembertermin, so wie auf frühere Termine unerläßlich. ES werden daher die betreffenden Restanten andurch aufgefordert, die gedachten Abgaben unverweilt und längstens binnen 14 Tagen abzuführen, widrigenfalls aber nach Ablauf dieser Frist der Eintreibung der fraglichen Reste durch mili- tairische und nach Befinden durch gerichtliche Erecution sich zu gewärtigen. Leipzig, den 21. Januar 1858. Der Ikath der Stadt Leipzig. Berger. Donnerstag den 4. Februar früh 9 Uhr werden auf dem diesjährigen Schlage im Kuhthurmer Reviere 443 Langhaufen, 80 Schock Reifen, 1 Schock Reifftangen, 2 Schock Hebebäume und 20 Schock Weidenzehen unter den bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Leipzig, den 23. Januar 1858. DeS RathS Forstdeputation. Verhandlungen -er Stadtverordneten am 20. Januar. Vorsteher Adv. Krancke eröffnen die Sitzung mit dem Vor träge der zur Registrande eingegangenen Gegenstände. Abgesehen von den Vorlagen^ welche an einen Ausschuß ab gegeben wurden und über welche nach der Berichterstattung aus führlichere Mittheilung zu machen sein wird, sind hier zu erwähnen: 1) Eine dankende Zuschrift de- Pastor öl. Kritz wegen de- ihm zur Feier seine- 25jährigen AmtSjubiläumS dargebrachtm Glückwünsche-, so wie ein gleiche- Schreiben der Lehrer am Waifenhause wegen der ihnen gewährten Gehaltserhöhungen. ' 2) Zwei Zuschriften de- StadtrarhS, die vom Super. Do»h. vr. Großmann und vom Weinhändler Francke hinterlaffenen Legate dar. Erst»,- (im Betrag« 100 Thlr.) ist als ein Beitrag m einer künftig zu errichtenden neuen Kirche in oder bei Leipzig bezeichnet, letztere- (im Bettage 500 Thlr.) dem JacodShoSpital« bestimmt. — Es wurde die dankbare AnerkemirmU de^E-WisiwnS gegen die Schenkgeber zu Pro tokoll erklärt. A) Eine Zuschrift de- RathS, die Verwerfung der vom Kauf mann Carl Ludwig Beyer argen seine Wahl zum Stadt verordneten erhobenen, vom Collegium genehmigten Rekla mation berr. Der Vorsteher sprach mit Bezugnahme darauf die Ueberzeugung au-, daß da- Stadtverordneten-Collegium nach der Städftordnung, so wie auch nach einer Verordnung de- königl. Ministerium- de- Innern vom 30. Juni 1854 im vorliegenden Falle, der nach ß. 97« der Städteordnung beurtheilt werden müsse, und wo eine Reclamatioy der Betheiligten gegen den Beschluß der Stadt verordneten nicht vorliegt, unzweifelhaft berechtigt gewesen sei, endgiltig zu entscheiden. Da indeß der Reklamant sich dem Aus spruche de- RathS unterworfen habe und in die Versammlung eingetreten sei, so sehe er gegenwärtig von weiterer Erörterung dieser Principftage ab und beantrage, deren Verfolgung dem Verfassung-auSschuffe zu überweisen. Die- wurde einstimmig genehmigt. 4) Eine mit der Unterschrift „ Viele gleichgesinnte Bürger der Stadt Leipzig" versehene Zuschrift, in welcher die Vermit telung de- Collegiums dafür beansprucht wird, daß bei Wiederbesetzung der Guperintendentenstelle der Stadtrath seine Wahl auf einen Mann richte, welcher der echt pro testantischen, freieren Richtung angehört. Sie soll nach Antrag des St.-V. Rose acht Tage lang auf dem Bureau auSliegen. Ein gleiche- soll der Kall sein 5) bezüglich einer vom Polizeiregistrator Seyfart mit dankenS- werthem Fleiße angefertigten und übergebenen statistischen Uebersicht über die im vorigen Jahre verhandelten Bürger und Schutzsachen. Ferner brachte der Vorsteher die im Laufe der letzten Jahre zur Geschäftsordnung getroffenen nachträglichen Bestimmungen in Erinnerung. Mit Bezugnahme auf letztere beantragte St.-D. Lackirer Müller die strengere Ausrechterhaltung der Strafbestimmungen wegen zu späten Erscheinens in den Äßsammtfitzuugen, so wie «egm unenrschuldigten AußenbleißenS au- letzteren. Der Vor sitzende wie- in Folge dessen auf die Schwierigkeiten hin, welche sich der Durchführung jener Bestimmungen bisher theilweise ent- gegengestellt haben und sprach sich überhaupt gegen derartige Geld strafen auS. St.-D. vr. Heyn er erklärte sich in gleichem Sinne. St.-D. Leppoc schloß sich dem an, indem er beantragte, die Sitzungen anstatt um i/,7 Uhr wieder wie bisher um 6 Uhr beginnen zu lassen und die Strafgelder in Wegfall zu dringen. Der Antrag fand Unterstützung. Andererseits war Vicevorsteher Adv. Klein entschieden gegen Aufhebung der Geldstrafen und hielt auch da- Fortbestehen des Anfangs oer Sitzungen um »/27 Uhr für zweckmäßiger, während Ersatzmann Adv. An schütz sich ebenfalls gegen die Geldstrafen auSsprach und den Vorschlag machte, den Leppocschen Antrag an einen Ausschuß zu verweisen. Dieser Antrag fand gleichfalls Unterstützung und wurde gegen 12 Stimmen angenommen. Die Angelegenheit gelangte an den VerfaffunqSauSschuß. Nachdem sodann der Vorsteher da- Verzeichniß der Ausschüsse für da- laufende Jahr mitgetheilt hatte, trug St.-V. Wi lisch ein Gutachten der Ausschüsse zu den Kirchen, Schulen und milden Stiftungen und zum Bau-, Oekonomie- und Forst wesen vor, über die Veräußerung zweier jenseits der Ver bindungsbahn in Reudnitzer Flur gelegenen, der Stadtge meinde und dem JohanniShoSpital zugehörigen Wiesenpar zellen an die Thüringer Eisenbahngesellschaft. Erstere Parzelle umfaßt 2627,?s H! Ellen, letztere 2346 lH Ellen. Der Kaufpreis ist auf 4 Ngr. für die HI Elle bestimmt worden. Die Ausschüsse empfahlen, zu diesem Verkaufe Zustimmung zu ertheilen, was einstimmig geschah.
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