74. Montag den 15. März. I8L8. Bekanntmachung. Die Unterzeichnete JmmatriculationS-Commission macht hierdurch bekannt, daß die im nächsten Semester zu haltenden Vorlesungen am I» April L8Ü8 beginnen werden. Gedruckte Verzeichnisse über die im gedachten Halbjahre zu haltenden Vorlesungen sind in der Erpedition des Univer- sitätSgerichtS und in der Serigschen Buchhandlung zu erlangen. Leipzig, am 10 März 1858. Die Immatrikulation-- Gomrntfston dqfelhst. v. BurgSdorff, 0. Tuch, vr. Eduapv Morgenstern, Königl. Reg.-Bevollmächtigter. d. Z. Rector. «chs.-RLchter. ^ ' - . Bekanntmachung. Dek höchste und niedrigste bei uns angezeigte Verkaufspreis des Roggenbrode- vom s5. März 1858 an bis auf Weiteres ist: . I DaS Pfund Brod I. Qualität: höchster Preis LO Pfennige bei den hiesigen Bäckermeistern Böhme, große Fleischergaffe Nr. 1, Boltze I., Hainftraße Nr. 13, Büchner, Grimma'sche Straße Nr. 31, kepberg, Grimma'sche Straße Nr. 25, >eistnger, Nicolaistraße Nr. 21, lern, Schützenstraße Nr. 5, Luther, Nicolaistraße Nr. 12, Stuu-grdt II., Brühl Nr. 76, Plößnitz, ThomaSgäßchey Nr. 4, Rößler, Gerberstraße Nx. 55, Schutz I., Schützenftraße Nr. 21, Schatz 11., Brühl Nr. 38, niedrigster Preis U Pfennige bei dem Bäckermeister August Kühne, Zeitzer Straße Nr. 25. LI DaS Pfund Brod II. Qualität: höchster Preis L Pfennige bei der verw. Bäckermeister Schemmel, kleine Fleischergaffe Nr. 4, niedrigster Preis V Pfennige Hcipzig, den IS. März I8L8. ' Der Math -er Stadt Leipzig. Berger. Eerutti. Bekanntmachyyy, die feruere Gewährung eines Beitrags zu de« für Trottoirlegung anfgeweudete« Koste« betreffend. Vorstädten bei weitem ^ . ^ ^ . .. . . . ^ säumen, auf möglichst rasche Vollendung der Trottoirlegung in diesen Stadttheilen mit Rücksicht aus dm daselbst sich mehr und mehr steigernden Verkehr hinzuwirken Wenn wir indessen zur Erreichung dieses Zweckes von der Auferlegung einer ZwangSpflicht, wie solche in anderen Städten unteres Vaterlandes eingeführt worden ist, zur Zeit noch abfehen, ss geschieht dies in der bestimmten Erwartung, daß die Rücksicht Ms dse allgemeine Wohlfahrt füt diejenigm GMNvstsckSbkfche^ welche bis jetzt fich M TroLjpichgWg noch nicht entschlossen hjchen, in Folge gegenwärtiger Mahnung auch ohne eine ftlche Maß regel zelbstbestimiyend sein mW demgemäß die rasche Beseitigung der noch vorhandenen Trottoirjückezr jufvl-ev.werde. Zur Erleichterung dieses Zieles soll der laut unserer Bekanntmachung vom 3V. Mal 1848 r 3 Hug-stcherte Beitrag zu den