2 ,74 >.- . und Au z e i g e r. ^ 128. «,m,lch»»»n>». R»i. >858. - . Bekanntmachung, daß Gmvacken dev Wasren in Meßbuden betteffend. Die ln unserer Dekqyntmachuua vory KV. Hvrzi i8sy getroffene PestniWWg, wonach qm letzten Tage der Messe spätestens bis Nachmittag- O Uyr dg- Wppstcksy dsp P)aqrrn sü Äuden beendigt und letztere selbst völlig geräumt sem müssen, bringen wir hierysst M Nachachftma Ln tzsesef Mtyf mit dem Bemerken zn Esiynerung, daß Zuwiderhandlungen ' ' . Be,ger. ^ Bekanntmachung. 7^ ^ " Im Monat April d. I. finh von W- wegfn nqchßthtnder wohlfahr,«pplizeilicher Vergehen Strafen oder Bedeutungen auszusprechen gewesen. ' ^ ^ ^ ^ . Leipzig, am 5. Mai 1858. Der U«th der «Stadt Lerpzig. Berger. . G- Mechler. 1) Straßenverumelnigungen und sonstige Ordnung-Widrigkeiten beim Räumen der Privet- und Senkgruben, so wie beim Abfahren de- Dünger- 1L. 2) Sonstige Straßenverunreinigungen, beim Ktzhlanabladen, Schuttfahren re 76. 3) Herabwerfen und HerahfaUentasten von G^eustäube» -u- den Fenstern auf die Straße u. dergl. m 2. 4) Au-lektm von unreinen Flüssigkeiten Mtz Grundstücken auf die Straßen, in die Tagerinnen rc 2. *-S) Ausschütten von Asche, Ruß. Scherben, Bauschutt p. s. V. auf die Sttaßm Überhaupt, ingleichen von Kehricht außer halb der Kehrzeit (Markttag-Nachmittag- zwischen 2 und 4 Uhr) und Ltegenlaffen von Kehricht, Geströhde u. s. w. außerhalb dieser Zeit . . . . . . ... . . . 3. 6) Unterlassene- Kehren 7) Versperrung oder lassen von ? der Wagen, so'wie durch Ausschlagen von Berkaus-ständen und Au-Hängm oder Au-setzen von Waarenkasten 16 8) Vorschriftswidrige- Anbringen von (über zwei Esten vom Hause ab in die Straße herein sich erstreckenden und an ihrem niedrigsten Theile noch nicht vier Hst--vo» Master oder Trottoir entfernten) Markisen 1. 9) Anbringen von Gtellfirmen qpßyrhalb her Messen 2. 10) Vorschriftswidrige- Anbringen von (über zwei Tuen von der Haußftonte ab in die Straße stehenden) Stell- und Doppel sinnen während der Messe . . . . . 8. 11) Ordnungswidrige- Passiven der Trottoir- und Fußwege mit umfangreichen Gegenständen, Wagen rc 15. 12) Unbeauffichtigte- und ordnung-widrige- Stehenlassen bespannter Wagen oder Schleifen auf der Straße ... 3. 13) Fahren mit leeren Rollwagen ohne Polster unter der Schrotletter 2. 14) Fahren mit schwerem Fuhrwer- im Trabe auf verbotenem Wege 4. 15) Au-klopfen von Teppichen rc. auf Sttaßm und ander« al- den hierzu angewiesenen Plätzen I. 16) Vorschriftswidrige- Fesseln de- Rinde uuib kleiner« Gchlaststviche« i. 17) Mangel und ordnungswidrige Beschaffen^ MW Usch«gnch« 18) Feuerpolizeiwidrige Anlagm 2. 19) Tabakrauchen in Ställest, Werkstätten nutz aujm« ftueryßährLLchM pttM, ln-ftichm Bettet« voy. dergleichen Mum- llchke»tm mit brmnmder Cigarre oder Psetft ^ ^ 8 20) Fahrlässige- Gebühren mit Fever, Licht und Streichzündhölgchen '4' 21) Freie-HerumlaufenlaLen von H« 20 22) Conttavmtionm der KacrM und eonceMUNm ^ckcher '. ^ ^ ' . ' 4 23) Verschiedene andere wohlfahttrpelizelUche Conttaventi-Mn ^ , . . 12. Summa 204. .IU21,'-,' ! ^^ - .. ^ Bekanntmachung. Die Herren Inhaber v»n Meß- und laufendey Svnten werden andurch darauf aufmerksam gemacht, daß die Duvlicat. Certificate oder an deren Statt die Certistcat-Verzeichnis über die in der gegenwärtigen Ostermeffe nach dem Vere/nS. auSlaude abg-setzien Waarmpoße« längstens ^ den LS. Mai laNfenden Kahres bi- Abends S Uhr bei der hiestgen Contobuchhalterei einzurvichen A^d. Leipzig, den 2S. April I8L8. Ksnigliches Haupt-Zoll-Ami. ?amrn.