Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.11.1854
- Erscheinungsdatum
- 1854-11-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185411209
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18541120
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18541120
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1854
- Monat1854-11
- Tag1854-11-20
- Monat1854-11
- Jahr1854
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.11.1854
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Leipziger Tageblatt UN- Anzeiger. ^ S24. Montag den 20. November. 1854. WS Bekanntmachung. Die Herren Wahlmänner für die Ergänzungswahl der Herren Stadtverordneten und Ersatzmänner haben die ausgefüllten Stimmzettel Dienstag den GL November d. I. Vormittags zwischen 10 und 12^ Uhr oder Nachmittags zwischen 4 und 6 Uhr im Wahllocale in der alten Waage vor der Wahldeputation persönlich abzugeben. Leipzig, den 18. November 1854. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Landtagsmiltheilungen. Zwölfte Sitzung der ersten Kammer und fünfzehnte Sitzung der zweiten Kammer am 18. Novbr. Die erste Kammer hat die Berathung d,S allgemeinen TheilS de- Entwurf- einer Strafproceßordnung beendigt und hierbei be schloss«, die Schlußabstimmung über den Entwurf al- Ganze erft nach Erledigung der Regierungsvorlage über die Behörden organisation eintreten zu lassen. — In der zweiten Kammer wurde die Berathung de- Entwurfs eine- Strafgesetzbuchs zu Ende ge bracht und ist dieser mit den von der Deputation vorgeschlagenen Modifikationen — die jedoch principielle Abweichungen von den Beschlüssen der ersten Kammer nicht enthalten — gegen zwei Stimmen in der Voraussetzung angenommen worden, daß mit dem Strafgesetzbuche zugleich auch die neue Strafproceßordnung und da- Organisationsgesetz in Wirksamkeit tritt. Au- den Mittheilungen über die Verhandlungen in der ersten Kammer heben wir Folgendes aus: Auf der Registrande befand sich eine Petition der Fleischer innung zu Leipzig um Verwendung wegen Aufhebung der Schlachtsteuer, so wie wegen Abstellung der den Fleischern bei dem Grenzverkehr durch die Verschiedenheit des sächsischen und preußischen Gewichts entstehenden Nachtheile. Bürgermeister Koch führte, in der Ueberzeugung, daß au- national-ökonomischen Rück- lichten der Wegfall der Besteuerung eines der unentbehrlichsten Lebensbedürfnisse gerechtfertigt sei, diese Petition in die Kammer rin, worauf man, einem Vorschläge des Herrn v. Metz sch ent sprechend, diesen Eingang, als connex mit einer ähnlichen der zweit« Kammer überreichten Petition, an diese abzugeben beschloß. Freiherr v. Welck widerlegte die vom Bürgermeister Koch auf gestellte Behauptung, daß mit Einführung der Schwurgerichte Kosten erspart würden und fügte hinzu, daß die im Entwürfe enthaltenen Grundsätze in der That mit dem Schwumerichtsinstitut innig zusammenhingen, und daß man bei deren Reception mit um so mehr Vorsicht zu Werke zu gehen habe, als doch die Annahme nicht ganz fern liege, daß die Ansichten, welche der Vertreter der Stadt Leipzig in der letzten Sitzung über die Schwurgerichte habe laut werden lassen, in den hierüber in der von ihm vertretenen Stadt geltenden Anschauungen einigen Anhalt fänden. Bürgermeister Koch verwahrt sich hierauf geg« den damit möglicherweise ausgesprochenen Vorwurf, als erkenne er für seine in der Kammer abzugebenden Vota eine andere Richtschnur an, wie lediglich sein Gewissen. Demnächst war der Referent Bürgermeister Müller bemüht, in einer ausführlich« Rede die Unhaltdarkeit de- erwähnt« Koch- schen Amendement- darzulegen, und die Angriffe, welche der Ent wurf im Uebrigen während der vorangegangenen Debatte erfahren hatte, zurückzuweisen. Staat-minister vr. ZschinS ky gab hierauf den v. Welckschen Aeußrrungen gegenüber die wiederholte Versicherung ad, daß die Regierung sich darin nicht wankend machen lassen werde, der Ein führung der Schwurgerichte entgegen zu treten, und machte ferner zur Beseitigung der schon von mehrern Seit« inner- und außer halb der Kammern ausgesprochenen Befürchtung, es werde die beabsichtigte Umgestaltung der Justizbehörden und des Verfahren- zu kostspielig werden, folgende Mittheilungen: Für die Finanz periode 1852/54 fordere das Gesammtministerium sammt Depen- denzen überhaupt ein« Zuschuß von 3,683,482 Thlr., davon da- Justizministerium 299,120 Thlr. Der Pension-etat überhaupt betrage 635,401 Thlr., der des Justizdepartements 44,396 Thlr., der allgemeine Bauetat 781,850 Thlr., der des Justizdepartements 43,000 Thlr., die Gesammtsumme 5,080,733 Thlr., die Gesammt- forderung des Justizministeriums 386,516 Thlr. Von dieser letzte« Summe seien jedoch die von dem Justizministerium, dem Ober appellationsgerichte und den Appellationsgericht« an die Staats kasse adzuliefernden Gelder nach Hohe von 53,080 Thlr. in Abzug zu bringen; auch sei in Betracht zu ziehen, daß ln der untern Instanz die Justiz mit der Verwaltung vereinigt sei, weshalb ein nicht unbedeutender Verwaltungsaufwand noch mit auf Rechnung der Justiz käme. Auf die Behauptung, daß sich das Budget de- Justizministeriums erhöht habe, sei zu bemerken: die Bewilligung für dasselbe habe in der Periode 1834/36 überhaupt 226,332 Thlr. betragen, für die Finanzperiode 1852/54 belaufe sie sich auf 299,120 Thlr. Courant. Das sich hiernach ergebende Plus von 72,788 Thlr. werde aber hinlänglich erklärt damit, daß in jener Periode die Untersuchungs- und Vagabondenkosten nur 29,025 Thlr., in dieser aber 97,894 Thlr. auSmachten. Eben so wenig habe die Befürchtung einen Grund, daß die Uebernahme der Patrimonial gerichtsbarkeiten dem Staate eine Kostenlast aufbürde ; denn im Gegentheil hätten die königlichen Gerichte, deren Zahl sich geg« früher verdoppelt habe, nicht nur ihren ganzen Administrativ aufwand gedeckt, sondern auch noch einen erheblich« Beitrag zu den Untersuchungskost« an den Fi-cuS abgeliefert. Man habe weiter gemeint, es würden die für Aufführung der neu zu er bauenden Gericht-Häuser 18"/z,und 18 »2/54 bewilligt« 200.000 Thlr. und 600,000 Thlr. dazu nicht ausreichen. Allein die sämmtlichen projektier« Baue seien gegenwärtig bis auf fünf beendet (für die Stadt Leipzig sei da- Gericht-local bereit- käuflich erworben, nur noch nicht eingerichtet), und noch könne man hierzu über eine Summe von 240,888 Thlr. verfügen, welche zur Herstellung der noch rückständigen Bauten vollkommen ausreichend erscheine. Der Mehraufwand endlich, welcher durch die vorhabend« Organisationen
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite