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Sächsische Volkszeitung : 02.09.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-09-02
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-191109026
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19110902
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19110902
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Volkszeitung
- Jahr1911
- Monat1911-09
- Tag1911-09-02
- Monat1911-09
- Jahr1911
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 02.09.1911
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Skr. UVV — LV. Jahrga«» Sonnabend de« ». September IVIL MchslschePolksreitung W »rschri»» Uiglt« »ach«. «U «uSnah«» der Emm- und Festtage. M »»«ad« 1 mit .Die Zeit In Wort und Vild- vierteliSbrii» ».10 ^ »n Dresden durch Boten »,40 In -ans Deutschland frei Hau» in Oesterreich 4,4» L ^ «»«, Unabhängiges Tageblatt für Wahrheit, Recht und Freiheit kilnsrrate werden dt» »gespaltene Petttzetle oder deren Raum mit 1L 4, Reklamen mit Li» 4 die Zeile berechnet, bei Wiederholung»» entsprechenden Rabatt. Vuchdruckerei. Stedaktio» uud «eschitftSftell»- Dredden, Pillattzer Straft« 48. — Frrnlprecher IS»a Jü« «»«gäbe «nverlaagt. SchriftstLike kein» iverdindltchkei» Redaktions-Sprechstunde: 11 dt» lit Uhr. Am Sedankage. Dr«»deu, dea 1. September ISll. In ernster Zeit leben wir. Mehr als je seit 40 Jahren führt diesmal die Erinnerung uns zurück zu den Anfangs lagen des Septembers 1870. Zwar stehen sich keine Kriegs- Heere feindlich gegenüber. Aber dennoch ist eine Unruhe eingetreten, weil niemand weiß, ob nicht die nächsten Wochen über den Frieden oder über den Krieg entscheiden werden. Der französische Botschafter ist nach Berlin zuriickgekehrt, und es werden nach langer Zwischenpause die Unterhand lungen wieder ausgenommen. Bisher hat man mit Ruhe dem Staatssekretär die Ehre des Dentsck>en Reiches anver traut, wenngleich in mancher Brust die bange Frage anf- tauchte: Wird die Gegenwart der Vergangenheit würdig sich zeigen? Verschiedene Kundgebnngen ließen erkennen, daß das deutsche Volk einig ist in der Forderung, die nationale Ehre müsse unter allen Umständen gewahrt wer den — trotz englischer Ueberhebung und Frechheit. Herr v. Kiderlen-Wächter hatte bisl-er ein Schloß vor dem Munde: nichts kam an die Oeffentlichkcit. Die deutsche Presse tappte daher im Dunkeln. Jetzt endlich scheint man es für notwendig zu halten, den Schleier von den Verhand lungen zu heben und das geheimnisvolle Dunkel zu lüften. In Sperrdruck bringt der „Berl. Lokal-Anz.", dessen orfi- ziöser Charakter vor kurzem von den Offiziösen sinnig be stätigt wurde, einen Artikel „Die Entwicklung der Marokkofrage", der zweifellos in der künftigen Darstellung unserer heutigen Geschichte eine bedeutende Nolle spielen und alsbald eine Fülle von Diskussionen für oder gegen Hervorrufen wird. Wir fühlen uns deshalb veranlaßt, den Inhalt des Artikels wiederzugeben. Ueber die Unterhandlungen, die an die plötzliche Ent sendung des „Panther" nach Agadir anknüpften, sagt der Artikel: „Frankreich wandte sich nach Berlin und fragte ver traulich an, welche Nebenabsicht wohl dieser uner warteten Entschließung des Auswärtigen Amtes außer der offiziell angegebenen zugrunde lag. „Keine!" wurde geantwortet, und daran reihten sich dann Besprechungen hinsichtlich der Ereignisse der letzten Monate, die allmählich die ganze Marokkofrage aufcollten. Frankreich versteifte sich auf den Vertrag von 1909 und bestand darauf, daß dieser doch alle auf Marokko bezüglichen Fragen zwischen Deutsch land und Frankreich geregelt habe, während Deutschland den Standpunkt vertrat, daß dieser Vertrag, der sich auf Algeciras stützte, dadurch gegenstandslos ge worden sei, daß Frankreich eben diesen Algeciras-Vertrag durchlöchert habe. Mit dem Hin und Her über diesen Punkt gingen die ersten Juli wochen dahin, und erst ganz allmählich gewöhnten sich die Franzosen an den Gedanken, daß sie, wenn sie Deutschlands Zustimmung zu dem Geschehenen haben wollten, dafür zahlen müßten. Damit erschien der Gedanke von K o m pens.ationen in anderen französischen Ko tonten auf der Bildflächc, und obwohl sehr bald, nach dem dieses Prinzip besprochen war, feststand, daß Deutsch land in Marokko keine territorialen An sprüche erhebe, hielten die englischen Mi nister ihre unfreundlichen Reden für angebracht. Beinahe unmittelbar darauf waren in Paris die ersten Indiskretionen begangen, und in der französischen und eng lischen Presse erhob sich der Lärm über die „deutsche An maßung", die den ganzen französischen Kongo für sich begehre." Dann heißt es am Schlüsse: „Wodurch nun aber sind alle die l a n g e n V e r z öge rungen entstanden, welche die Angelegenheit noch heute in der Schwebe halten. Die Erklärung hierfür liegt darin, daß für eine Großmacht es immerhin eine heikle Tatsache ist, ein Stück ihres Gebietes für nicht mate rielle Zugeständnisse herzugeben, und daß daher das Feilsclxm aufs äußerste getrieben wird. Außer diesen zutageliegenden GrünÄ» der Verzögerung lwndelt es sich aber noch um die Regelung einer Unzahl von Details. Die Franzosen sagcn, nachdem Deutschland den Vertrag von 1909 für so hinfällig erklärt hat, daß cs ihn beute nichr mehr zu Recht bestehend anerkennen könne, müsse der neue die allergenanestcn Bestimmungen über das gegen seitige künftige Verhältnis enthalten. Ganz recht, sagen di? Deutschen. Auch wir haben gefunden, daß trotz deS Vertrages von 1909 unseren Kaufleuten und Schutzbefohlenen durchaus nicht die Gleichberech tigung zuteil geworden ist, wie sie der Vertrag vorsah. und das darf in Zukunft nicht wieder Vorkommen. Selbst wxnn die neuen Grundlagen, welche der französische Botschafter mitbringcn wird, im großen und g a uzen annehmbar sein sollten, was vermutlich auch das Auswärtige Amt heute noch nicht weiß, wird man sich wohl darauf gefaßt machen können, daß noch ge raume Zeit ver st reichen wird, bevor alle Pünktchen auf die J'S gesetzt sind." Am meisten überrascht uns die Mitteilung, „dag Deutschland in Marokko keine territorialen Ansprüche er hebe". Diese Mitteilung wird sogar an der Spitze des Artikels in folgenden Worten ausgedrückt: „Wie manches in dem ganzen Marokkohandel auch jetzt noch verworren und unerklärlich erscheinen mag, eines können wir nach unseren Informationen als voll kommen sicher hinstellen: von Gebietsab tretungen in Marokko ist in den Unterhand lungen zwischen der deutschen und fran zösischen Regierung überhaupt niemals die Rede gewesen!" Fast scheint es, daß die Mitteilung gemacht wird, um im vorhinein dem Triumphgeschrei jenseits des Aermelkanals den Boden zu entziehen, Deutschland sei zurückgewichen — ans Angst vor dem englischen Großmaul. Ju Deutschland wird die Note vielfach überraschen, nachdem dort in einem Teil der Presse und in einer Reihe von Versammlungen die Abtretung des südlichen Teiles von Marokko mit dem Lande Sus an Deutschland als Kompensation kategorisch verlangt worden ist. Was würden die Alldeutschen nun für Gezeter erheben, nachdem sie das Volk in den Glauben ver setzten, daß das Deutsche Reich von Frankreich entweder die Rückkehr auf den Boden der Algecirasakte fordern oder, wie es in der Resolution der in Berlin abgehaltencn Marokkoversammlung heißt, sich in Westmarokko, wo fast ausschließlich deutsche wirtsckiaftliche Interessen bestehen, die gleichen Rechte und den gleichen Einfluß sichern soll, den Frankreich für sich in irgend einem anderen Teile Marokkos in Anspruch nimmt. Die Zcntrnmsabgeordneten haben sehr klug gehandelt, daß sie hier zurückhaltend ihre Beteili gung als Redner ablehnten. Freiherr v. Zedlitz-Neukirch erklärte gestern im „Tag": „Ich habe für meine Person nie an die Absicht ge glaubt, einen Teil von Marokko für das Reich zu erwerben. Denn mit einer solchen Forderung hätte man einen „Krieg schwerster Art" heraufbeschworen. Daß vorsichtige, ihrer Verantwortung voll bewußte Staatsmänner den Land erwerb in Marokko von vornherein ans der Reihe der er reichbaren und deshalb mit Nachdruck zu verfolgenden Kompensationsfordernngen ausschieden, erschien mir daher durchaus erklärlich." Nun wissen wir also, was die deutsche Negierung nicht verlangt, aber immer noch nicht, welche Kompensations ansprüche sie an Frankreich stellt. Darüber hat sich auch der „Berl. Lok.-Anz." ausgeschwiegen. Auffallend und offenbar von oben beeinflußt ist die Einmütigkeit der Pariser Presse aller Parteien, welche erklärt, daß die neuen Cambon mitgegebenen Instruktionen die äußersten Zuge ständnisse Frankreichs bedeuteten, über die unter keinen Umständen hinansgeganaen werden könne. Wen» Deutsch land, wie die lebte Untr icdung Schoens mit de SelveS vermuten lasse, noch größere Gebietsabtretungen am Kongo verlange, würde Frankreic'' die Unterhandlungen abbrechen und auf de« Handel (!) verzichten. Kompensationen kämen jedoch nur dann in Beträgst, wenn Deutschland die franzö sische Forderung auf völli: freie Hand in Gesamtmarokko erfülle und durch einen genau festgelegten Text jede spätere Einmischung unmöglich mache. Ohne gerade droheird zu sein, ist die Haltung dcr Presse in diesen beiden Punkten überaus fest, wobei sie ü K auf ähnliche englische Ansichtei, stützt. Man hofft dennoch eine Einigung durch eine Er mäßigung der deutschen Ansprüche erzielen zu können. Wir erwarten, daß unser Auswärtiges Amt iveiß. was es will und daß es nach einem festen Plane arbeitet, von dem es sich nichts Wesentliches abfeilschen lassen wird. Hinter der Regierung steht geschlossen das deutsche Volk: dieses fordert, daß die deutsche Ehre gewahrt wird, mag dcr Weg auch zum zweiten Male Sedansbegeisterung nahe rücken: ein Reich, ein Heer, ein Volk. Tief beschämend ist, daß in dieser schweren Zeit die Führer der Sozialdemokratie sich erfrechen, ihren flammenden Haß in maßloser Be schimpfung unseres Deutschen Reiches Ausdruck zu geben. Wenn ein Liebknecht in Karlsruhe vor wenige» Wochen mit Hinweis auf den Marokkohandel sagen durfte, „die. Vertreter der Regierung seien Halunken", „Preußen Deutschland sei. abgesehen von Rußland, das miserabelste Land", „jede Machterweiterung Deutschlands sei ein Un glück für die ganze Welt" und außerdem hinzugcfiigt hat, „die Verfassungsurkunde für das Deutsche Reich sei ein be langloser Fetzen Papier", so ist damit bei dein Ernste der außerpolitischen Lage der Tatbestand des Hochverrates er füllt. Wir sind ja in den vergangene» Jahren an ver schiedencs gewöhnt worden. Nicht nur. daß man ruhig zu- gesehen hat. daß die Revolution auf offener Straße gepre digt, daß eine maßlose Hetze gegen jedwede Autorität in Staat und Gemeinde, in Gewerbe und Familie getrieben wird, daß ein fanatischer Terrorismus die Grundlagen unseres wirtschaftlichen Lebens auf das tiefste erschüttert - man ist so weit gegangen, die Partei, die ihre ganze Arbeit an die Zerstörung von Staat und Reich setzt, als gleichbe rechtigten Faktor anzuerkennen und den Versuch zu machen, diese Partei mit Freundlichkeiten und Entgegenkommen zu gewinnen. Möchte doch in allen Schichten dcr Bevölke rung der Geist wieder lebendig werden, der vor 41 Jahren den äußeren Feind mit eiserner Energie zu Boden zwang — der Geist, der nicht duldet, daß der innere Feind daS wieder zerschlage, was unsere Vorfahren mit ihrem Blute so glanzvoll gewonnen haben! Möge m den kommenden Tagen unser Volk der großen Vergangenheit sich tvert zeigen und auch dem inneren Feind unseres Reiches, der Sozial demokratie, ein Sedan bereiten! so Zahre sächsischer Landtag (Rachdruck vertatet Am 4. September d. I. vollendet sich ein Zeitraum von 80 Jahren seit der Einführung der sächsischen Ver fassung vom 4. September 1831. Mit der Annahme der Verfassnngsurkunde ging auch die Tätigkeit der alten Land stände zu Ende und an ihre Stelle traten die beiden Ständekammern, deren Konstituierung freilich erst im Januar 1833 erfolgen konnte. Zu Recht besteht aber der konstitutionelle Landtag schon seit dem 13. September 1831, an welche»: Tage das Landtagswahlgesetz veröffentlich wurde. — Wünsche nach einer zeitgemäßen Neugestaltung der sächsischen Landesvertretung, die deren Umwandlung in eine Volksvertretung bezweckten, waren schon seit der Teilung Sachsens laut geworden, denn diese hatte auch von der früheren Landesvertretung nur Trümmer übrig gelassen. Etwa die Hälfte der Ritterschaft und der Städte war zu Preußen gekommen und hatte damit Sitz und Stimme im sächsischen Landtag verloren. Ein Mißver hältnis war auch dadurch eingetreten, daß der Eintritt in die ritterliche Vertretung immer noch von einer Ahnen probe abhängig war, obgleich der weitaus größere Teil der Rittergüter in den Besitz von Leuten übergegangen waren, die nicht imstande waren, acht ritterbürtige Ahnen nack- zuwcisen. Solange aber König Friedrich August der Gerechte «gierte, war bei dessen Vorliebe für das Ueberlieferte und Althergebrachte eine Aenderung der Verfassung nicht zu er warten. Aus Verehrung für diesen Herrscher wurden alle Wünsche nach einer Umgestaltung dcr StaatSfornr möglichst zurückgehalten und zurückgestellt. Nach seinem 1827 er folgten Tode aber traten sie deutlicher und lauter an dis Oeffentlichkeit. Es darf nicht verschwiegen werden, daß gerade Angehörige der bevorrechteten Klassen diese Wünsche unterstützten. Die Unzufriedenheit dieser aristokratischen Liberalen richtete sich namentlich gegen die Allgewalt des Kabinettsministers, der den engeren Ausschuß der Ritter- schaft zu seinem gefügigen Werkzeug gemacht hatte. Der Führer dieser Opposition war aus den Kreisen der allge meinen Ritterschaften von Albert v. Carlowitz auf Maxen, der später Staatsminister wurde. Er veröffentlichte 1829 in der von dem Pastor a. D. Richter redigierten „Biene" eine „Adresse des sächsischen Volkes an seinen gütigen und geliebten König bei Eröffnung des Landtages" und ver langte darin „mittelbaren Einfluß auf die wichtigsten An gelegenheiten und Beschlüsse des Staates durch echte Dolks- lepräsentanten und eine gleichmäßige Verteilung der öffent lichen Lasten unter die privilegierte und nichtprivilegierte Klasse der Gesellschaft". Für die Aushebung dieser Privi legien ist er zwar keineswegs eingetreten, als Mitglied der Ersten Kammer war er vielmehr ein Verteidiger der Ge rechtsamen seines Standes, aber er hat doch mit zur Er schütterung der altständischen Verfassung beigetragen. Und das war in jener Zeit sehr wesentlich, weil die Vertreter der Städte allen Grund hatten, nicht an dem Bestehenden zu rütteln. Richtete sich doch die Mehrzahl der erhobenen Klagen und Beschwerden gerade gegen die Mißstände der städtischen Verwaltungen, die noch ohne Kontrolle und RechniinaSablegnng wirtschafteten. Ein Kainmerherr v. Watzdorf ließ in Ho> eine Bro- schüre drucken „Ueber die Notwendigkeit einer Veränderung der im Königreich Sachsen dermalen bestehenden ständischen Verfassung". In Sachsen war ihm die Druckerlaubnis ver weigert worden, weil cs „mit den ihm als Vasall und Land stand obliegende» Pflichten nicht vereinbar sei. in öffent licher Druckschrift die verfassungsmäßigen Rechte seines Landes- und Lehnsherrn anzngreifen". In der Landtags- Präliminarschrift vom 17. März 1827 wurde dann trotz des Widerspruches deS engeren Ausschusses der Ritterschaft die dringende Bitte um Mitteilung einer allgemeinen lieber» sicht des Gesamtstaatshaushaltes und um Reform der Land- tagsvcrfassnng ausgesprochen. Ernstlich in Angriff genonnnen wurde diese Reform aber erst unter dem Eindruck der Unruhen im September, verlangt worden ist Was werden die Alldeutsck>eu nun für von einsichtspollen Männern, die sich auch nicht durch die versuchte Einmischung des österreichisckien "Ministers Metter nich abhalten ließen, die versprochene» Reformen durch zuführen. Es darf aber auch nickst Wunder nehmen, daß daS Wahlgesetz, das schließlich in: Zusammenhänge mit der Verfassung zustande gekommen ist. keinen schroffen Bruch mit der altständischen Vergangenheit Sachsens bedeutete. chon die Einführung dcr Oeffentlichkcit der Landtags- Verhandlungen war ein nickst zu unterschätzender Fortschritt für di? allmähliche politische Erziehung weiterer Kreise. Dieses erste sächsisch Wahlrecht mit seiner ständischeil Gliederung, die alte Gerechtsame schonte und den ländlichen Grundbesitzern das Uebergewicht über die städtische Bevölke rung einräumte, wurde erst durch das 1868 eingeführts Wahlrecht endgültig beseitigt, aber auch nur, soweit es die Zweite Kammer betraf. Ein am 16. November 1848 ge- gebenes freisinniges provisorisches Landtagswahlgesetz ist -!i! j! I
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