5078 die Tonne Lhean zu 2 Aollcentner, r da- Faß schwed. 3 Kronen-Lhran zu 3 Aollcentner, die Lonne Häringe zu 3 Aollcentner, der Scheffel Weizen, Roggen, Gerste und RapSsaat zu ir/, Aollcentner, der Scheffel Hafer zu 1 Aollcentner. Bei der Lagerung wird der Monat, in welchem die Auflagerung erfolgt, für voll, der Monat der Rück nahme gar nicht gerechnet. Für Arbeiterleistunge«. I Mir gewöhnlich« Arbeit: Für die in tz. 19 der Lagerhof-Ordnung gedachten Arbeiten. Für eingehende Güter: für trockene Waaren pr. Aollcentner für flüssige „ pr. Aollcentner Für ausgehende Güter: für trocken« Waaren pr. Aollcentner „ für flüssige „ pr. Aollcentner 11 Für Extraleiflrrnge«: 1) Emballage und Flicken, incl. Leinwand und Bindfaden pr. Quadr.-Elle 2) Kaffee, Reis u. s. w. zu stürzen und einzusacken pr. Aollcentner 3) In Reifen gepreßte Ballen aus dem Band zu schlagen, theilweise aufzuschneiden und wieder zuzumachen, incl. Bindfadenverbrauch pr. Ballen 4) Auslagen für Stränge nach Kostenpreis. ü) Wollballen zu schneiden und wieder zuzunähen, incl. Bindfaden pr. Ballen 6) Oel zu stechen pr. Faß 7) Oel abzustechen pr. Faß 8) Kisten, Fässer u. s. w. zu öffnen und wieder zuzuschlagen, ohne AuSpackung pr. Aollcentner mit AuSpackung pr. Aollcentner 9) Getreide und Saat umzuschaufeln, so wie alle in vorstehenden Sätzen nicht besonders aufgeführten Extra-Arbeiten, pr. Mann und pr. Stunde Die oben unter IV. hinsichtlich des Gewicht- getroffenen Bestimmungen treten auch bei Berechnung des Arbeiterlohnes ein. 1 1 1 2 2'/, Ü 2V, 6 3 5 2 3 Bekanntmachung, die Personalsteuer der Empfänger von Appanagen, Kapitalisten, Rentiers rc. betreffend. Bei der nächstbevorstehenden Revision der Gewerbe- und Personalste««- Kataster der Stadt Leipzig für das Jahr 1855 werden die in der Qualität als Empfänger von Appanagen, Gapitallflerr, Rentiers re. Steuer pflichtigen hierdurch auf die Bestimmungen des die Gewerbe- und Personalsteuer betreffenden GrgänzungSgesrtzeS vom 2s. April 1850 und unter andern auf tz. 20, Punct 4, nach weichem den Betheiligten im Falle einer wissentlich unterlassenen Gelbsteinschätzung für das laufende Jahr eine Reklamation gegen die von der Abschätzungscommission bewirkte Schätzung nicht zusteht, ferner auf h. 21, Punkt 10, nach welchem es der wiederholten Einreichung einer Declaration für das folgende Jahr nur in dem Falle bedarf, wenn das betreffende Einkommen in Folge stattgehabter Veränderungen in eine höhere oder niedere Classe getreten ist, ingleichen auf h. 34 der zu gedachtem Gesetze erlassenen Ausführungs-Verordnung unter cl., nach welchem Einkommen- Declarationen für das betreffende Katasterjahr spätestens den LG. Januar bei dem Stadtrathe oder, Falls der Steuerpflichtige seinen Beitrag in die geheime Rentenrolle ausge nommen zu sehen wünscht, bei der Königl. Bezirks-Steuer-Einnahme einzureichen sind, hierdurch aufmerksam gemacht. Formulare zu dergleichen Declarationen sollen auf Verlangen in der hiesigen Stadt-Steuer-Einnahme verabreicht werden. Leipzig, den 27. December 1854. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Bekanntmachung. Die Erholung der Marken für Hunde auf das künftige Jahr, gegen Erlegung von 3 Lhlr. für die Marke, als den jährlichen Betrag der Steuer, ist bis Ende dieses Monats zu bewirken, was hierdurch mit dem Bemerken, daß vom 2. Januar k. I. an der Caviller täglich die Straßen begehen und Hunde ohne Marken einfangen werde, in Erinnerung gebracht wird. Leipzig, dm IS. December 1854. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Landt a g smitth eilung en. Siebenunddreißigste Sitzung der erstenKammer und vierzigste und einundvierzigste Sitzung der zweiten ' Kammer am 27. und 28. December. Beide Kammern haben Sitzungen gehalten, von denen die der zweiten Kammer nur von kurzer Dauer war. Die erste Kammer nahm in derselben mehrere Deputation-berichte über eingegangene und in der zweiten Kammer bereit- berathene Petitionen mtgegen und ist hinsichtlich derselben den jenseitigen Beschlüssen in der Hauptsache beigetreten. Ferner ist in beiden Kammem über einen Antrag bezüglich der Publikation der neuen Strafgesetze ein über einstimmender Beschluß gefaßt «ordm. Die zweite Kammer war auch zu einer kurzen Sitzung zusammengetretm, in welcher jedoch nur innere Angelegenheiten zur Erledigung gelangten, und werden beide Kammem am 29. December ihre Schlußsitzungen abhaltrn.