Anzeiger. AmMM de« Kwigl. BcMs-mchts und des Raths dn Stadt Leipzig. ^ SW Dienstag den 2. November. 1858. Erinnerung an Abführung der Grundsteuern. Am I. November d. I. wird der vierte Terstun der Grundsteuern fällig, welcher nach der zu dem Finanzgesetze vom 12. August d. I. erlassenen Ausführung-- Verörtnung von demselben Tage mit Äwei Pfennigen von jeder Steuer-Einheit zu entrichten ist. ^ ^ > Die betreffenden hiesigen Steuerpflichtigen werden daher hierdurch aufaesordert, ihre Steuerbeiträge spätestens binnen 14 Tagen nach gedachtem Termine bei der Stadt-Steuer-Einnahme'auhler zu berichtigen, indem nach Ablauf dieser Frist, gesetzlicher Vorschrift gemäß, erecutivische Zwangsmittel gegen die Restanten sofort eintreten müssen. Zugleich wird noch bemerkt, daß unserer Bekanntmachung vom 18. August d. I. zufolge die städtischen Schoß- und Communalgefälle für diesen Termin unerhoben bleiben. Leipzig, den 30. October 18^8. Der Rath der Stadt Leipzig. ^ Koch. Bekanntmachung, dieKorterhebnng der zetther znr«rieg-fchulde«tilgungSeaGO stießenden ALgnben betr. Aus unser unter Zustimmung der Herren Stadtverordneten an die Königliche Hohe StaatSregierung gerichtetes Gesuch, die Forterhebung der zeither zur KriegSschuldentilgungScaffe fließenden Abgaben, jedoch mit Ausnahme der bereits mit dem I. November d. I. in Wegfall kommenden Getraidegebühren und der in Abtheilung I. und II. des LeihcassentarifS verzeich nten ConsumtionSfteuern, zunächst noch auf die Monate November und December d. I. gestatten zu wollen, hat das Königliche Hohe Ministerium des Innern laut Verordnung der Königlichen Hohen Kreis-Direction allhier vom 27. d. Mts. diese erbetene Genehmigung ertheilt. Demzufolge werden zunächst noch wahrend der gedachten Zeit der Wechselstempel, das sogenannte „grüne Buch" und die in Abtheilung III. des LeihcassentarifS aufgesührten ConsumtionSabgaben von uns forterhoben werden. Wir machen dies hierdurch zur Nachachtung der Abgabenpflichtigen mit der Weisung bekannt, daß die aus diese fort zuerhebenden Steuern bezüglichen Bestimmungen in voller Geltung verbleiben und unsere Einnahmen und AuffichtSbeamten zu deren strenger Beobachtung und Überwachung von uns angewiesen worden sind. Leipzig, den 30. October 1858. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Bekanntmachung, die Anmeldung der Schüler zur lll. Bürgerschule für Ostern ISSN detr. Die Kinder, welche noch keinen Schulunterricht genießen und sich zur Ausnahme Ln die Hl. Bürgerschule eignen, sind uiu zu Ostern 1859 daselbst ausgenommen werden zu können, von ihren Aeltern und Erziehern von jetzt Ml bis spätestens den LL. December d. I. auf dem Rathhause in der Schulgelder-Einnahme anzumelden, und eS sind von letzteren dabei die ihnen vorzulegende» Fragen vollständig und der Wahrheit gemäß zu beantworten, auch die Zeugnisse über das Alter des anzumeldenden Kinde-, so wie darüber, daß demselben die Schutzpocken eingeimpst worden find, gleichzeitig mitznbringen. Rach erfolgter Prüfung der Anmeldungen wird weitere Bescheidung der Beiheiligten erfolgen. Leipzig, den 14. October 1858. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. ... . . Bekanntmachung. Der höchste und niedrigste bei uns angezeigte Verkaufspreis des Roggenbrndes vom 1. November 1858 bi- auf Weitere- ist nach dem neuen Landesgewtcht: I. Da-Pfand Brod nster Qualität: höchst«? Preis Ld Pfennige * bei dem Bäckermeister Kerns,. Gchütztnstrgße Nr. 5/6; ntedriaster Preis S Pfennige s ^ , bei dem Bäckermeister auf dem Brandv-owtrk.