aber für die Sozialdemokratie ein dringender Anlaß gegeben, die Organisation dem neuen, verbesserten Rechtszustand anzupassen. VI. Das Organisationsstatut von 1900 Hatte die Sozialdemokratie bis dahin ihre Organisation fast ausschließlich als Schanze gegen behördliche Drang salierungen anfbauen müssen, so war es nach der Aushebung des Verbindungsverbots möglich geworden, mehr an die innere Einrichtung zu denken. Eine von der Reichs tagsfraktion eingesetzte Organisationskommission unterbreitete dem Parteitag zu Mainz 1900 einen Entwurf, der die möglich gewordenen Aenderungen mit einer gewissen Be dächtigkeit anstrebte. Es fehlte nicht an Stimmen in der Partei, die nach der gesetzlichen Beseitigung des großen Hinder nisses eine stramm zentralistische Organisation ge schaffen wissen wollten und daher die offiziellen Vorschläge für ungenügend hielten. Anderseits gab es Parteigenossen» denen etliche Aenderungen im Entwurf zu weit gingen. Mit einigem Humor wandte der Referent Auer sich auf dem Parteitage gegen diejenigen, die den neuen Satz beanstandeten, daß als Kennzeichen der Parteizugehörigkeit auch die dauernde Unterstützung durch Geldmittel gelten solle. „Ein alter Bekannter", so sagte Auer, „der Weber aus dem Eulen gebirge, der gar kein Geld hat, von dem verlangen wir mit einem Male, er solle seine Parteigenossenschaft auch durch Geldbeiträge bekunden. Der Einwurf ist so alt, wie wir in Deutschland eine organisierte Sozialdemokratie haben. Er ist aufmarschiert gegen die Zehnpfennig-Beiträge im Allgemeinen deutschen Arbeiterverein und gegen die Eisenacher Organi sation. Merkwürdig ist nur, daß dieser alte und sich immer wieder einstellende Bekannte nie von da gekommen ist, wohin man ihn immer verlegt hat, daß es nicht die Weber in dem Eulen- und Erzgebirge selbst gewesen sind, sondern immer Parteigenossen aus Orten, in denen, soweit man bei Arbeitern überhaupt davon reden kann, ein gewisses Wohlbefinden vor herrscht."