51 Schiedsgericht entscheiden, das aus sieben Personen zu bestehen hatte. Die Hälfte der Beisitzer war vom Antrag steller, die andere Hälfte von der Organisation zu wählen, die den Ausschlußantrag gestellt hatte. Den Vorsitzenden bezeichnete der Parteivorstand. Die Wiederaufnahme eines Ausgeschlossenen sollte nur auf dem Parteitag erfolgen dürfen. Das Geschäftsjahr der Partei begann mit dem 1. Zuli und endete am 30. Zuni. vm. Das Organisationsstatut von 1909 Das Organisationswesen der Partei wurde in der fol genden Zeit namentlich durch die Anstellung von Partei sekretären in den einzelnen Wahlkreisen gefördert. Aller hand Einzelheiten, sodieVereinheitlichungdesPartei- b ei trags und die Schaffung einheitlicher Mitglieds bücher für ganz Deutschland blieben noch zu erledigen; diese letztere Neuerung sowie die Einführung einheitlichen Ab- rechnungs- und Verwaltungsmaterials beschloß übrigens der Parteitag zu Essen 1907. Doch waren inzwischen wieder Ereignisse eingetreten, die die Partei auf den Ausbau der Organisation hinwiesen. Zunächst zeigte der Ausfall der Reichstagswahlen vom 25. Januar 1907, daß inzwischen auch die bürgerlichen Parteien von der Sozialdemokratie gelernt und auf eine brauchbare Organisation Wert gelegt hatten. Die Mandatsverluste bei diesen Wahlen gaben den Parteigenossen aller Orten einen Ansporn, mit besonderer Amsicht zu agitieren und in eifriger Arbeit etwaige Mängel derOrganisation zu beseitigen. Dann war im Mai 1908 endlich ein Reichsvereinsgesetz zustande gekommen, das zwar die Zugendorganisationen, die auf Grund freierer Vereinsgesetze 1905 in Süddeutschland gebildet worden waren, wieder vernichtete und auch sonst manchen häßlichen Flecken aufwies, das aber dennoch für Preußen und Sachsen sowohl als für eine Anzahl Kleinstaaten einen Fortschritt bedeutete und dem weiteren Ausbau der Parteiorganisation im ganzen förderlich war. Der Parteitag zu Nürnberg 1908 setzte