Amtsblatt des Kiinigl. Bezirksgerichts imd des Raths der Stadt Leipzig. X" »2. Sonnabend den 1. Februar. Bekanntmachung. In Gemäßheit deS 8 19. der akademischen Gesetze, nach welchem die Wohnungskarten der Studircnden allhier alljährlich emmal gegen andere dergleichen umgetauscht werden sollen, werden die Herren Studirenden hiermit unter der in dem gedachten Paragraphen enthaltenen Verwarnung aufgefordert, ihre Wohnungskarten längstens bis zu Cnde des Monats Februar dieses Jahres in der Erpedition deS Universitätsgerichts zu produciren und sich des Umtausches derselben gegen neue dergleichen zu gewärtigen. Hierbei wird zugleich bemerklich gemacht, daß vom Crsten Ndärz dieses Jahres an die bisher ausgefertigten Wohnungskarten ihre Gültigkeit gänzlich verlieren und zur Legitimation irgend einer Art nicht mehr dienen. Leipzig am 20. Januar 1862. Das Universitäts-Gericht. Dr. E. Morgenstern, Univ.-Richter. Bekanntmachung. Der höchste und niedrigste bei uns angezeigte Verkaufspreis des Roggeribrodes vom 1. Februar 1862 an bis auf Weiteres ist: I. T>as Pfund Brod erster Qualität: höchster Preis 12 Pfennige bei den Landbrodbäckcrn Nr. 3l. > Nr. LS. Müller; niedrigster Preis » Pfennige bei den Bäckermeistern .... Hertzog, Windmühlenstraße Nr. 50, Luther, Nicolaistraße Nr. 12. Kühne, Zeitzer Straße Nr. 1, U. Das Pfund Brod zweiter Qualität: höchster Preis 11 Pfennige . bei den Landbrodbäckcrn Nr. 31. Schmidt, I Nr. 59. Müller; niedrigster Preis 8 Pfennige bei den Bäckermeistern Arras, Halle'sche Straße Nr. 4, Fritzfche, Gerberstraße Nr. 20, Hebert, Frankfurter Straße Nr. 6, Leipzig, den 31. Januar 1862. .Heifinger, Nicolaistraße Nr. 21, Scherpe, große Fleischergasse Nr. 1. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. vr. Jungyans. Erinnerung an Abführung der Grundsteuern. Der am L. Februar d. I. fällige erste Termin der Grundsteuer ist nach der zu dem Finanzgesetze vom 2b. Sep tember 1861 erlassenen Ausführungs-Verordnung von demselben Tage mit drei Pfennigen von jeder Steuereinheit zu entrichten. Die hiesigen Steuerpflichtigen werden daher hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeiträge von diesem Tage an und spätestens binnen L4 Tagen nach demselben bei der Stadt-Steuer-Einnahme allhier pünctlich zu bezahlen, indem nach Ablauf dieser Frist gesetzlicher Vorschrift gemäß erecutivische Zwangsmaßregeln gegen die Restanten eintreten muffen. Leipzig den 30. Januar 1862. Der Rath der Stadt Leipzig. Vr. Koch. Taube. Bekanntmachung. In Folge der neuen Gewcrbegesetzgebung haben wir das Regulativ über den gewerbmästigen Mufikbetrieb vom 15. Juni 1859 aufgehoben. — ^ ^ . . Leipzig am 30. Januar 1862. Der Rath der Stadt Lerpzrg. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Die in Gemäßheit von 8. 115. deS GewerbegesetzeS angefertigte Liste der für die Gewerbekammer stimmberechtigten und wählbaren hiesigen Bürger liegt vom 3. bis 26. Februar d. I. auf dem Rathhause zu jedes Betheiligten Einsicht aus. Reclamationen 'sind daselbst innerhalb der angegebenen Frist Nachmittags zwischen 4 und 5 Uhr anzubringcn. Wegen der Wahlliste für die Handelskammer erfolgt besondere Bekanntmachung. Leipzig den 31. Januar 1862. Der Rath der Stadt Leimig. vr. Koch. Schleißner.