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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.02.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-02-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186202191
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18620219
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- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18620219
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- LDP: Zeitungen
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-02
- Tag1862-02-19
- Monat1862-02
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.02.1862
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Anzeiger. Amtsblatt drs Muigl. Bczirlsgmchts and dis Raths der Stadt Leipzig. W SO. Mittwoch den 19. Februar. 1862. Verhandlungen der Stadtverordneten am 12. Februar d. I. (Auf Grund de- Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) (Schluß.) 5. Demnächst trug Herr Vice - Vorsteher Rose — nachdem Herr vr. Joseph den Vorsitz wieder übernommen hatte as Gu Steuereinnahme eine Nichtbeachtung ihres Antrags auf möglichst baldige Wiederanstellung der in Wartegeld getretenen Thorbeamten erblickt. Auf die damals an den Rath erlassene Zuschrift antwortet derselbe unter Anderen: „Wir haben Ihnen zu erwidern, daß wir selbstverständlich soweit nur irgend thunlich jederzeit auf Verwendung der gedachten Beamten Rücksicht nehmen werden, theils um denselben wieder rschäftigung zu schaffen, theils um die Stadtcasse der ihnen bereits bewilligten Wartegelder zu überheben, daß wir aber dies in dem vorliegenden Falle nicht aus Kosten der Geschäfte dergestalt das Gutachten des Finanzausschusses über den Beschluß des Raths, die Anstellung eines technischen Directors des Aich- amts betr., vor. . I thun werden, daß wir den Thorbeamten Geschäfte übertragen, für Bei den Verhandlungen über das vorjährige Budget wurde die I welche sie sich nicht eignen, während wir aualificirte Bewerber n-'—'ur Anstellung eines solchen Directors mit 300 Thlr. I unberücksichtigt lassen. Wenn ein Assistent bei der Stadtsteuer- jährlichem Gehalt abgelehnt. Der Rath antwortet darauf unter Anderem: „Wir können dies in keiner Weise anerkenne^ denn nach H 4 der Ausführungsverordnung vom 12. März 1858 ist der technische Director unbedingt erforderlich und nur nachgelassen, daß derselbe zugleich die Function des Aichmeisters besorge. „Diese Cumulation mag vielleicht bei kleinen Aichänttern mög lich sein, bei dem hiesigen aber nicht. Denn zu der technischen Leitung des Ganzen ist ein wissenschaftlich gebildeter Techniker un bedingt erforderlich und ein solcher «M, mindestens nicht ohne einen ganz unverhältnißmaßig hohen Gehalt, zugleich das Aichmeister-Amt übernehmen. „Unter diesen Umständen dürfte der Aufwand von 300 Thlr. jährlich für den technischen Director ein so geringer sein, als nur immer erwartet werden kann. „Uebrigens hat das Aichamt in den ersten sechs Monaten dieses Jahres, obwohl 150 Thlr. für den Gasmesser-Apparat veraus gabt worden sind, einen Ueberschuß von 139 Thlr. 5 Ngr. 8 Pf. ergeben, so daß diesmal ein Jahresabschluß mit Verlust nicht zu erwarten steht. Wir sind jedoch der Ansicht, daß auch ein solcher bei einem Institute wie das Aichamt ist, welches ganz andere Zwecke als einen Gewinn für die Stadtcasse verfolgt, auf die vor liegende Frage ohne Einfluß bleiben müßte." Der Ausschuß war aus den schon früher geltend gemachten, vom Collegium gebilligten Gründen und in Betracht, daß die Functionen des Aichamtes vollständig geordnet, das Aichwesen in Gang gebracht und die Verwendung des Aichmeisters als Director gesetzlich nachgelassen ist, einstimmig dafür, der Versammlung das Beharren auf dem früheren Beschlüsse anzuempfehlen und demgemäß den Beitritt zumRathsbeschlusse abzulehnen. Die Herren Hey und vr. Heyn er schlossen sich diesem Vor schläge an. Ersterer bemerkte, daß der hiesige Aichmeister besonders befähigt und recht wohl geeignet sei, als technischer Director zu fungiren. letzterer wies zugleich auf die früheren Anträge wegen des theuern Locals des Aichamtes hin. Es sei durchaus unnöthig, ein so thcureS Local zu solchem Zwecke zu verwenden. Vielfach würde über die Unannehmlichkeiten und Beschwerden geklagt, die den Abmiethern in der Georgenhalle aus dem Aichamtsbetriebe er wüchsen, namentlich seitdem dort die Gasometer probirt würden. unberücksichtigt lassen. Wenn ein Assistent bei der Stadtsteuer- einnahme etwas nützen soll, muß er sofort im Stande sein, seine Function zu versehen, und es ist weder Zeit vorhanden, seine Einarbeitung zu versuchen und abzuwarten, noch mögen wir gerade bei einer solchen Stelle die Verantwortung übernehmen, einen Beamten anzustellen, welcher auch beim besten Willen aus Un kenntnis des Steuerfaches seinen Platz möglicherweise nicht auszu füllen nn Stande ist, obschon uns die Gelegenheit geboten ist, einen durch seine Beschäftigung bei der Königlichen Bezirksfteuer- einnahme in diesem Fache bereits geübten Sieuerexpedienten für den städtischen Dienst zu gewinnen. „Uebrigens mußte die fragliche Stelle ohne Aufschub wieder besetzt und es konnte damit namentlich bis zur Aufhebung der Marktrechtsabgabe nicht Anstand genommen werden." Der Ausschuß hatte seinerseits nichts weiter zu bemerken ge funden, da der Betreffende angestellt ist und das Collegium nun einmal in seiner Mehrheit von Geltendmachung seines verfassungs mäßigen Widerspruchsrechts abgesehen hat. Er schlug vor, die Angelegenheit nunmehr auf sich beruhen zu lassen. Herr vr. Heyner konnte das Anerkenntnis;, auf welches der Rath provocirt, nicht geben. Wenn man ca. 6000 Thlr. Warte geld zu geben habe, so rechtfertige es sich wohl von selbst, daß man bei Vacanzen auf einen in Wartegeld stehenden Beamten Rücksicht nehme, besonders wenn die erledigte Stelle eine solche sei, bei welcher große Ansprüche an die Befähigung gar nicht ge macht würden. Das sei hier der Fall gewesen; denn die fragliche Stelle sei an sich nicht schwierig und bis zu ihrer Besetzung längere Zeit hindurch von einem städtischen, im Steuerfach bis dahin nicht beschäftigten Copisten zur vollen Zufriedenheit verwaltet worden. Herr Hempel: Er würde geschwiegen haben, wenn der Rath nicht noch sogar eine Anerkennung verlangt und dadurch zur Ent gegnung genöthigt hätte. Der Rath habe doch sonst immer Leute angestellt, die geistige Befähigung hätten, warum sollte er denn nicht hier unter den in Wartegeld Stehenden Einen gehabt haben, der die erforderliche unbedeutende Befähigung gehabt? Habe doch bekanntlich ein jetzt verstorbener Schuhmachermeister den Posten lange Zeit zur vollsten Zufriedenheit ausgefüllt, tan ließ damit die Sache auf sich.beruhen. nicht angemessen erscheine. Der Referent erwiederte, daß der Finanzausschuß diese Ange legenheit beim Budget von Neuem anzuregen beschlossen habe. Darauf sah Herr vr. Heyn er vor der Hand von weiteren An trägen ab, inveß bezeichnete er sowohl als Herr Häckel diese An gelegenheit als eine sehr dringliche. Das Ausschußgutachten fand darauf einstimmige Annahme. 6. Im vorigen Jahre hatte die Versammlung in der Anstellung eines königl. Steuerexpedienten als Assistent bei der städtischen VeffentNche Gerichtssitzungen. Der bereits mehrmals wegen Eigenthumsvergehen bestrafte ^andlungScommis Arthur Julius Werner aus Großenhain, wel ker in der am 17. d. M. unter Vorsitz des Herrn Criminalrichter vr. Rothe abgehaltenen Hauptverhandlung als Angeklagter erschien und bis rum October v. I. in einer Fabrik zu Großenhain als Sengmeister in Condition gestanden, hatte sich mit einem Mädchen aus Chemnitz verlobt und war das kirchliche Aufgebot bereits drei mal erfolgt. Da Werner selbst kein Vermögen besaß, so sollte die nothige Einrichtung für die künftige Haushaltung von seiner Ver lobten anaeschafft und bestritten werden. Er bestellte daher in ihrem Aufträge bei einem Großenhainer Tischler die erforderlichen MeubleS, bekümmerte sich aber nicht
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