Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.02.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-02-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186202255
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18620225
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18620225
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-02
- Tag1862-02-25
- Monat1862-02
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.02.1862
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
erMlek, weM er diese VoMht nicht Ueß ließe, ick gegebenen Falle iHtrfAffsH, so ßft diM nur des Pachter- liegender gmcklichrr z^Llliger 894 feint Aei^ em UnHknd Die mit dem Johannishospitale verbundenen Wiesen ä^er geben gar nicht Anlaß zu einer besonderen Arbeit des Rathes, welcher Jahr ein, Jahr aus dergleichen öffentlich verpachtet. Eine jetzt vorgenommene Einzelverpachtung giebt einen großen finanziellen Vortheil für das Johannishospital, sch-n durch den bei 126 Acker 99 mRuthen vorhandenen WinterWtreide zu er lösenden, auf 5—6500 Thlr. zu schätzenden Werkh lind den frü heren Eintritt eines voraussichtlich zu erzielenden ansehnlich höheren Pachtgeldes. Schon bei der vor 6 Jahren stattaehabten Einzel verpachtung ist mehr erzielt worden, als bei der Gesammtverpach- tnng, denn wenn auch die bei der Einzelverpachtung gebotenen 3619 Thlr. mit den vom Pachter des Ganzen zu gebenden 4390 Thlr. um 771 Thlr. differiren, so ist die Erttagssähigkeit der vielen GebLudk, ln denen schwunghafte Handelsgeschaf e betrieben werden, so sind die Zinsen eines ansehnlichen Capitals für den Erlös des an der Salomonstraße gelegenen Gartens im Falle des Verkaufs desselben, der anderen Garten, der neuen Scheune, von der allein man sich einen Miethertrag von ca. 500 Thlr. jährlich versprechen kann, dabei nicht mit veranschlagt. Diese milgerechnet, wird die Rechnung der Einzelverpachtung eine weit günstigere. Großer Wahrscheinlichkeit nach werden aber die Felder der Einzelverpachtung jetzt weit höhere Gebote finden. Die Nachfrage, der Andrang ist außerordentlich und es fragt sich, ob dies nach einem Jahre eben so sein werde. Es kann angenommen werden, daß für die Felder -i« Dnvch- fchnittspreis von 18—20 Thlr. pro Acker erreicht wird; für manche werden über 20 Thlr. mit Sicherheit erlangt werden, für die zu Gemüsegärtnerei geeigneten noch weit mehr. Mißernte kann jenes Capital oillerdingS rauben oder mindern. Allein wer wird sein Verfahren nach außerordentlichen Ereignissen regeln wollen? und würde man nicht auch gegen den Pachter, wenn dessen Ernte vernichtet würde, sich human erweisen und ihm einen Erlaß gewähren? Die Besorgniß, daß der Culturzustand der Felder durch Einzel verpachtung leiden werde, ist bei eurer Stadt wie Leipzig unbe gründet. Der Oekonom, welcher die Felder nicht in Düngung halten wollte, würde dadurch nur sich selbst strafen; solche Oeko- nomen werden immer seltener und die Gelegenheit, Dünger in der Nähe zu kaufen, ist zu günstia und lockend. Gerade die Felder um Leipzig beweisen eher das Gegentheil jener Besorgniß; die in Einzelverpachtuna befindlichen zeigen sich insg^ammt m hohem Cultur- und Düngungszustande, aber eS giebt hier Aecker, welche, obschon sie zu geschloffenen Gütern gehören, sich nicht entfernt mit jenem Zustande messen können. Die Uebergabe nach abgebrachter Frucht ist nicht, wie der Rath zu glauben scheint, eine Leistung oder ein Opfer Seiten des Pach ters, sondern nur ein Vortheil mehr für diesen, denn er wird dadurch insoweit der Bestellung und Aaat ledig. Angenommen, daß die Zeit bis Johannis 1863 nur Eine Ernte umfaßte, was in dieser Allgemeinheit nicht richtig ist, und abgesehen davon, daß wenn auch jener Zeitraum nur Eine Ernte dem Pachter gewährte, die Eine Ernte in der Berechnung eines geschickten Oekonomen fast so schwer wie zwei Ernten wiegen kann, — so würde doch die Benutzung der Gebäude und der m ihnen getriebenen Geschäfte für Nichts geachtet werden müssen, wenn das Pachtgeld nur auf ein Jahr gezahlt wird. lieber die Räthlichkeit sofortiger Einzelverpachtung und sogar aller Grundstücke der Johannis-Hospital-Oekonomie, der neuen Scheune und des Scheunenhofs, nach Befinden der eigent lichen Wirtschaftsgebäude und der Wohnung sind alle Stimmen des Ausschusses einig, ebenso darüber, daß ein ansehnlicher Geldvortheil für das Johannis-Hospital erreicht werde; die Sum men gehen nur in der Frage auseinander, ob man dem Rathe trotz dieser Räthlichkeit, trotz dieses Gewinnes und gegen die eigene Ueberzeuauna nachgeben solle- Der Theil des Ausschusses, welcher sich durch den Beschluß des Rathes jener Ueberzeugung nicht oder doch nicht sofort ab wendig machen lassen will, vertraut, daß der Rath selbst nach den vorliegenden Gründen zugänglich sich zeigen werde, er ist aber auch des Dafürhaltens, daß es eine nicht so leichte Sache in moralischer und öffentlicher Beziehung ist, außer ordentliche Schritte gegen die Beschlüsse der Stadt verordneten zu unternehmen, und endlich, wenn ja jene Hoffnung scheitern sollte, die reckte Zeit zur Erwägung der Frage, ob man dem Rathe nackmeben solle, dann gekommen sein wird, wenn der Rath seinen Beschluß, an die königliche Kreisdirection Bericht zu erstatten, den Stadtverordneten angezeigt haben wird. Es liegt wieder einmal eine Sache vor. die in die letzten Fristen zusammengedrängt worden ist; der Nach ist schon durch einstimmige Beschlüsse der Stadtverordneten vom 12. Juni und vom 29. August 1861 über die Ansichten und Beschlüsse der Stadt verordneten unterrichtet worden und gleichwohl erscheint seine Ent schließung so spät, daß die selbstverschuldete Berspätigung nach Ansicht des eutgMkchehe»den AutMg- sich j-st in einArMiWW ^ grund gestkÜR. auch diesk Mrd t» der vbsn MHMuteten Ausführung des dichsiits gestalten Aktrag- unschädlich. Die Zuschrift Vd- Rath- hiertib« tr»a HWr l»cHvyner, Vertreter des Antrags sub a, das Gutachten sud 1» Vorsteher Vr. Joseph vor, welcher im Nebligen bemerkte, daß die Ver handlung der Angelegenheit im Hinblick auf die Bestimmungen der Geschäftsordnung nicht früher habe erfolgen können, daß aber auch dir m der H-Rhszuschrift enthaltene Frist nach einer ihm gewor- d-«M MkRHÄung bis auf einen späteren Tag verlängert wor- kn ft. (Fortsetzung folgt.) Auszeichnungen. — n. In dem vor wenigen Tagen in einigen Exemplaren aus Washington hierher gelangten neuesten Jahvkckberichte der bekannten großartigen amerikanischen Akademie, des wissenschaft lichen Institutes von Smithson*), findet sich eine Stelle, die folgendermaßen lautet: „Der erste Band des Verzeichnisses der zoologischen Literatur von 1750 bis auf die gegenwärtige Zeit von I. Victor Carus von Leipzig saußerordentlicher Professor der Medicin an unserer Hochschule), der schon im letzten Bericht erwähnt woLdeN, ist mittlerweile erschienen, und wir können dasselbe füglich den Freunden und Bekennern der Naturwissenschaft als die beste bis jetzt vorhandene Zusammenstellung systematisch geordneter Dttck von einzelnen Arbeiten über Zoologie, die ebensowohl in amerikanischen als ausländischen Fachblättern erschienen, zur warmen Weiterempfehlung ans Herz legen." — vr. xbll. Henry Lange, der bekannte seit mehreren Jahren hier lebende nnd wirkende Kartograph, hat dieser Tage durch das k. Hausministerium einen kostbaren Brillantring zugesandt bekommen, welchen ihm Se. Majestät der König „ in Anerkennung seiner Arbeiten über Sachsen" bestimmte. Diese Auszeichnung steht jedenfalls im Zusammenhänge mit der Vollendung von vr. Lange's größerem „Atlas des Königreichs Sachsen" (bei Brockhaus). — Ein jüngeres Mitglied des hiesige« Lehrerstandes, vr. pb Carl Pilz, der durch ferne ausgewähtte« geschichtlichen Charakter bilder aus dem Mutterleben (Brlder aus dem Mutterleben nach Wahrheit und Dichtung entworfen 1858; und Briefe der Schule an das Haus. Bausteine zur Eintracht zwischen häuslicher und öffentlicher Erziehung. 1860. Verlag von E. F. Winter, Leipzig und Heidelberg) bekannt ist, erlebte die Freude, sein Werk ins Holländische übersetzt zu sehen. Das Buch erschien soeben zu Leyden illustrirt mit Lithographien und Farbendrucken unter dem Titel: Pilz, De pligten der moeder, voorgesteld in tafereelen. Uit het Hoogduitsch met ophelderende aanmerkmgen door W. H. Mi ran dolle ft:., Leiden, Noothoven van Goor. *) Anuusl Report ok tko Loarü ok Rsxevtg vk tdv 8m»tlisoni«n lu- 8titution kor tlio )ear 1860. ^VsZjuvxtoii, 186!. in 80. psx. 51. Geffentltche Gerichtssitzung. Der Handlungscommis Carl Wilhelm Albert Hermann Henrici aus Quedlinburg, gegen welchen die am 24. d. M. unter Vorsitz des Herrn Criminalrichter Vr. Rothe abgehaltene Hauptverhandlung gerichtet war, conditionirte vom Jahre 1853 bis 1858 in einem hiesigen Weingesckäfte als Reisender, sah sich jedoch in Folge un glücklicher Actrenspeculationen, welche seine Vermögensverhaltnisse zerrütteten und ihn in Schulden stürzten, zur Aufgabe dieser Stel lung genöthigt und trieb dann einige Zelt lang Agenturgeschäfte. Im Mouat Juli 1860 gelang es ihm wieder eine (ündition als Reisender eines Magdeburger Handlungshauses zu erlangen, mußte jedoch auch diese bereits im März des vorigen ÄahreS wieder aufgeben, weil er fick während der kurzen Zeit ihrer Dauer einer beträchtlichen Anzahl Unterschlagungen und Betrügereien gegen seine Princrpale schuldig gemacht hatte. Er hatte theils von einer großen Anzahl Geschäftskunden Gel der zu größeren und geringeren Beträgen in Folge der ihm er lheilten Vollmacht eincassirt, jedoch nicht wie ihm oblag an seine Principale abgettefert, /ändern für sich vertha« und in seinen Nutzen verwendet, ohne Mittel oder sichere Aussicht zur Erlangung solcher zur alsbaldigen Gewährleistung, theils hatte er Gesckafts- forderungen betreffender Schuldner gegen Quittirung der denselben gegen ihn selbst zustehenden Forderungen compensirt und quittirt. Allein auch nachdem er seiner Stellung bereits entlassen und nachdem ihm seine Vollmacht abge»ommen worden war, hatte er bei verschiedenen Schuldnern seiner früheren Principale Forderungen der letztern in deren Namen, und indem er sich »och immer als deren Bevollmächtigter aerirte, Gelder eincassirt und nicht abge liefert, sie vielmehr ebenfalls in seinen Nutzen verwe»det. Ebenso quittirte er nach bereit- abgenommener Vollmacht eme seinen frühem Principale« zustehende Forderung von 119 Thlr.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder